80 Gebäude- und Grund⸗Eigenthum.
Dieſe Aufgabe war keine leicht zu löſende, da in Folge eines, an die verſchiedenen Feuer-Ver— ſicherungs⸗Geſellſchaften gerichteten Circulars maſſenhafte Anerbietungen einliefen.
Nach ſorgfältiger Prüfung der letzteren hat ſich der Vereins-Vorſtand für die altbewährte, ſpeciell im hieſigen Kreiſe in beſtem Rufe ſtehende Vaterländiſche Feuer⸗Verſicherungs-Actien⸗-Geſellſchaft in Elber feld entſchieden und mit dieſer für den Verein einen Vertrag abgeſchloſſen.
Zu Gunſten der Elberfelder Geſellſchaft fiel unter anderen der Umſtand in die Waageſchaale, daß dieſelbe mit dem Steinfurter Bauern- Vereine, einer unter dem Vorſitz des Landes-Oeconomie⸗-Raths von Schorlemer gebildeten, dem Teltower Kreisvereine zum Muſter dienenden Genoſſenſchaft, ſeit deren Begründung in Geſchäfts⸗Beziehungen ſteht und während der ſiebzehnjährigen Dauer der letzteren noch nie zu Klagen Veranlaſſung gegeben hat.
In dem zwiſchen der Elberfelder Geſellſchaft und dem Vereins-Vorſtande abgeſchloſſenen Vertrage find zunächſt im Voraus die Tarif⸗-Sätze feſtgeſtellt, zu welchen die Geſellſchaft die verſchiedenen Riſiken der Vereinsmitglieder zu verſichern ſich verpflichtet.
Hierbei kam es vor Allem darauf an, der Geſellſchaft, wie ſolches in dem Vertrage geſchehen iſt, die Verpflichtung aufzuerlegen, alle Vereinsmitglieder zur Verſicherung zuzulaſſen; denn der Geſellſchaft eine Freiheit in der Auswahl der Riſiken einräumen, hätte geheißen, dem Vereine ſeine gemeinnützige Bedeutung von Haufe aus benehmen, während durch den Verein den Wohlhabenderen wie den Unbemittelten eine gleiche Wohlthat verſchafft werden ſoll.
Der Geſellſchaft iſt daher vertragsmäßig nur das Recht eingeräumt worden, Wind⸗, Säge⸗, Del: und Preß⸗Mühlen, Fabriken aller Art und Ziegelſchuppen, ſowie deren Inhalt, und Waaren aller Art zum Schankgeſchäft von Händlern und Krügern unter weicher Dachung von der Verſicherung auszuſchließen.
Es handelte ſich aber gleichzeitig darum, den Vereinsmitgliedern, welche Beſitzer beſſerer, minder feuergefährlicher Riſiken ſind, nicht die Zumuthung zu ſtellen, unfreiwillig durch Zahlung verhältnißmäßig hoher Prämien die Beſitzer ſchlechterer und eben darum weniger begehrter Riſiken zu entlaſten.
In dem Tarif iſt daher unbedingt feſtgehalten worden an den allerbilligſten Prämienſätzen für beſſere Riſiken, und die Uebernahme auch der minder guten, der Geſellſchaft durch Normirung entſprechend höherer Prämien ermöglicht worden.
Immerhin ſind die Prämienſätze auch für die ſchlechteſten Riſiken noch derartig normirt, daß ſie die, in der Land⸗Feuer⸗Societät für ſolche, in den letzten Jahren, wie auch in einem Durchſchnitte des letzten Jahrzehnts, gezahlten Beiträge bei Weitem nicht erreichen und mindeſtens ebenſo billig ſind, wie fie bei einzelnen Verſicherungen von Privat⸗-Geſellſchaften irgend gewährt werden.
Hierbei iſt indeſſen nicht zu überſehen, daß die vorliegend allein in Betracht kommenden Riſiken, nämlich Gehöfte, in denen alle Gebäude weich gedeckt ſind, außer von der Land⸗Feuer⸗-Soeietät, deren Beiträge eben deshalb vielfach eine erdrückende Höhe erlangen, von großen Geſellſchaften faſt gar nicht genommen werden, ſo daß die bezüglichen Beſitzer ſich bisher in der traurigen Lage befanden, entweder die hohen Beiträge der Land⸗Feuer-Societät zu zahlen, oder aber Verſicherungs-Anſtalten in die Hände zu fallen, welche zwar Jahre lang die nicht unbeträchtlichen Prämien ruhig einkaſſiren, aber ſchließlich, wenn den Verſicherten ein Brandunglück trifft, den Brandſchaden ſo„reguliren“, daß der Verſicherte auch nicht annähernd die Verſicherungs-Summe erhält, auf welche er mit Fug und Recht rechnete, weil er ſeit Jahren die dieſer Summe entſprechende Prämie zahlte.
Hervorgehoben wird, daß die vielfach recht läſtigen und Seitens einzelner Agenten zu einer Quelle nicht unerheblicher eigener Einnahmen gemachten Koſten der Aufnahme vertragsmäßig dahin beſchränkt find, daß jedem Vereinsmitglied, während der 10 jährigen Dauer des Vertrages, an einmaligen Koſten für Ausfertigung der Police(Aufnahme, Portis 2c) nur 10 Silbergroſchen berechnet werden darf.
Denjenigen, welche nicht ſchon mit Rückſicht auf Erzielung einer Erſparniß an Prämien und Neben⸗Unkoſten des Verſicherungs⸗Geſchäftes dem Teltower Kreisvereine beizutreten geſonnen ſein möchten, wird weiter Folgendes zur beſonderen Erwägung gegeben.
Günſtige Verſicherungs-Bedingungen beſtehen nicht allein in der Geringfügigkeit der Prämien. Was helfen niedrige Prämien⸗Sätze, wenn demnächſt bei eintretenden Brandſchäden, wie vorher erwähnt, ſchlecht regulirt wird? Hat der Verſicherte nicht die volle Gewißheit, daß der Verſicherungs-Vertrag, deſſen Erfüllung Seitens der Geſellſchaft erſt nach eingetretenem Brandunglücke ſtattfindet, nicht ſowohl nach dem Buchſtaben des Vertrages— die Auslegungskunſt macht ſchließlich Vieles möglich— als vielmehr nach dem Sinne und dem Geiſte deſſelben, in anſtändiger Weiſe erfüllt wird, fo find auch die allerbilligſten Prämien noch viel zu theuer.