Land⸗ und Waſſer-Straßen und Verkehr auf denſelben.
Dispoſttion des Unterhaltungs- Ctats.
Lfd. Nr. der
Etats
Poſition.
Abſchnitt A. Beſchaffung und Herrichtung der im Frühjahr reſp. Sommer 188 zu
verwendenden Materialien. t.
Zur Herſtellung neuer Necklagen, ſowie zum Umlegen größerer Pflaſter ſtrecken. Poſ. a. Beſchaffung der erforderlichen Steine. Zur Herſtellung neuer Decklagen ſind je nach der Frequenz der Strecken und der Stein— bahnbreite 28, 30, 32 reſp. 35 cbm Steine pro Station berechnet worden.
Poſ. b. Aufſetzen derſelben. Bol. 6. Schlagen derſelben.
Lfd. Nr. der EtatsPoſition.
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Poſ. d. Beſchaffung des erforderlichen Kieſes..
Pro Station einer herzuſtellenden neuen Decklage find überall 5 cbm Kies in Anſatz gebracht.
Tit. Il. Zu den kleinen Reparaturen an den chauſſirten und den gepflaſterten Rtreck en der Chauſfer, ſomie an dem Rommermege.
Poſ. 2. Beſchaffung der erforderlichen Steine.
Es iſt angenommen worden, daß normal
mäßig am 1. April in jeder chauſſirten
Station je nach der Frequenz der Strecke
vorhanden fein müſſen 1, 2, 3 reſp. 4 cbm geſchlagener Reparaturſteine.
Poſ. b. Aufſetzen derſelben.
Poſ. G. Schlagen derſelben.
Poſ. d. Beſchaffung des erforderlichen Kieſes und Lehmes.
Abſchnitt B. Unterhaltungsarbeiten im Laufe des Eta tsjah res.
TCit. I, Herſtellung neuer Derkklagen, ſomie Umlegen größerer Pflaſter ſtrecken.
Poſ. a. Walzen nnd Waſſerfahren..
Zur Herſtellung einer neuen Decklage ſind pro Station drei Zweiſpänner⸗Geſpanntage (Einen Tag vier Pferde vor der Walze und zwei Pferde vor dem Waſſerwagen) berechnet worden.
Poſ. b. Tagelohn⸗ und Accord⸗A1beiten.
Zur Herſtellung einer neuen Decklage ſind pro Station 12 Handarbeitstage zu Tagelohnſätzen berechnet worden, wobei den Chauſſeevorſtehern überlaſſen bleibt, die bezüglichen Arbeiten in Accord zu vergeben.
Poſ. C. Steinſetzerarbeiten.
. Kleinere Reparaturen an den chauſſirten und den
gepflaſterten Strecken der Chauſſee, ſowie an dem gommermege.
Poſ. a. Ausbeſſern der ſchadhaften Stellen in den chauſſirten, ſowie in den gepflaſterten Strecken,
Verlegen der Steinbahn,
Waſſerableiten,
Unterhaltung des Sommerweges, der Bankets und der Gräben,
Begießen der neu angepflanzten Bäume,
Umwickeln der jungen Bäume mit Rohr zum Schutz gegen Haſenfraß,
Schneeſchippen,
Hierfür iſt ein Pauſchalſatz angenommen worden, je nach der Frequenz der Chauſſee von 9, 12, 15, 18 reſp. 25 Pf. pro laufenden Meter. Abfahren des etwa von den Sommerwegen und Bankets zur Erhaltung der vorſchriftsmäßigen Wölbung abzunehmenden Erdbodens.
Abſchnitt C.
Baumpflanzungen.
Die hier zum Anſatz gebrachten Beträge find auf Grund des beſtehenden, den Chauſſeevorſtehern bekannten Abkommens mit dem Baumſchulen⸗Beſitzer Späth berechnet worden.
Abſchnitt D. Brücken und Durchläſſe.
Abſchnitt E. Unterhaltung der Chauſſeehäuſer.
Abſchmift F.
Extraordinaria.