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Das mosaische Judenthum : In einer Andachtsstunde als Predigt vorgetragen, am Wochenfeste 5597 und durch Anmerkungen erläutert / von M. Brück. Theolog.
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Laster, beugt ihren störrischen Nacken, nur unter den Zep­ter der Religion, so wie nur bei ihr das Menschenwohl einen bleibenden und ungestörten Schutz findet. Insbeson­dere befiehlt uns dieses Gesetz, daß wir heilig sein sollen 81) d. h. wir sollen die Tugend üben und jedes Laster flühen; verbietet uns daher mit gewissen Personen eine Ehe zu schließen 82) und untersagt den vertrauten( ehelichen) Umgang mit manchen Personen 88). Diese Heilgkeit ist aber nicht

Exod. 19, 6: 31, 19. Levit, 11, 21, 6; 22, 32; Num. 15, 40, 16,

81) Levit. 11, 44; 20, 7. Vgl. 44-45; 19, 2, 20, 7, 8, 26; 3. Deut. 26, 19; 28, 9. 82) Dahin gehören. 1, Die Mutter

mutter. ibid. 8, 20, 11,

- Levit 18. 7- Die Stief

111. Die Schwester.- Levit.

20. 17. IV. die Stiefschwester- ibid. V. Die une hlte che Schwester. ibid. 18, 9. Vl. Des Brudersfrau - ibid 21. VII. Die Stieftochter.- ibid 18, 17.­

VIll. Des Stiefsohns Tochter-ibid- IX. Der Stief tochter Tochter- ibid- X. Der Gattinn Schwester

XI. Die während die Gattin noch beim Leben ist.- ibid 18.­Tochter. Diese wird zwar nicht gedacht, läßt sich aber aus dem nächstfolgenden schließen. XII. Des Sohnes Tochter - ibid. 18, 10-. XIII. Der Tochter Tochter- ibid. XIV. Des Vaters Schwester.-18, 12.-XV. Der Muts ter Schwester- ibid. 13- XVl. Des Baters Bruderss frau ibid 14.-. XVII. Die Schwiegertochter- ibid. 15.-. XVIII. Die durch Körper mängel zur Ehe unfähig sind.- Deut. 23, 2-. XIX. Die einmal durch Scheidebrief ge= trennt, und sich dann mit einem Andern verehlicht, und auch von diesem entweder durch dessen Tod oder durch Scheidebrief getrennt - Deut. 24. 1- ist, darf der erste Mann nicht wieder ehelichen.

5. XX. Die sich nicht zur mosaischen Religion bekennt, und solche nicht annehmen will.- Deut. 7, 3- Vgl. Nechem. 13, 23, 25-27. Das Verbot hingegen, mit IDD sich nicht zu vers ehelichen, kann hier nicht gezählt werden; da die Bedeutung dieses Wortes uns fremd ist. Bgl. Secharjah. 9. 6. Johlsons h. Sch. 1. 3. G. 437, N.

83) Dahin gehören die in N. 82. gedachten, als auch noch folgende: 1. Die Frau während ihrer Menstrualzeit Levit. 18, 19-.

11. Die Ehefrau eines Andern. ibid. 20. 111. Mann mit Mann. ibid. 22. IV. Das Vieh. ibid. 23-. Hiebei zu bemerken ist, daß sowohl bei dem legtern, als auch beim Verbote des Umganges mit der Schwiegertochter, das Wort han hinzuges