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Der Chaßidismus : eine kulturgeschichtliche Studie / von Verus
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ischnah,: Wenn kein JIilläa5ell (Tempel) da ist, müssen die Früchte der Fäulnis) nheimfallen und dürfen nicht gegessen werden. Noch mehr, ich behmipte, daß selbst i. Jose, der den Satz aufstellt, daß die zweite Heiligung durch Esra für alle ukunst giltig sei, dies nur für das übrige Palästina behauptet, aber nicht so, daß dieselbe auch für Jerusalem und die Tempelstätte, beabsichtigt gewesen sei. Weil nämlich Esra gewußt hat, daß das Lei llaimllclascll und Jerusalem einst eine weit höhere, ewige Heiligung durch die göttliche Majestät erfahren werden das ist mir us dem Wege der Offenbarung der Geheimnisse Gottes an Seine Frommen mitgetheilt worden so daß der Eintritt in die Tempelstätten heutzutage nicht mehr dem NP2 (einer Art himmlischer Todesstrafe) unterliegt."

Der Kommentator R. Josef Karo bemerkt hierzu iin Lessek lVlwclumb:Es befremdet, daß Nabed Anfangs seine Airsicht nur als Möglichkeit ausspricht, ,um dann mit apodiktischer Gewißheit aufzutreten, und schließlich ohne jeden Beweis aus dem Talmud eine so sehr auffallende Entscheidung fällt, ist Maimonides' Ansicht vollauf begründet, da die gegnerischen Ansichten im Talmud durch R. Elieser Leu Hyrkanos und R. Josua ben Chananja vertreten werden, nach der talmudischen Regel die Entscheidung also zu Gunsten R. Josua's ausfallen muß, dessen Ansicht Maimonides daher folgerichtig zur gesetzlichen Be­stimmung erhebt." Soweit Karo. Es unterliegt hier keinem Zweifel, daß der «Ernst des Ausdruckes, den der Rabed hier gebraucht, keine scholastischen Verdrehungen mehr zuläßt, und nur auf diesem Wege konnte dieser den großen Plänen des Maimonides mit Erfolg entgegentreten. Maimonides' Prinzip wird aber dadurch nicht angefochten, denn sein Gewährsmann R. Josua ben Ähauanja vertritt gerade gegen denselben N. Elieser das vom Talmud acceptirte Prinzip: 8pDie Thora ist nicht mehr im Himmel", und die Halachah nimmt I keine Rücksicht auf die Einmischung einer höheren Offenbarung. Der Talmud geht darin so weit, daß er nicht nur dem Propheten Elia die Autorität abspricht, die Entscheidung einer Halachah zu ändern, sondern in einer höchst merkwürdigen Agada vom Hinscheiden Rabba bar Nachmani's selbst dem allerhöchsten Gesetzgeber allein, nachdem Er einmal die Thora gegeben habe, keine eigenmächtige Jngerenz mehr auf die Entscheidung der Halacha zuerkennt. Das Gesetz der Thora ist ebenso wie das vom Schöpfer geschaffene Naturgesetz nur für eine llormub Lellaall NPL> N8P1P1), eine momentan vorübergehende Aeirderung, bei Eintritt außer­ordentlicher Verhältnisse, in welchem das Wunder das Naturgesetz vorübergehend aufheben kann, der Aenderung unterworfen, wie Elia am Berge Karmel das Verbot der Opferung außerhalb des Heiligthums für einen Augenblick aufheben konnte; aber wie das Meer nach der Spaltung sofort zu seinen naturgesetzlichen Be­dingungen (12W8^ gleichbedeutend mit 1817^, wie unsere Weisen sagen) zurückkehrte, ganz so verhält es sich mit der Thora.

In diesem Punkte sind also richtig l-lalaclm und dl'buall eins in dem konstitutionellen Prinzip der obersten Weltleitung, die ihren Unterthanen eine Lerathende und entscheidende Stimme in der Regierung und Gesetzgebung einräumt.

Die jüdische Lehre geht noch weiter und behauptet, daß der Schöpfer bei der Schöpfung sogar Seinen Geschöpfen eine berathende Stimme eingeräumt hat, wie dies in der Genesis bei der Schöpfung des Menschen, dem ja eine Herrschaft ähnlich der des Schöpfers eingeräumt werden soll, zum Ansdruck kommt, als der einzigen, welcher eine Berathung,vorhergcht. 2N8 NL'PIWir wollen einen Menschen schaffen," der.über die Schövfung herrschen soll - deshalb muß diese befragt werden.' Talmud und Kabbala gehen noch weiter, und die letztere öffnet erstaun­liche Tiefen in dem talmudischen Lehrsätze zu dem Ausdrucke O822 ^21 (1. B. M.