b) Bildung neuer
Tandgemeinden.
Gemeindeverwaltung und Gemeindehaushalt.
Communal⸗Verbänden zu Einem Communal⸗Bezirke zu vereinigen, bezw. ſolche Gutsbezirke oder Theile derſelben zu ſelbſtändigen Gemeinden zu erheben, und
c) die ſogenannten communalfreien Grundſtücke mit benachbarten CommunalVerbänden zu vereinigen.
1. Zufolge Allerhöchſten Erlaſſes vom 9. November 1874 iſt die Abtrennung der Kolonie Friedenau mit einem Flächen-Inhalte von 141,35 16 ha von dem
Communal⸗Verbande des Gutsbezirks Deutſch⸗Wilmersdorf und ihre Erhebung zu
c) Vereinigung zweier Gemeinden zu einem Communal Nerbande.
einer Landgemeinde unter dem Namen„Friedenau “ genehmigt worden.
2. Zufolge Allerhöchſten Erlaſſes vom 25. Juni 1875 find der frühere Gutsbezirk Alexanderhof und die frühere Gemeinde„Kolonie Cummersdorf“ zu einer Gemeinde mit dem Namen„Alexanderdorf“ vereinigt worden.
3. Mittelſt Allerhöchſten Erlaſſes vom 22. Januar 1876 iſt unter Auflöſung des Gutsbezirkes Treptow , die Vereinigung der zu demſelben gehörig geweſenen Grundſtücke zu einem beſonderen Gemeindebezirk mit dem Namen„Treptow “ genehmigt worden..
4. Auf Grund Allerhöchſten Erlaſſes vom 9. Auguſt 1878 iſt die frühere Kolonie Nieder-Schöneweide, unter Abtrennung von dem fiskaliſchen Gutsbezirke Forſtrevier Coepenick(Teltower Antheil, zu einem beſonderen Gemeindebezirke mit dem Namen„Nieder⸗Schöneweide “ erhoben worden.
5. Mittelſt Allerhöchſten Erlaſſes vom 24. September 1879 iſt der frühere ſelbſtändige Gutsbezirk Adlershof -Süßengrund aufgelöſt und zu einem beſonderen Gemeindebezirke mit dem Namen„Adlershof “ erklärt worden.
Es ſind zu Einem Gemeindebezirke vereinigt worden: 1. die Gemeinde Böhmiſch⸗Rixdorf mit der Gemeinde Deutſch⸗Rixdorf, unter dem Namen„Rixdorf “ zufolge Allerhöchſten Erlaſſes vom 11. Juli 1873, 2. die Gemeinde Nächſt-⸗Wünsdorf mit der Gemeinde Fern-Wüns dorf unter Beilegung des Namens„Wünsdorf “ zufolge Allerhöchſten Erlaſſes vom 24. Mai 1874, 3. die Gemeinde Funkenmühle mit der Gemeinde Jachzenbrück , zufolge Allerhöchſten Erlaſſes vom 16. Oktober 1874, die Gemeinde Neu⸗-Schöneberg mit der Gemeinde Alt-Schöneberg , auf Grund Allerhöchſten Erlaſſes vom 7. Dezember 1874 unter Beilegung des Namens„Schöneberg “,. die ſämmtlichen Grundſtücke des mittelſt Allerhöchſten Erlaſſes vom 14. Januar 1878 aufgelöſten Gemeindebezirks Klein⸗Ziethen mit dem Gemeindebezirk Groß⸗-Ziethen, auf Grund Beſchluſſes des Kreisausſchuſſes vom 19. Februar 1878, 3. die Gemeinde Lichterfelde mit der Gemeinde Groß⸗Lichterfelde , auf Grund Allerhöchſten Erlaſſes vom 25. März 1878, die Landgemeinde Amtsfreiheit Trebbin mit dem Stadtbezirke Trebbin zufolge Allerhöchſten Erlaſſes vom 25. Juli 1881.
