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materiellen Schwäche seit Jahrtausenden leisten. Es muffen geschlossen werden:
1. alle Chedarim, das sind die jüdischen Kinderschulen;
2. alle Bote Hamidrasch und Jeschiboth, das sind die Lehranstalten für das Studium der Bibel und des Talmud bei den Erwachsenen;
3. alle Synagogen.
Es muß verboten werden:
1. die Heilighaltung des Sabbat;
2. die Beschneidung;
3. die Benützung der rituellen Bäder.
Es wird nun Sache des Ministerium sein, diese Verbote zu begründen und den Nachweis der Gemeingefährlichkeit der Juden zu erbringen, falls sie diese Observanzen noch weiter beobachten, ferner schwere Strafen für die Uebertretung dieser Verordnung festzusetzen.
Wir können diese Verordnung nicht sofort in Kraft treten lassen, weil es Wochen und Monate dauert, bis sie in alle Theile unseres Reiches gelangt sein wird. Wir können aber auch keinen späteren Termin festsetzen, weil sonst die Juden vorher davon Keüntniß haben und wieder wie bisher Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um unsere Maßnahmen zu vereiteln. Ich schlage deshalb folgendes vor:
Das Gesetz tritt erst in ca. fünf Monaten, d. i. am ersten April des nächsten Jahres in Kraft. Dieser fällt auf den ersten Tag des jüdischen Paffahfestes. Der Mas wird direkt vom Ministerium des Innern wohl versiegelt an alle Behörden aller Städte und Dörfer des ganzen Reiches geschickt, mit dem