Content
- PDF Front cover
- PDF Title page
- PDF Tit. II. Von den Feyer-Tagen und Gotts-Diensten.
- PDF Tit. III. Von dem Zehenden/ vier Opffern und Pfarrlichen Rechten.
- PDF Tit. IV. Vom Zutricken/ Vollerey/ und den Wirthen.
- PDF Tit. V. Von Ehebruch und Hurerey.
- PDF Tit. VI. Vom Spihlen.
- PDF Tit. VII. Von Freveln und Fridbrüchen.
- PDF Tit. VIII. Wie man Fried nehmen und machen soll.
- PDF Tit. IX. Vom Widerrueff.
- PDF Tit. X. Wie die Richter über Frevel und Pon-Fall richten sollen.
- PDF Tit. XI. Der Amptleuth Gebotten und Verbotten zu gehorsamen.
- PDF Tit. XII. Daß man nicht leichtlich bey dem End gebieten solle.
- PDF Tit. XIII. Daß die Amptleuth alle strafbare Sachen von Stund an rechtfertigen und bey der Canzley angeben sollen.
- PDF Tit. XIV. Wie man schwere Sachen riegen soll.
- PDF Tit. XVI. Für die Obrigkeit sich berueffen.
- PDF Tit. XVII. Daß kein Klag leer gang.
- PDF Tit. XVIII. Von gemachter Thatung.
- PDF Tit. XIX. Von den armen Leuthen und Bettlern in der Graffschafft.
- PDF Tit. XX. Von den Thehafftinen des Herren der Geistlichen/ und der Flecken.
- PDF Tit. XXI. Wer über offen Marcken hauet/ oder zu Acker gehet.
- PDF Tit. XXII. Wie man zu Neu- und Ernd-Zeiten sich zu verhalten.
- PDF Tit. XXIII. Wie man Bürger annemmen und wider ledig sagen soll.
- PDF Tit. XXIV. Von Abzug und Hand-Lohn.
- PDF Tit. XXV. Von den Mann-Rechten zu geben.
- PDF Tit. XXVII. Von Erwählungen der Bögt und Asster-Bögten.
- PDF Tit. XXVIII. Von den Burgermeistern/ Salßmayern/ Baumeistern/ Heimbürgen/ Allmosen-Heiligen und Rindo-Pflegern.
- PDF Tit. XXIX. Wie man denen Kindern Pfleger verordnen solle.
- PDF Tit. XXX. Weg und Steg zu machen und zu erhalten.
- PDF Tit. XXXI. Vom Forst, Waydtwerck und Fischen.
- PDF Tit. XXXII. Von den Wälden und Hölzern.
- PDF Tit. XXXIII. Daß niemand sein Leyen oder Theilbar Guth zertrennen, versetzen und verkauffen soll.
- PDF Tit. XXXIV. Tauff, Tausch und alle andere Conträct nicht verenderen, kein Zin oder Gülten auff die Güther legen.
- PDF Tit. XXXV. Daß niemand kein Gült auffnehmen soll.
- PDF Tit. XXXVI. Ein Schuldner solle für einen oder mehr andere nicht zehlen.
- PDF Tit. XXXVII. Von Freyheits-Verzucht.
- PDF Tit. XXXVIII. Von Schuldnern so nicht Pfand noch Pfenning zu geben haben.
- PDF Tit. XXXIX. Kein liegend Buth ausser der Herzschafr den Aufgesessenen zu verkauffen.
- PDF Tit. XL. Wie die Güther in der Graveschafft so Außgesessene innen haben widerumben zu der Unterthonen Handen gebracht werden sollen.
- PDF Tit. XLI. Von den Außgetrettenen und veroselben Haab und Güther.
- PDF Tit. XLII. Daß niemand keinem frembden Herzen zuziehen solle.
- PDF Tit. XLIII. Von Verheurathen der leibeignen Personen.
- PDF Tit. XLIV. Von Früchten und andere Wahr ausserhalb der Grafeschafft nicht zu verkauffen.
- PDF Tit. XLV. Von den Mühlinen.
- PDF Tit. XLVI. Vom Saltz-Kauff.
- PDF Tit. XLVII. Vom Wollen-Kauff.
- PDF Tit. XLIX. Von Verstellung des Biechs und von den Schaf-Kundschafften.
- PDF Tit. L. Von Brunsten und krayden Schützen auff Zolleren.
- PDF Tit. LI. Von Feuer-Besehern und Ihrem Anhang.
- PDF Tit. LII. Die Hofstatten zu bauen.
- PDF Tit. LIII. Von unordenlicher und köstlicher Kleidung.
- PDF Tit. LIV. Von Brieffschreiben und Siglen.
- PDF Tit. LV. Von den Herzenlosen und Karten-Knechten, starcken Bettlern, Zigeyner und Savoyern.
- PDF Tit. LVI. Von Bastereyen, Kirchweyhinnen Faßnacht-Küchlein.
- PDF Tit. LVII. Von Ehehalten.
- PDF Tit. LVIII. Vom Wirthen und Weinschencken.
- PDF Tit. LIX. Von Becken.
- PDF Tit. LX. Von den Metzgern.
- PDF Tit. LXI. Von Wein, Brodt, und Fleisch-Schatzen.
- PDF Tit. LXII. Von Meß, Maß, und Gewicht.
- PDF Tit. LXIV. Von den Schneidern.
- PDF Tit. LXV. Gemeine Artikul.
- PDF Tit. LXVI. Von denen so in offen und verschlossenen Güthern Schaden thun.
- PDF Tit. LXVII. Von den Tauben.
- PDF Tit. LXVIII. Von den Aussäßigen.
- PDF Tit. LXX. Vom Haustieren.
- PDF Tit. LXXI. Von denen unnützigen Haußhaltern, Prodigis, und Verschwindern ihrer Güther.
- PDF Tit. LXXII. Von Arbeitern und Taglöhnern.
- PDF Tit. LXXIII. Von Handwercks-Beuthen.
- PDF Tit. LXXIV. Von Kauff allerhand Vickualien, und denen Wochen-Märckten.
- PDF Tit. LXXV. Von Krameren.
- PDF Tit. LXXVI. Von Erb-Fällen und wie es darmit zu halten.
- PDF Tit. LXXVII. Vom näherem Kauff-Außlosung oder Einstand-Recht.
- PDF Tit. LXXVIII. Vom Neu-Kauff.
- PDF Tit. LXXIX. Von Verleihungen und Bestand der Güther.
- PDF Tit. LXXX. Vom Tauschen.
- PDF Tit. LXXXII. In was Fällen die Contract unkrafftig seyn sollen.
- PDF Tit. LXXXIII. Von denen Juden.
- PDF Register über die Hands-Ordnung.
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