Unterrichts- Angelegenheiten. 381
Mit Ausſchluß der freien Wohnung und Feuerung ſtellte ſich das Einkommen geyrer-geſotdunzg. der Lehrer und Lehrerinnen im Rechnungsjahre 1883/84 zuſammen auf 337598 Mk. Hiervon wurden gedeckt: ,, 556 ME. 2 14665 , 6691 4. durch, D 5., Landnutzung, 6 in 1 olöfungsrenten, ,,,.. während 6. durch Gemeinde⸗Umlagen aufgebracht wurden. 124818 ſind wie angegeben.. 337598 Mk.
Ferner wurden gewährt: freie Wohnung in 192 Fällen, freie Feuerung in 89 Fällen, ad 1 und 2 zum Werthe von 29449 Mü. Mieths⸗Entſchädigungen in 63 Fällen, Feuerungs⸗Entſchädigungen in 108 Fällen, ad 3 und 4 zum Werthe vont 24416 alſo zuſammen zum Werthe von.. 53 856 Mk. Jo daß das geſammte Einkommen der Lehrer auf...... 391 454 Mk. anzuſprechen ſein würde. Das Gehalt eines Lehrers bezw. einer Lehrerin würde ſich demnach durchſchnittlich auf 1240 Mk. ſtellen.
Nur für die größeren Ortſchaften, nämlich für die Gemeinden Coepenick, normal. gro iduns s Teltow, Zoſſen , Britz , Friedenau , Groß-Lichterfelde , Neuendorf bei Potsdam , J Nowawes, Rixdorf , Schöneberg und Steglitz beſtehen Normal-Beſoldungs-Etats.
Nach den Letzteren erhalten die Lehrer, abgeſehen von den Rectoren, hinſichtlich deren beſondere Feſtſetzungen getroffen ſind, in beſtimmten Zeitabſchnitten und bis zur Erreichung eines feſtgeſtellten Höchſtbetrages Gehaltszulagen. Dieſer Höchſt— betrag iſt unter Berückſichtigung der örtlichen Verhältniſſe verſchieden bemeſſen, überſteigt indeſſen neben der Mieths-Entſchädigung in keinem Falle den Betrag von 2100 Mark jährlich.
Nur in den Gemeinden Schöneberg und Nieder⸗Schöneweide wird von den gchnigeid. dortſelbſt ortsangehörigen Kindern für den Beſuch der Elementarſchule kein Schulgeld erhoben. Dagegen erfolgt die Erhebung von Schulgeld in Schöneberg von den die dortige höhere Bürgerſchule beſuchenden Kindern. In den übrigen Gemeinden hat das zur Einziehung gelangende Schulgeld eine verſchiedene Höhe. Im Ganzen betrug, wie bereits vorſtehend angegeben, die Schulgeld⸗Einnahme im Jahre 1883/84 117301 Mk.
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