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„Wenn dem so ist/' erwiderte der Rabbiner, „so muß das sür die Zukunft jedenfalls aufhören; von heute ab und weiter müssen sich die beiden Theilhaber allerdings verpflichten, ihre ganze Kraft und Fähigkeit für das Geschäft einzusetzen, und dann mögen Sie es noch einmal zusammen versuchen."
Die Kläger erklärten jedoch, sie könnten eine Verpflichtung in diesem Sinne nicht eingehen. Sie wollten für das gemeinsame Geschäft wie bisher thätig sein, aber noch mehr Leistungen als bisher zu übernehmen, dazu könnten sie sich nicht verstehen.
Nun riß dem Rabbiner denn doch die GddUld. „Da kommen," sagte er halb zu sich, halb zu den Parteien, „zwei Theilhaber an einem Geschäft, die selber einräumen, daß sie mit keinem Kapital sich betheiligen konnten; Gewinn ist keiner erzielt worden, für's Geschäft gearbeitet haben sie nicht und für die Folge wollen sie auch nicht arbeiten, was wollt Ihr denn eigentlich?"
„Wir wollen 400 Rubel per Monat zur Bestreitung unserer Bedürfnisse."
„Aber mit welchem Recht? Ihr müßt eine solche Forderung doch irgendwie begründen können? Habt Ihr denn eine Begründung für ein so unerhörtes Verlangen?"
„Allerdings haben wir die. — Unser Theilhaber hat nämlich eine große Zahl ähnlicher Geschäfte, bei welchen er ganz in derselben Weise als Kapitalist betheiligt ist, wie mit uns. Dort zahlt er aber anstandslos diese Summe seinen Associ6s. Wir sehen daher nicht ein, warum wir nicht dasselbe verlangen dürften."
Der Anwalt des Kapitalisten bemerkte darauf: ,Mer will meinem Klienten das Recht streitig machen, über sein Geld