272 Glossar
Ikkarim (wörtl. «Grundsätze, Prinzipien»), zuerst von Maimoni- des (i 135-1204) verfaßte 13 Grundlehren der jüdischen Religion.
Jeschiva (pl. Jeschivot), rabbinisches Lehrhaus.
Jigdal, Gebet, das seinen Namen von seinem ersten Wort »ER wird erhaben sein» erhielt. Es enthält die von Maimonides (113 5-1204) formulierten 13 Grundlehren in Versen und wird täglich in der Synagoge gebetet.
Kabbala (wörtl. «Tradition, Überlieferung»), seit dem 12. Jh. gebräuchlicher Begriff für die jüdische Mystik und ihre Schriften.
Maskilim, hebr. Selbstbezeichnung der jüdischen Aufklärer.
Me’ASSFIM, die Leser und Autoren der Zeitschrift HaMe’assef.
Midrasch, rabbinischer Auslegungstext zu einem Buch oder Teilabschnitt der Bibel.
Mischna (wörtl. «Wiederholung»), Sammlung von Lehren und Geboten der Tora. Die Mischna ist zentraler Bestandteil des Talmud und wird dort von den umfangreichen Erläuterungen der Gemara ergänzt. Die Mischna, und damit der Talmud, ist unterteilt in 6 Ordnungen und 63 Traktate.
Mitnagdim (wörtl. «die Widersacher» der Chassidim), vom »Gaon von Wilna» Elia ben Salomo Salman um 1760 ins Leben gerufene und besonders in Litauen tätige Kreise, die auf dem Vorrang des Lernens von Talmud und Halacha vor ekstatischen oder mystischen Ritualen beharren.
MlZWOT, die von Gott gegebenen Gebote und Verbote der Tora, welche nach rabbinischer Tradition insgesamt 613 Mizwot enthält.
Noachidische Gebote, nach rabbinischer Tradition die sieben grundlegenden und universal gültigen Gebote Gottes an Noah, der stellvertretend ist für alle Menschen, welche die Offenbarung der Tora am Sinai nicht erhalten haben: 1) Verbot des Götzendienstes, 2) Verbot der Gotteslästerung, 3) Verbot des Tötens, 4) Verbot der Unzucht, 5) Verbot des Raubes, 6 ) Gebot, Gerichte einzusetzen, 7) Verbot, Teile von lebendigen Tieren abzuschneiden und zu verzehren.
Pentateuch, griechischer Begriff für die Fünf Bücher Mose, hebr. Tora.
Pseudepigraphie, Schreiben unter dem angenommenen Namen eines anerkannten Autors.
Rabbinen, Sammelname für jene Generationen von Schriftgelehrten (hebr. Titel «Rav»), die vom 1. bis 6.Jh. an den Überliefe-