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Das mosaische Judenthum : In einer Andachtsstunde als Predigt vorgetragen, am Wochenfeste 5597 und durch Anmerkungen erläutert / von M. Brück. Theolog.
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und schreibe sie in sein Herz, dann werde Ich

סלכלות. ולכי למלתי למז למספר הלז, פתי יסמין זס, כגמטלית

תרי"ג.) als eine indisputable Wahrheit hielt. Fa man beftrebte fich fogar

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dieselben, aus dem Decalog herzuleiten, nemlich 80 vom 1., 60 v. 11.

48, v. Ill., 75 v. IV., 77. v. V., 50 v. Vl., 58 v. Vll., 59 v. VIII., 52 v. IX., 54 v. X.

עיי' רמב"ן בפרושו לשיר השירים, ומאמר השכל להראב"ן. dabei eine bebeutende Quantität ungereimts

heiten anzutreffen finb.

Sollen wir uns mit denjenigen veritablen mosaischen Vorschriften be= kannt machen, die ohne Rücksicht auf Localität und Klima, jederzeit und mithin auch für uns eine Verbindlichkeit sind, so müssen wir vor Allem folgende Auszählungsregeln als Norm aufstellen. Es dürfen jene Gesetze nicht gezählt werden:

1. Die nicht in den lehten vier Büchern Moses wirklich vorhanden

oder durch erkünstelte Deductionen als mosaisch ange=

geben sind.

הלכה wenn fie auch, von ben Schriftgelehrten als traditionell

...

וכ"כ סלמכ"ן כסלס כ' כסס סלמכ"ס וז"ל: וככל מכלתי לו ת' ס b לס סס b לו וכלסון סזס ססיס" יש לי קכול כעכין מכין סמכות, יש בו נתחלתו ממנו י"ד פלקיס... וסס כללתי b פילו דנל ססו b סלכס למסס כי סיכי, כלכלי סופליס קליכן ליס, ולין סוס וכל ססול מן סתולס סלל לכל שסול מפולס 3 תולס, כגון שעטנז כלליס, וסכת ועליות, לו לכל סלמלו קכמיס כפילוס פסול מס"ת, וסן ג' וד' דכריס כלכך.

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daß

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2. Die nur momentane Gültigkeit hatten. Vgl. Einwendung zur 3. R. dahin ferner das 156. G. und die Verbote 197-201 gehören, da diese bloß in Egypten nicht aber später zu beobachten waren, das her wir auch in folgenden Stellen, bloß das Gebot, Ungesäuertes zu

15.

את חג סמכות תסמול, שכעת ימיס תקכל מכות- שמות כ"ג.effen, antreffen סכעת ימיס מכות תוכלו,( ויקלל כ"ג,.6) קג סכעת ימיס מכות ילכל. קלכן לכל יחזקאל מ"ס- וככל b לס לל סוזכל חיסול קמן, ורק כזכל. ע"ע פסחיס ק"כ דלדעת ל"ל כל יעקב, גס מכס כזס"ז ללככן.

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3. Jene welche die Befolgung aller Geseze befehlen. Vgl. Einw. zur 4. R.

4. Die bloß die Ursache eines Gesetzes ausdrücken. Vgl. Einw. zur 5. R. 5. Die speciellen Theile eines Gesetzes. Vgl. oben 7. 10. und 11. R- 6. Jene Vorschriften, deren Befolgung unserer Willkühr überlassen ist, die also keine Gesetze bilden, sondern gewisse Handlungen uns er Tauben, falls wir solche ausüben wollten, und bei denen es bloß heißt, du kannst, nicht aber du sollst, dieses thun. S. S. 38. 7. Bolksthümliches das im Pentateuch geschichtlich erzählt, dessen Beibehaltung aber nicht befohlen wird. S. ibid. 11.