Teil eines Werkes 
Gradabteilung 44, Blatt 56 = [Neue Nr. 3941] (1906) Klepzig / geogn. und agronom. bearb. durch K. Keilhack und O. von Linstow
Entstehung
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30:_ Bodenbeschaffenheit.

macht, ist doch bei der eigentümlich porösen Beschaffenheit des ganzen Gesteins der Boden immer noch außerordentlich leicht passierbar für Luft, seine Durchlüftungsfähigkeit deswegen trotz seines Wassergehalts nicht beeinträchtigt. Daß selbst dünne Lößschichten im Hochsommer immer noch an die Pflanzen Wasser abzugeben vermögen, dürfte in allererster Reihe die ausgezeichneten Ergebnisse des Ackerbaues auf diesen Böden erklären. Es ist infolgedessen auch verhältnismäßig gleichgültig, ob unter diesen Lößdecken Sand oder Geschiebelehm liegt. Nur da, wo die Decke auf wenige Dezimeter Mächtigkeit zusammen­geht, wo womöglich der Pflug sie durchschneidet und ihr Material mit dem Untergrunde vermischt, ist dieser Unterschied auch von landwirtschaftlicher Wichtigkeit, und es sind infolgedessen diese beiden verschiedenartigen Untergrundsverhältnisse des Löß auch getrennt in der Karte dargestellt..

Der jehmige Boden.

Der lehmige Boden unseres Gebietes wird einmal vom Ge­schiebemergel und sodann vom lehmigen Hochflächensande und in letzter Linie und geringster Ausdehnung vom jüngeren und älteren Mergel - bezw. Schluffsande gebildet. Der Verwitterungs­hergang, durch den die lehmigen Böden aus dem Geschiebe­mergel hervorgehen, ist ziemlich verwickelt und läßt sich in eine Reihe von einzelnen Vorgängen zerlegen, deren Wirkungen man in. größeren Mergelgruben recht gut erkennen und unter­scheiden kann.;

Der erste Vorgang, der am weitesten in die Tiefe hinein­greift, aber vom bodenkundlichen Standpunkte aus die geringste Bedeutung besitzt, ist die Oxydation der im ursprünglichen Geschiebemergel zahlreich vorhandenen Eisenoxydulverbindungen zu Eisenoxydhydrat. Durch diesen Prozeß verändert sich die graublaue Farbe des gänzlich unversehrten Geschiebemergels in die hellgelbliche, die uns in den meisten Aufschlüssen dieses Gebildes begegnet. Dieser Vorgang greift zumeist 45 m in den Boden hinein, und nur an solchen Stellen, wo Aufschlüsse bis zu dieser Tiefe hinabreichen, kann man den unversehrten