Verhältniſſe der arbeitenden Klaſſen, Abwehr der Verarmung. 5369
29. März 1884 und 22. Dezember 1886 beſchloſſene, von Aufſichtswegen unterm J. April 1883,6 10. April 1884 und 15. Januar 1887 beſtätigte Nachträge ergangen ſind. Durch den Erlaß dieſes neuen Statuts, welches ſich übrigens ſeither bewährt hat, ſind namentlich die Beſtimmungen über die Verwaltung der Sparkaſſe mit denjenigen Vorſchriften in Uebereinſtimmung gebracht worden, welche durch die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 und durch das Geſetz über die Drganiſation der allgemeinen Landesverwaltung vom 26. Juli 1880 für die Selbſtverwaltung der Kreisverbände gegeben ſind. Der unterm 22. Dezember 1886 beſchloſſene Nachtrag betrifft die Einrichtung von Pfennig⸗Sparkaſſen, die Ausgabe von geſperrten Sparkaſſenbüchern und die Uebertragbarkeit der Spar⸗-Einlagen.
Die Banquier⸗Geſchäfte der Sparkaſſe werden von dem im Kreiſe mit Grundbeſitz angeſeſſenen Banquier Max Sa bersky in Berlin , Dranienburgerſtraße 74 wohnhaft, vermittelt.
Ein Auszug aus der Rechnung
1. der Sparkaſſe, 2. über den Adminiſtrations⸗-Fonds, ſowie 3. über den Reſerve⸗Fonds der Sparkaſſe
für das Kalenderjahr 1885 wird hierunter zum Abdruck gebracht.