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nicht pfånden 64). Den unschuldig Verfolgten und zu dir sich geflüchteten, seinen Verfolgern nicht ausliefern 65); sona dern ihm deinen Schuß angedeihen lassen66). Einen Tauben nicht schimpfen67), Blinde nicht zum Fallen- verursachen68). Niemanden verläumden69). Auch jene Nichtjuden nicht verachten, die früher ihre jüdischen Mitbürger gedrückt haben 70). Gegen die Dienerschaft nicht mit Strenge ver fahren71). Die Güte eines Andern nicht mißbrauchen 72. Keinen falschen verlåumderischen Bericht anhören78). Mit Frevlern keinen Umgang pflegen 74). Keine deiner Besizungen in solchem Zustande lassen, dadurch jemand beschädiget werden könnte 75). Das Verbrechen eines Andern, der Behörde nicht verschweigen"). Die durch gutwil lige Zusage übernommene Pflicht, nicht unerfüllt lassen"" a),
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weil die Israeliten in Egypten sonst kein Besigthum hatten. Vgl. 242. Vrb. bei Maim.
64) Deut. 24, 18. Dieses Gesetz verbietet selbst eine gerichtliche Pfän=
וסול כדעת ל"ס כ"מ קט"ו..bung bei arm en Witven vorzunehmen
65) ibid. 23, 16-17. Wo zwar von einem entlaufenen Sclaven die Rede ist, auf dessen Auslieferung nach dem damaligen Völkerrechte, der Eigenthümer gerechten Anspruch hatte, und dennoch verbietet es unsere humane Gefeßgebung, um wie vielmehr muß dieses Gesetz bei einem unschuldig Verfolgten stattfinden.
66) ibid. 17." Laß ihn bei dir wohnen in einer deiner Städte, wo es ihm beliebt!"
67) Levit, 19, 14. Dieses verbietet jemanden zu schimpfen, wenn er auch den Schimpf nicht wahrnimmt, desto weniger also dürfen wir unseren Nebenmenschen, in seiner und Anderer Gegenwart durch Lästerung beschämen.
68) Darunter auch zu verstehen ist, Niemanden schlechten Rath zu ers theilen. S. Hörnstähl B. 4. S. 417-18, wo gemeldet wird, daß im Orient die Blinden überaus zahlreich sind.
69) Levit. 19. 16.
70) Deut. 23, 8." Verachte den Egypter nicht." ungeachtet deine Vorfahren seine Sclaven sein mußten. Wir dürfen daher auch den Feind nicht geringschäßen.
71) Levit. 25, 43.
72) Deut. 23, 25-26. Vgl. oben S. 35. 73) Exod. 23, Nimm keinen falschen Bericht an."
"
74) ibid." Halte es nicht mit einem Bösewicht." Diese Pflicht haben wir gegen uns selbst, und in Beziehung auf unseren Nebenmenschen;
להיות עד חמס.: baher auch das Gefee noch hinzufügt
75) Deut. 22. 8,
76) Levit, 5, 1.
77) a. ibid. 4. 5. Deut. 23 22, 24 und bildet mit dem Verbote: Du