Teil eines Werkes 
[Hauptbd.] (1887)
Entstehung
Seite
81
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Gebäude- und Grund⸗Eigenthum. 81

Die bezeichnete Sicherheit wird den Vereinsmitgliedern ſoweit geboten, wie Sicherheit in geſchäft­lichem Verkehr überhaupt erreichbar iſt.

Zunächſt beſteht dieſelbe in dem Ruf der Elberfelder Geſellſchaft, welcher nach den eingehendſten, namentlich auch bei dem Vorſtande des Steinfurter Bauern-Vereins über dieſelbe eingezogenen Erkundi­gungen, nirgends ein illoyales Verfahren vorgeworfen werden kann.

Ferner iſt aber in dem, mit der Geſellſchaft abgeſchloſſenen Vertrage noch beſonders ſtipulirt:

§ 12. Bei vorkommenden Brandſchäden räumt die Geſellſchaft dem Vereins-Vorſtande das Recht ein, den Regulirungs⸗Verhandlungen beizuwohnen und iſt die Geſellſchaft verpflichtet, dem Vorſtande drei Tage vorher brieflich Zeit und Ort der Regulirung zu bezeichnen. Der Vorſtand kann hierzu einen Delegirten entſenden, welchem eine berathende Stimme zuſteht.

Sollten aus einer Regulirung Differenzen erwachſen, fo unterwirft ſich die Geſellſchaft, mit Ausſchluß des Rechtsweges, einem zu wählenden Schieds-Gerichte, welches wie folgt ge bildet wird:

Der Beſchädigte erwählt zur Wahrung feiner Intereſſen ein Vorſtandsmitglied, die Ge­ſellſchaft einen Vertreter.

Können ſich die ſo erwählten Schiedsrichter nicht einigen, ſo ſoll der jetzige Landrath des Teltower Kreiſes als Obmann endgültig entſcheiden.

Nach deſſen Ausſcheiden aus dem Amte reſp. für Behinderungsfälle ſoll ein dieſerhalb vom Teltower Kreistage ein für alle Mal zu wählendes Kreistags⸗-Mitglied als Obmann fungiren.

$ 14. Dem Vereins⸗Vorſtande bleibt es vorbehalten, falls wider jedes Erwarten, die Geſellſchaft bei Regulirung von Schäden eines Vereinsmitgliedes ein Verfahren beobachtet haben ſollte, welches nach der übereinſtimmenden Anſicht von ſechs Vorſtandsmitgliedern einſchließlich des Vorſitzenden, ſowie des vorſtehend vorgeſehenen, durch die Kreistags-Verſammlung zu er: wählenden Erſatzobmanns zwar nicht als ungeſetzlich, wohl aber als incoulant zu betrachten iſt, den Vertrag ſchon vor Ablauf des zehnjährigen Zeitraums, auf welchen derſelbe abge: ſchloſſen iſt, mit der Wirkung zu kündigen, daß alle Vereinsmitglieder mit Ablauf der Zeit,

für welche die Prämie gezahlt iſt, berechtigt ſein ſollen, ihre beſtehenden Verträge für Ver ſicherungen zu löſen und der Vereins-Vorſtand von der übernommenen Verpflichtung entbunden wird, die Mitglieder des Vereins der Elberfelder Geſellſchaft zuzuweiſen.

Endlich bietet das ganze Weſen des in Rede ſtehenden Geſchäftes, jedem Vereinsmitgliede die größte Garantie dafür, daß es auf eine beſonders zuvorkommende Behandlung Seitens der Geſellſchaft rechnen darf, weil es dieſer ſelbſtverſtändlich in viel höherem Maße darum zu thun ſein muß, ſich die Kundſchaft des ganzen Vereins, als die eines Einzel-Verſicherten zu erhalten.

Als Haupt-FZweck des Vereins iſt die Erlangung möglichſt günſtiger Bedingungen für feine Mit­glieder bezeichnet worden.

Es werden ſich indeſſen durch den Verein für Alle, die ihm beitreten, nebenbei noch andere weſentliche Vortheile erzielen laſſen.

In dem mit der Elberfelder Geſellſchaft abgeſchloſſenen Vertrage find nämlich 55 7 und 11, folgende ſehr günſtige Bedingungen für den Verein ausgemacht worden:

§ J. An dem Jahresgewinn, welchen die Geſellſchaft mit dem Teltower Verein er­

zielt, ſoll Letzterer mit 10 Procent betheiligt ſein.

Der Gewinn beſteht in demjenigen Ueberſchuß, welcher gebildet wird durch die Summe der alljährlich effectiv an die Geſellſchaft abgeführten Prämienbeträge(efr.$$ 5. und 11.) nach Abzug:

1. der gezahlten Brandentſchädigungen, 2. von 20 Procent Verwaltungskoſten(Aufnahme, Druck, Regulirung)..

Ergiebt ſich hiernach am Jahresſchluß ein Gewinn, ſo wird derſelbe ſpäteſtens ultimo Januar an die Vereinskaſſe gezahlt.

Die erſte Gewinn⸗-Berechnung ſoll per ultimo December 1871 aufgemacht werden.

$ 11. Bei Verſicherungen auf 5 Jahre, mit Vorausbeʒahlung der vierjährigen Prämie, iſt das 5. Jahr frei. Bei Verſicherungen auf 7 Zahre, mit Bur aughez ah lung der ſechsjährigen Prämie, werden außer dem Freijahr noch 10 Procent Disconto e gt

Bei Verſicherungen auf 10 Jahre, mit Vorausbezahlung der achtjährigen Prämie, werden außer den 2 Freijahren 10 Procent Disconto bewilligt.

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