Teil eines Werkes 
[Hauptbd.] (1887)
Entstehung
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202
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202 Ackerbau, Viehzucht, Forſtwirthſchaft.

Seit der erfolgten Ablöſung der Weideſervitute in den fünfziger Jahren, hat ſich auf den humoſeren Böden der älteren Kiefernſtangen⸗Hölzer, ſoweit die ſtärkere Verdunſtung der großen Havelflächen reicht, die Eiche oft in ſo reichlichem Maße eingefunden, daß ihre Förderung als willkommener Zwiſchenſtand bei den Durch­forſtungen mit Erfolg betrieben werden konnte.

Die Bodenbonität umfaßt die J. bis III. Claſſe für Kiefern derart, daß die niedrigen Claſſen erheblich überwiegen. Demgemäß iſt der Betrieb auf einen 80­bis höchſtens 120 jährigen Umtrieb im Hochwald eingerichtet, deſſen Verjüngung in ſchmalen Kahlſchlägen durch Kiefernſaat oder Jährlings⸗-Pflanzung erfolgt. Neuerdings wurde endlich der Plenterbetrieb für die, das Jagdſchloß Stern und die Ufer der Seen umgebenden Beſtände aus landwirthſchaftlichen und aus Rückſichten für den Betrieb der Königlichen Parforce-Jagden eingerichtet.

Hier ſowohl, wie auf friſchen humoſen Bodenſtellen des Hochwaldes im Kahlſchlagbetriebe, wird die künſtliche Einſprengung der Eiche durch Vorverjüngung auf Löcherhieben in Saat und Pflanzung thunlichſt gefördert.

Die Abnutzung hat im Durchſchnitt der letzten Jahre auf 1 ha der Holzboden­fläche betragen 2,6 fm, darunter:

für Derbnutzhol; 0,30 fin, Reiſer= 09027, Derbbrennholz 159° Stockholz. Reiſig= 04,

Der Holz⸗Afbſatz iſt ein guter, da die Produktion des Reviers zur Befriedigung des Lokal⸗-Bedarfs nicht ausreicht.

Die Durchſchnittspreiſe der letzten 3 Jahre find für Kiefern:

1 fm Bauholz von 0,5 bis 1 fm Inhalt 12,78 Mk., 1 rm Kloben= 590

Die Einnahme an Nebennutzungen, von denen nur die Heidemiethe in Betracht kommt, ſind außerordentlich gering, weil in Rückſicht auf die überaus zahlreiche und unbemittelte Arbeiter-Bevölkerung der angrenzenden Ortſchaften Nowawes , Neuendorf, Drewitz 2c. das Entgelt für einen Erlaubnißſchein während eines Wadels nur auf 1 Mk. feſtgeſetzt iſt, um dieſelbe vom Forſtdiebſtahl möglichſt abzuhalten.

Mit Ausnahme des Schutzbezirks Moorlake, welcher als Damwild⸗Geheege eingegattert iſt, und eines Theils des Schutzbezirks Klein⸗-Glienicke, in welchem die volle Jagd an das Hofmarſchall⸗Amt Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Friedrich Leopold verpachtet iſt, wird dieſelbe vom Oberförſter adminiſtrirt. Der Wildſtand an Damwild, Rehen und Haſen iſt der geringen Breiten⸗Ausdehnung des Reviers entſprechend, ein ſehr mäßiger und wechſelnd, je nachdem die angrenzenden Jagd­pächter zur pfleglichen Behandlung der Jagd geneigt ſind oder nicht.

Mit Kalamitäten größeren Umfanges hat die Verwaltung ſeit Beendigung des Fraßes der großen Kiefernraupe von 1870 nicht zu kämpfen gehabt; die Maikäferlarve tritt nur ſelten an einigen trockenen Mittagshängen ſchädlich auf, der Vermehrung des großen braunen Rüſſelkäfers wird durch Cinſchließung der Schlagblößen im zeitigen Frühjahr unmittelbar nach dem Hiebe mit Fanggräben