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währt Gott. Körper und Geist sind an und für sich schwach und hilflos, was sie zu leisten vermögen, verdanken sie dem großen, vieloermögenden Alliirten, der sich mit ihnen verbunden hat. So bemerken ja die Weisen zu den Worten in Hiob (Kap. 41, 3): „Wer ist mir je zuvorgekommen, daß ich ihn bezahlen mußte?" „Wer hat je seinen Sohn beschneiden lassen, ohne daß ich ihm vorher den Sohn gegeben hätte, wer hätte je eine Mesusa an seiner Thüre befestigt, ohne daß ich ihm vorher eine Wohnung gegeben hätte, wer hat je Zizis an sein Kleid geknüpft, ohne vorher das Kleid von mir zu erhalten?" — Die Mittel, mit denen wir die Pflichten unserer Vereinigung nachzukommen vermögen, verdanken wir ausschließlich Gott. Nicht einmal Hand und Fuß könnten wir rühren, ohne von Gott Kraft und Einsicht dafür zu haben.
„Und da stellen nun Körper und Geist noch ihre maßlosen Ansprüche an Gott und verlangen aus Grund ihrer Verbindung, was sie für alle denkbaren Bedürfnisse des Lebens gebrauchen und noch mehr als das.
„Der Allgütige gewährt ja nach seinem Ermessen, wie er das Leben schenkt, auch die Mittel zum Leben. Aber das genügt den Klägern nicht. Sie klagen Gott an, daß er ihnen nicht mehr, daß er ihnen nicht just die Summe in der Höhe gegeben, wie sie ihnen gerade vorschwebt.
„Haben sie ein Recht dazu? Haben sich Körper und Geist durch eine Einlage irgend welcher Art ein solches Recht erwirkt? Doch gewiß nicht. Hat sich die Vereinigung so reich an Erfolg und Gewinn bewährt, daß mit Rücksicht daraus ein solcher Anspruch gerechtfertigt wäre? Uebersteigen die Passiva nicht die Aktiva, wird das etwa geübte Gute nicht reichlich ausgewogen durch das vielfach begangene Unrecht?
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