6: Blatt Nauen.
ger Tiefe unter dem die Oberfläche bildenden Thalsande gefunden worden. HN Das Obere Diluvium und zwar durchweg der mit seiner Lehm- und lehmigen Sandrinde versehene Obere Gemeine Diluvialoder Geschiebemergel bildet oberflächlich im Uebrigen bei Weitem den grössten Theil der Hochfläche. In seiner ziemlich unversehrten Gestalt(d. h. als Mergel mit einem Durchschnittsgehalt*) von 10 pCt. kohlensaurem Kalk) zeigt er sich nur in den verschiedenen theils zeitweise, theils für regelmässigen Bedarf angelegten Lehmund Mergelgruben; kann, aber überall, wo ihn die Karte ängiebt, in 1 bis höchstens 2 Meter Tiefe in dieser Gestalt getroffen werden, es sei denn, dass ausnahmsweise oder an Stellen wo er sich, wie in der unmittelbaren Umgebung des vorhin erwähnten Zutagetretens Unteren Sandes bei Nauen, überhaupt auskeilt**), die Gesammtschicht eine grössere als 2 Meter Mächtigkeit nicht besitzt. Diese 1 bis höchstens 2 Meter mächtige, in einer meist ganz wellig auf- und niedergehenden Linie von dem eigentlichen Mergel scharf trennbare Rinde, welche nur als eine durch jahrtausend
lange Einwirkung der Atmosphärilien entstandene Verwitterungskruste des Diluvialmergels zu betrachten ist(a. a. O. S. 70), besteht wieder in ihrem unteren Theile aus dem bekannten Lieehm, während sie oberflächlich nur noch ein lehmiger oft sogar nur noch schwachlehmi
ger Sand ist. Auf diesen lehmigen oder auch nur schwachlehmigen Sand, welcher als die ‚eigentliche Oberkrume im Bereiche der dem Oberen Diluvialmergel angehörenden Flächen den Landoder Forstwirth in erster Reihe interessirt, geht der agronomische Theil der Eingangs erwähnten Allgemeinen Erläuterungen des Weiteren ein und kann hier nur auf die dortigen durch Analysen unterstützten Ausführungen hingewiesen werden***),
Der zunächst darunter, und zwar wie die agronomischen Einschreibungen innerhalb der Farbe des Oberen Diluvialmergels besagen, in circa 5 bis 12 Decimeter unter der Oberfläche folgende
*) s. die Allgem. Erläuterungen S. 32. **) d. h. an Mächtigkeit mehr und mehr bis zum völligen Verschwinden abnimmt,
***) 8.70, und S: 85 ff,