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Eine ungekannte Welt : Erzählungen aus dem jüdischen Familienleben / von Judäus
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Aach jüdischem Gesetz untersagt ist, einen Finderlohn anzu­nehmen. Die 600 Gulden hätte ich daher nicht annehmen können, auch wenn ich das Geld dem Gerichte übergeben hätte."

Das ist mir ganz neu," entgegnete erstaunt der Dom­herr.

Das wird Ew. Eminenz jeder Beliebige aus der Juden­gasse sagen, den Ew. Hochwürden deßhalb befragen wollten. Aber wenn dem auch nicht so wäre, so könnte ich dieses Geldes doch nie froh werden, wenn ich damit einen so schwarzen Ver­dacht auf meinen ohnehin unter so vielfachem Vorurtheil lei­denden Glaubensgenoffen lenken würde. Nein, nicht einmal, zehnmal würde ich in diesem Falle auf die Summe verzichten; dieser Umstand braucht daher Ew. Eininenz nicht zurückzuhal­ten, das Geld abzugeben und den Ew. Hochwürden mit Recht zufallenden Finderlohn hinzunehmen."

Ich weiß nicht, ob ich Euere Selbstlosigkeit oder Euere Weisheit mehr anstaunen soll; aber ich werde das Geld heute noch zurllckschicken und Niemand soll erfahren, von wem ich es bekommen habe. Das habt Ihr gut gemacht."

Der treffliche Priester hielt Wort. Eine Stunde später war das Werthobjekt in den Händen des Gerichts, das nun überzeugt war, daß es mit der Verhaftung Jessels einen Fehler begangen habe. Eine Stunde später war Simon Jeffel frei und eilte, von allen Bekannten, die er in der Judengaffe traf, beglückwünscht und begleitet, wie in einem TriUinphzug seinem Häuschen zu.

Bis spät in die Nacht hinein ward das Häuschen nicht leer von Besuchern, die gekommen waren, ihrer Freude Aus­druck zu geben, daß Simon Jeffel und mit ihm die ganze Ge-