Teil eines Werkes 
Grad-Abtheilung 43, Blatt 12 [Neue Nr. 3139] (1895) Lohm : geologische Karte / geognostisch und agronomisch bearb. durch H. Gruner 1892/93
Entstehung
Seite
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42 Geognostisches.

Das schwefelsaure Ammoniak bleibt in der Wirkung selbst bei Gegenwart genügender. Kalkmengen beträchtlich hinter der­jenigen des Chilesalpeters: zurück und ist daher von dessen Anwendung abzusehen. Nicht minder grosse Erfolge erzielen Gründüngungen von Lupinen(gedüngt mit Kainit) oder Serradella und zwar zu Roggen, Hafer oder Kartoffeln. Am besten folgt nach Serradella-Gründüngung: Sommer-Roggen, darnach Kartoffeln.

Wird der Stalldung mit Superphosphat-Gyps conservirt pro Stück Grossvieh 0,75 1 Kilo täglich so kann der Ertrag

an Sommerweizen zu 12 Centner pro Morgen,

» Roggen» 410»»»

» Hafer»1 15»»»

» Kartoffeln zu 90150»»» gerechnet werden.

Einen Hauptfactor hierbei spielen die Saatgut-Sorten. Für alle Verhältnisse eignet sich beispielsweise eine bestimmte Kartoffel­art nicht, sie muss wie Schulze-Semmenthin richtig be­merkt für jede einzelne Wirthschaft und für jeden bestimmten Zweck durch regelmässig fortgesetzte Versuche gefunden werden. Die Anpreisung einer Kartoffelsorte ohne eingehende sachliche Begründung durch jahrelange sorgfältige Versuchsergebnisse unter verschiedenen Verhältnissen ist werthlos. Für die Prignitz ge­währt aber auf diesem Boden»Imperator« den höchsten Ertrag, darnach folgen Magnum bonum, Fürst Lippe, Reichskanzler und schliesslich die Dabersche.

Hinsichtlich des Roggens haben sich vorzüglich der»Pirnaer« und»Bestehorn« bewährt; hohe Weizen-KErträge liefern der »Squarehead«(der aber leicht vom Rost befallen wird) und eine Neu-Züchtung von Hallet, die aber gleich allen englischen Sorten leicht auswintert.

Sehr gute Erträge giebt auf Höhenboden der aus dem Havel­luch stammende sogenannte Luch-Hafer; in nicht zu trockenen Jahren aber auch»Heines ertragsreichster«, der»Probsteier« und »Anderbecker« die höchste Ernte an Stroh sowie Körnern.

Hinsichtlich der Fruchtfolge lässt sich Bestimmtes nicht an­geben, da grössere Grundbesitzer anders wirthschaften müssen, als