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kennen, und mit Festigkeit glauben, alles ist auf das
wei
סדס סיס כו עכילס
לסיכו לל שק ותענית גורמין: Fafttage, bem Wolke susurufen ללל תסונס ומעסיס טוניס, שכן מליכו כלכסי ככוס סל b כסמל כסס וילל סיס לת סקס ולת תעניתס, אל וילל ססיס לת מעסיסס, כי סכו מדלכס סלעס. תענית י"ו וכן למלו- פס ומתודס וליכו קוזל כס, למס סול לומס, לסלס סתופס סרן כידו ס b פי' טובל בכל מימות שבעולס לס עלתה לו טבילה, זרקו מידו.. עלתה לו ענילס, סכסמל ומודה ועוזב ילוקס.
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Das Fasten ist also nur das Mittel zur Sündenbekenntniß, und ist sogar unnöthig und auch schädlich, sobald der zu erreichende Zweck dadurch nicht erreicht wird. Uebrigens erfahren wir aus Daniel
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10, 3, 12, daß das Entziehen von guten Speisen, Fasten 13y genannt wird. Es kann also Jener, der ein äußeres Mittel zur Demüthigung vor Gott nöthig hat, des Fleisches, des Weis - fo wie Daniel- nes und der guten Speisen überhaupt sich an diesem Tage enthalten. Selbst die Einsegung des Jubelfestes, spricht wider die Behauptung, daß dieser Tag ein allgemeiner Fafttag war, denn jene die an diesem Tage ihr verkauftes Eigenthum, ans dere gar ihre verkaufte Freiheit zurückerhalten haben, und daher nur Fröhlichkeit und Frohlocken, nicht aber Jammern und Fasten zu erwarten war, haben gewiß diesen fröhlichsten Tag ihres Lebens durch Festlichkeiten ausgezeichnet; besonders, da diese unsere Saturnalien, welche mit dem 1. Tischri begonnen jedesmal an dies
למכ"ס פ"י סמיטס: מל"ס ועל י"כ לס סלכו.fem Tage geenbet baben עכריס לכתיסס ולס מסתעכריס לקרוכיסס, לכל לוכליס ושותיס שמקיס ועטרותיסס כללסיסס כיון שסגיע י"כ תקעו..
Auch gehet aus dem ehemaligen Gebrauche der öffentlichen Frauenwerbung, die in Jerusalem am Versöhnungstage, bei großer Feiers
תעכית מ"ס פ"ד: לס סיו ימיס טוכיס ליסל f ל: lichkeit ftatt gefunben כט"ו כלב, וכי"כ... hervor, baf biefer Tag, tein allgemeiner עי' ל"ס כ"ל ל"כ סוס יתיב בתעניתס כוליס יומל לכפולי..Fafttag war
Endlich zeichnet sich auch diese Feier aus, daß sie schon am Voras bend zu beginnen hat. Levit. 23. 32. Vgl. George ü. d. jüd. Feste. Das fünfte und legte Fest, ist das Hütten oder Erndtefest, das am 15. des siebenten Monates aus Dank für die Erndte zu feiern ift( Exod. 23, 16, Levit, 23, 41, Num. 29, 12. Deut. 16, 13), dann sollen noch sechs Tage hintereinander Halbfeste sein, dabei jede Handtierung so wie an Werketagen erlaubt ist, die dann mit einem wirklichen Feste am 22. deffelben Monates schließen müssen.( Levit. 23, 36. Num. 29, 35. wovon der Verfasser des 5. B. nichts ere wähnt). Damit aber dieses achttägige Fest den Charakter eines Erndtefestes habe, so verpflichtet uns das Geses, daß wir von den