Prcisgebung unseres Lebens in diesem Falle verpflichtet sind, ob wir dazu berechtigt sind, wenn Jemand ein Ueb- riges freiwillig thun, und Gottes Gesetz höher als das Leben stellen wollte, lieber diese Frage waltet bereits eine Meinungsverschiedenheit unter unseren ältesten Gesetzeslehrern, und auch wir konnten zu einem einmüthigen Beschlüsse hierüber nicht gelangen. Ich habe die Ansicht vertreten, daß wohl jeder Einzelne für sich berechtigt sei, den Namen Gottes zu heiligen und den Ernst seiner religiösen Ueberzeugung durch den Tod zu besiegeln, aber ich bin mit dieser Ansicht in der Minorität der- , blieben. Für Euch Alle ist daher der Majoritätsbeschluß bindend. Was mich Persönlich betrifft, so hat das Bes - Din nach langem Drängen mir darin beigepflichtet, daß für mich persönlich ein Ausnahmsfall vorliegt. Ich bin der Erste, der schon übermorgen arbeiten soll, vielleicht ist mein Tod für Euch Alle eine Sühne. Wenn unser Machthaber an dem ersten Beispiele sieht, daß wir lieber in den Tvd gehen, als uns zu einer Entweihung des Gottesdienstes verstehen, so läßt er vielleicht von feinem frevelhaften Vorhaben ab, und Ihr könnt dann wieder ungehindert den Sabbat feiern."
Bei diesen Worten ging ein Murmeln durch die Reihen, das der Redner richtig dahin deutete, daß die Gemeinde ein solches Opfer nicht annehmen wolle. Aber der Redner erklärte, er setze voraus, daß seine Gemeinde den Beschluß des Bes-Din respektire, wie er auch ausfalle. Er wisse, daß er nicht der einzige sei, dem ein durch Gefetzesentweihung gefristetes Leben unerträglicher und daher ein schwereres Opfer sei, als der Tod für die Heiligung des göttlichen Namens. Aber seine Gemeinde Hab« ihm schon so viele Beweise von Anhänglichkeit' und Vertrauen entgegengebracht, daß er sicher sei, sie werde ihm auch