138 Land⸗ und Waſſer⸗-Straßen und Verkehr auf denſelben.
Zur Zeit beſtehen 38 Chauſſeevorſteher⸗-Bezirke.
Chan rer Auffeher. Die ſpezielle Aufſicht über die Kreis⸗-Chauſſeen wird zur Zeit von 20 Aufſehern ausgeübt.
Dieſelben beziehen Gehälter in Höhe von 720 bis 1050 Mark. Soweit die örtlichen Verhältniſſe es geſtatten, find den Aufſehern in den Chauſſeehauſern Dienſtwohnungen überwieſen worden, welche auf das Gehalt mit 150 Mark in Berechnung geſtellt zu werden pflegen.
Chauſres · Wärter. Chauſſee⸗Wärter fungiren im Kreiſe erſt ſeit dem Jahre 1879. Ihre Anſtellung iſt vorläufig nur erfolgt: a) für beſonders verkehrsreiche Chauſſeen und b) für verhältnißmäßig erheblich ausgedehnte Aufſeher⸗-Bezirke. Ueber die dienſtliche Stellung der Chauſſeewärter giebt die hierunter abgedruckte, von dem Kreis-Ausſchuſſe unterm 8. Auguſt 1879 erlaſſene Inſtruktion Aufſchluß.
An ſtruk tion für die Chauſſeewärter im Kreiſe Teltom. Die Chauſſeewärter ſind Beamte des Kreiſes, werden als ſolche eidlich verpflichtet und tragen als Dienſtabzeichen an der Kopfbedeckung einen Reifen mit der Inſchrift„Chauſſeewärter“.
Die Chauſſeewärter ſind beſtimmt:
a) die Chauſſeeaufſeher in Krankheits- und ſonſtigen Behinderungsfällen von längerer Dauer zu vertreten,
b) bei vorkommenden Beſſerungsarbeiten auf den Chauſſeen die ihnen zuzuweiſende Aufſicht über die betreffenden einzelnen Arbeitsſtellen, nach der ihnen von dem Chauſſee-Vorſteher oder dem Chauſſee⸗Aufſeher zu ertheilenden Inſtruktion auszuüben,
e) Chauſſee⸗Polizei⸗Contraventionen zur Anzeige zu bringen und zur Verhütung reſp. Verfolgung ſolcher Contraventionen die Chauſſeen namentlich auch an Sonn⸗ und Feiertagen zu begehen.
$ 3. Die Chauſſeewärter haben wie Vorarbeiter von Arbeiter-Colonnen perſönlich bei Beſſerungs⸗ ꝛc. Arbeiten mitzuarbeiten.
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§ 4.
Die Chauſſeewärter werden auf den Chauſſeen das ganze Jahr hindurch beſchäftigt, erhalten das den beſten Chauſſee⸗ -Arbeitern zugebilligte Tagelohn und zwar wird ihnen daſſelbe auch für die Sonnund Feiertage gezahlt.
Die Anſtellung der Chauſſeewärter iſt jedoch keine dauernde, dieſelben können vielmehr täglich abgelohnt und entlaſſen werden.
gez. Prinz Handjern. KHöniglicher Landrath.