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Das mosaische Judenthum : In einer Andachtsstunde als Predigt vorgetragen, am Wochenfeste 5597 und durch Anmerkungen erläutert / von M. Brück. Theolog.
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liebe zu den durch ihn geoffenbarten Gesezen, bewog dies sen heiligen Mann den Werth derselben so hoch zu setzen; sondern die Ueberzeugung von ihrem höchst wohlthätigen Einfluß auf unsere sämmtlichen Handlungen, die Gewiß­heit, daß die Beobachtung solcher Gesetze, den Men­schen zum edelsten Weltbürger machen muß, diese waren die Triebfedern zu jener energischen Anempfehlung der göttlichen Gesetze. Und haben weder unsere Ahnen noch wir selbst, unsere Nation auf jener Stuffe gesehen, auf die sie vom Gesetze gebracht werden sollte; so war es nicht das Gesetz, sondern die kurzsichtige Nation war es, die das Aufwärtssteigen sich selbst verhinderte. Das Verderben liegt nicht an Ihm, sagte Moses , nein, seiner Kinder Schandfleck ist es. Verkennung der göttlichen Gesetze war es, weshalb wir auf jene verheißene Stuffe nicht gekommen, auf der wir uns aber bald sehen könnten, wenn wir unges zögert zum wahren Judenthume zurückkehren.

Wohlan, m. And.! wir wissen nun wo und wie der Weg ist, der zum Baume des Lebens führt; bekannt ist uns nun, daß Gottestempel auf Liebe beruhet, und auf dessen Pforte lesen wir: Wer Gott , die Nebenmen schen und sich selbst liebt, komme herein! Wir wissen nun, m. And. wie leicht und sanft die Last unserer Religionsgesetze und wie unerschwert die Ausübung dersel ben ist, das Gesetz fordert keine Aufopferung unserer Rech te, keinen Verzicht auf unsere angeborne Freiheit; da die wirklichen Rechte Gottes, nie in Widerspruch mit den Unserigen gerathen können. Er will ja nur unser Bestes, und dieses muß ja mit sich selbst bestehen. Geloben wir darum am heutigen Erndtefest des Geistes, gemeinschaftlich zu Gottes Gesetz zurückzukehren! Geloben wir ohne Unter schied des Standes und des Geschlechtes, das uns nun be fannte wahre Geseß Gottes, stets vor Augen zu haben und zu befolgen; denn diese Gesetze sind ja ganz Jsrael ohne Unterschied gegeben worden, da wir alle Gottes

uns gestellt werden, warum wir nicht die Geseze in erlaubende und gebietende( jus permissivum et cognes) eintheilen? Allein, da das Gebieten den Charakter eines Gesezes ausmacht, das Erlaubtsein hingegen nur eine indirekte Folge des Gebotes ist, so wäre ja eine solche Eintheilung logisch falsch. Vgl. Kant zum ew. Frieden S. 15. Hingegen die Eintheilung in positive und nega tive ist selbst juridisch richtig.( Thibaut spandekten 1. Absch. p. 6.)

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