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Jude und Nichtjude : eine Erwiderung auf die Schriften der Triple-Allianz der Herren Doctoren Holdheim, Salomon und Frankfurter / von einem Ungenannten
Entstehung
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Da nun die Behauptungen des Herrn Rabbiners, Dr. Holdheim, widerlegt sind, so ist es auch ein Mal an der Zeit, an einen Nicht­rabbiner zu denken, der zwar, wie er selbst sagt, sich in der Rüst- kammer talmudischer Gelehrsamkeit umgesehen (wirklich nicht mehr als umgesehen) hat, und mit dem zum Kampfe erforderlichen Geschütz vertraut ist, dessen Batterien aber lange nicht so furchtbar spielen, als man aus seiner in der Vorrede bewiesenen stolzen Beschei­denheit es erwarten dürfte; denn im Wesentlichen werden bloß die Zdeen und Grundsätze des vorigen Panegyrikus wiedergekaut, um dadurch dem Volke es desto anschaulicher zu machen. Schonder Titel eine Schrift für das Volk mußte äußerst befremdend sein; denn wie kann das Volk als competenter Richter in einer solchen Sache angesehen werden? in einer Sache, deren Beweise oft auf einzelnen Worten, ja bisweilen auf der Stellung der Worte beruhen? Fühlen Sie denn selbst so dis Schwäche und Unzulänglichkeit der angeführten Gründe, daß Sie sich rin Richter-Collegium aus Laien erbitten? Schon dies flößt gerechtes Mißtrauen gegen Ihr Büchlein ein; und habe ich micht gescheut, einein jüdischen Gelehrten und Rabbiner sein Unrecht und seinen Verrath am Zudenthum vorzuhalten, geschweige einem jüdischen ... u nd Nicht­rabbiner seine Unwissenheit und seine muthwilligen Behandlungsweise der rabbinischen Autoritäten. Und dieser Gruud auch ist es, der mich bestimmt, nicht Ihnen, so wie Herrn Dr. Holdheim, in allen Ihren Bemerkungen zu folgen, sondern nnr einzelne Ihrer Behauptungen zu entkräften.

Zuvörderst will auch ich die Behauptung durchgehen, und Ihnen zeigen, wie sehr der Satz, der Ihnen und allen Häuptern Ihrer Parthei so viel Aergerniß, so große Kränkung verursacht hat, sich bewährt. Er lautet:Es ist bisher keinem Juden in den Sinn gekommen, sein Pflichtgebet aus jenem Buche, zu beten" woraus Sie den Schluß ziehen, daß alle diejenigen, die sich dieses Gebetbuches bei ihrem pflichtmäßigen Gebete bedienen, keine Juden seien. Der Schluß ist aber nur mittelbar richtig; denn aus dem Gesagten läßt sich keinesweges auf die jetzt aus dem neuen Gebetbuche betenden Juden schließen, daß sie nicht Juden seien, sondern nur auf diejenigen, die ans dem alten Gebet­buche 23 Jahre gebetet haben. Den Beleg zu diesem Schlusse jedoch liefern Sie selbst; denn sie sagen gleich im Anfänge klar und deutlich:,. Ein Gebetbuch, und wenn dasselbe nichts weiter als und sammt den pflichtmäßigen Segenssprüchen vor und nach dem Schma enthält, entspricht, wie jeder Sachkundige weiß, den strengsten