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Das mosaische Judenthum : In einer Andachtsstunde als Predigt vorgetragen, am Wochenfeste 5597 und durch Anmerkungen erläutert / von M. Brück. Theolog.
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chen werde, nicht wie jener Bund den ich mit

aber nach dem wiederholten Beobachten derselben, sich bestimmen läßt. unzureichend sind sie wiederum, da zur vollständigen Auszählung, noch folgende Regeln hätten gegeben werden müssen. Es dürfen nicht gezählt werden­

1. Handlungen, die unserer Willkühr überlassen sind, dahin gehö

, 142( מצוה זו גם הרמב"ן לא מנה).95.88.37, 26.7 ren bas

146. 173, 198. 201. 216. 221, 230, 275. Gebot. bei Maimo= nides. Vgl. oben Erläut. zur 1. und 6. Regel. S. Tr. Sanhed­

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לכי כסולסי לומל לס כלכלס פ' זו סלל כנגד תרעומתן..rin. 20. b וכ"כ סלמכ"ן למנות מלך על ישרחל ליכס מכות, לך סמכוס סיל סיסי' מבני עמינו. ועיי' כס' יסוד מולס לקלכן עולס סעל כ' וכמ"ס לקמן.

11. Ledigliche Volkssitten, die das Gesetz nicht befiehlt, als das 215. welches von Moses nicht nur nicht befohlen, sondern auch nicht ausgeübt wurde( s. Exod. 4. 25. Jos: 5. 5, 7. Was hingegen die Stelle in Levit. 12. 3. betrifft, s Johlsons h. Schr. Anm. zu diesem Verse), und das 222. G. das bloß erzählungsweise, des da­

לא יוכל בעלה הראשון..לשוב לקחתה.rauf folgenben Verbotes

da stehet, und das 151, 152 und 183 Verb. bei Maim. 111. Dürfen jene Verbote nicht gezählt werden, die bloß das Uebertre­ten eines gegebenen Gebotes verbieten, sondern beide müssen als ein Gesez betrachtet werden. Dahin gehören, 81. 99. 221-223. 229. 233. 269. 270. 272-273. 306. 320. 329. Vrb. b. M. IV. So wie auch nicht solche, die nach den Buchstaben, nicht aber nach dem Wortsinn später erläutert worden sind, als das 6. 9. 10. 12. 13. 18. 147. 227. G. und das 3. 22. 181, 186-187, 317.Vrb. welches bei Maimonides lautet: Lästere auch jenen Nicht­-israeliten nicht, der früher dem Judenthume angehörte. B." Flus che keinen Tauben." Levit. 19. 14. 355. 361. Vgl. ferner die Bemerkungen zur 1. und 2. Regel.

V. Verheissungen können nicht als Geseze gezählt werden, als 212 nach Maimonides .

Es wäre demnach die maimonidische Grundlage zur Auszahlung der Geseze nicht als solche; sondern als bloße Dissertation zu betrachten, und die Zahl der Geseze auf ihres frühern Um­fanges zu reduzieren, daher das maimon. mosaische Gesetzbuch feinem Israeliten als Richtschnur dienen kann.

Unbefangener und mehr nach logischen Grundsäßen bearbeitete zu jener Zeit, der unabhängige philosophische Rabi, Aben esra, diesen für das Judenthum wichtigsten Gegenstand. Bor Allen bestritt er die angenommene Behauptung, es gäben 613 mos. Geseze.