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Endlich erstreckt sich auch das Gesetz der Liebe, auf die Thiere, und verbietet durch einige specielle Verordnungen, dieselben unnütz zu martern° 2).
Liebe ist also das Element unserer sämmtlichen Geseße³), Liebe ihr Zweck; Liebe soll unsere Religion, Liebe unsere Tugend sein; Liebe ist das Panier des wahren Judenthums, Liebe seine einzige Waffe. Mit Recht sagte daher unser Gesetzgeber: Welche Nation ist so groß( würdig), daß sie solche gerechte Gesetze und Verordnungen hätte, wie diese Lehre, die ich euch heute vorlege." Nicht Vor
92) Dahin gehören: 1. Die Thiere nicht caftriren( Levit. 22, 24). 2. Das Vieh und seine Jungen nicht an einem Tage schlachten ( ibid. 28). 3. Verschiedene Thiergattungen nicht mit einander paaren ( ibid. 19, 19). 4. Dieselben nicht zusammen arbeiten lassen.( Deut. 22, 10). 5. Während das Thier mit dem Treten des Getreides beschäftiget ist( was in den reichen Kornländern häufig der Fall ist), soll ihm der Genuß desselben nicht entzogen werden( ibid. 25, 4). ( über beide lestern Verbote s. Niemeyers Charakteristik 3. T.
272, 274. Russel in seiner Naturgesch. v. Aleppo p. 50 meldet, daß lehteres Verbot, auch zu' Aleppo beobachtet wird). 4. Der sich eines Vogelnestes bemächtiget, soll nicht die Mutter und Jungen zugleich nehmen; sondern es muß der ersteren die Freiheit gegeben werden( ibid. 22. 6, 7). Die von Michalis( im m. Recht) angeführte Ursache, um keine Vogelgattung auf einmal auszurotten, ist höchst unwahrscheinlich; sondern es ist bloß, um unser Mitleid auch auf die Thiere zu erstrecken, welches auch viele unserer Schriftgelehrten behaupteten. S. More nebuchim 2. Ill. c. 118. Dieses Gesez( das bei den Indiern von viel größerem Umfange war) hat übrigens( wie es schon von Vielen behauptet wurde) die Veredelung unseres Gefühls zum Zweck; daher die Pflichten gegen die Thiere, zur dritten Klasse der mosaischen Geseze gerechnet werden können.
93) Deren Hauptzahl 64, beträgt. Theilen wir nun diese in unbe= dingte, und bedingte, so findet sich, daß erstere: 33, legtere aber 31, ausmachen. Die unbedingten sind für Jedermann verbind lich; die bedingten hingegen, sind nur dann eine Verbindlichkeit, wenn jene Fälle eintreten wodurch sie bedingt sind. Scheiden wir nun aus jeder dieser beiden Klassen, die positiven von den nega= tiven, so: zeigt sich, daß die unbedingten aus 11, positiven und 22, negativen, die bedingten aber, aus 12, positiven und aus 19, negativen bestehen. 3war haben wir oben( N. 20) nachgewiesen, daß im Pentateuch auch Vorschriften enthalten sind, die manche Handlungen erlauben, und es könnte daher vielleicht die Frage an