OTIS 4(1996) 1/2: 78-143
- die Kontrolle und Dokumentation des Bruterfolges, - die Zusammenführung schutzrelevanter Daten beim Landesumweltamt Brandenburg.
Es ist vorgesehen, das überwiegend gut funktionierende System weiter zu optimieren. Im Rahmen einer Richtlinie oder eines Leitfadens sollen die Grundsätze der Horstbetreuung, die dem erfahrenen Horstbetreuer vertraut sind, sowie die Dokumentation zur allgemeinen Verbindlichkeit für die Betreuer gebracht werden. Daneben ist gegenüber anderen Behörden, wissenschaftlichen Einrichtungen usw. noch einmal zu klären, daß die Zuständigkeiten bei der Horstbetreuung(Horstbetreuer und Forstbedienstete) klar sind und Handlungsbedarf durch Dritte nicht besteht. Im Klartext heißt dies, daß ein und derselbe Seeadlerhorst nicht durch verschiedene unabhängig voneinander arbeitende Personen betreut und auch nicht wieder und wieder kartiert werden muß. Bei anstehenden Planungen sind die bekannten Horstreviere beim Landesumweltamt oder dem zuständigen Forstamt zu erfragen, um sie- ohne kartografische Darstellung- entsprechend zu berücksichtigen.
Die dauerhafte Bewachung von Horsten während der Brutzeit wurde bisher in Brandenburg nicht vorgenommen und ist auch nicht vorgesehen. Sollte sie sich unter bestimmten Umständen an Einzelhorsten als notwendig erweisen, wird dem eine gründliche Prüfung vorausgehen müssen.
Initiativen seitens der Forstwirtschaft, die über die Forderungen des$ 33 BbgNatSchG hinausgehen, sind erstrebenswert und sollten gezielt gefördert werden. Bei bestehenden Horstrevieren sind dies z.B. weiträumige Besucherlenkung, die zeitweilige Sperrung von Wegen oder deren dauerhafter Rückbau. Die Ausweisung von Wander- oder Reitwegen kann nur unter Beteiligung des Försters stattfinden! Darüberhinaus kommt freiwilliger Verzicht auf forstliche Arbeiten während der Brutzeit in einem Radius über die vorgeschriebenen 300 m hinaus in jedem Fall dem Seeadler entgegen. Rechtliche Voraussetzungen für die genannten Maßnahmen sind durch das Landeswaldgesetz$ 16 und$& 22 gegeben. Auf dieser Grundlage wird erfolgreicher Horstschutz bereits praktiziert(vgl. FREYMANN 1995, LANGGEMACH& KLIMKE 1997). Durch die Einbeziehung und Sensibilisierung der Waldarbeiter ist eine zusätzliche Verbesserung der Schutzmaßnahmen möglich. Neben dem Seeadler gibt es zahlreiche weitere Arten, die von entsprechenden Maßnahmen profitieren. Der Schutz des Seeadlers im Horstbereich ist darüberhinaus sogar geeignet, überaus wertvolle Waldbestände insgesamt zu erhalten. Neben dem Schutz bestehender Horstreviere gibt es zahlreiche Möglichkeiten für den Förster, präventiv tätig zu werden und Voraussetzungen für Seeadleransiedlungen zu schaffen. Dazu zählen z.B.
verstärkte Orientierung auf naturnahe Bewirtschaftungsformen mit dem Ziel alters- und
baumartendifferenzierter Bestände,
Belassen starker Althölzer, auch absterbender Bäume oder geeigneten Totholzes, im
Wald als potentielle Horstbäume oder Sitzwarten,
gezielte Entwicklung von Althölzern und Überhältern(vor allem Kiefern),
Rückbau von Wegesystemen sowie Verzicht auf weitere Erschließung von
Waldgebieten,
Schaffung von Ruhezonen im Wald. Diese gezielte Strategie der Waldentwicklung wird einem Gesichtspunkt gerecht, der bisher kaum Beachtung fand, daß nämlich das reine Konservieren vorhandener Brutplätze in einer