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Band 4 Heft 1/2
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OTIS 4(1996) 1/2: 78-143

diesem Gebiet erinnern können. Derartiges Wissen um die frühere Situation geht zunehmend verloren, und die gegenwärtigen Reste werden immer mehr als normal und natürlich hingenommen. Zu den Charakterarten der feuchten, offenen Landschaft gehören neben dem Kiebitz die meisten heimischen Limikolenarten, der Wachtelkönig, das Braunkehlchen, die Schafstelze und viele andere. Zu den Spezies, die für feuchte oder nasse Waldgesellschaften typisch sind, zählen Waldschnepfe, Waldwasserläufer und Kranich . All diese Arten profitieren von einem Habitatmanagement, das auf den Schreiadler orientiert ist.

4.4.2. Horstschutz

Wegen des unauffälligen Verhaltens und dem häufigeren Horstwechsel sind die Schreiadlerhorste beim Revierförster im allgemeinen weniger bekannt als die großen und auffälligen Seeadlerhorste, selbst wenn Kenntnis über die Anwesenheit des Schreiadlers vorhanden ist. Ob das Konzept der forstlichen"Artenerfassung im Wald" den vorhandenen Defiziten abhelfen wird, bleibt abzuwarten. Da ein Großteil der Störungen im Horstrevier durch Bewirtschaftungsmaßnahmen(einschließlich Habitatveränderungen im Winterhalbjahr, Abbildung 5) unbewußt stattfindet, ist es notwendig, daß der Revierförster und ggf. der Jagdausübungsberechtigte und der Waldbesitzer Kenntnis von dem Vorkommen haben. Hier ist Fingerspitzengefühl nötig, um den rechten Weg zwischen Geheimhaltung und Offenlegung des Brutplatzes zu finden. Im Grundsatz ist dennoch dringend geboten, die Brutplätze nicht der Allgemeinheit preiszugeben. Teils lassen sich Störungen auch abstellen, ohne auf den Horstschutzparagraphen des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes zu verweisen. Ganzjährige Wildfütterungen z. B. sind unabhängig von der Nähe eines Schreiadlerhorstes ein Verstoß gegen das Brandenburgische Jagdgesetz und widersprechen auch dem Selbstverständnis der meisten Jäger von"deutscher Weidgerechtigkeit". In der gegenseitigen Absprache zwischen Horstbetreuer, Revierförster, Waldbesitzer und dort, wo der Förster nicht mehr die jagdlichen Belange koordiniert, auch mit dem Jagdausübungsberechtigten ist ein Großteil der Störungen am Horst vermeidbar. Zum Horstbetreuersystem sei auf das Artenschutzprogramm Seeadler verwiesen. Beim Schutz des Horstes und der Horstumgebung kommt der Forstwirtschaft die Hauptverantwortung zu. Im Abschnitt"Lebensraumschutz" wurde bereits festgestellt, daß aktiver Horstschutz nicht allein in der Sicherung des gerade besetzten Horstes besteht, sondern besonders beim Schreiadler auch die weitere Horstumgebung einschließen muß. Dies dient einerseits der Fernhaltung von Störungen, andererseits auch, um Ruhezonen und Ausweichräume für Horstplatzwechsel zu erhalten, vorhandene(manchmal weit entfernte) Wechselhorste zu schützen usw.. Diese Ansprüche gehen weit über die Festlegungen des$ 33 BNatSchG hinaus, und weiterreichende Initiativen durch den Förster sind in jedem Fall anzustreben. Dies sollte in dem Bewußtsein erfolgen, daß man eines der.wenigen brandenburgischen Schreiadlerbrutpaare in seinem Revier hat. Erhaltende und vorbeugende Maßnahmen, die in der Befugnis des Revierförsters(bzw. in der Befugnis des Amtsleiters) liegen, sind: f ° Koordinierung aller forst- und soweit möglich auch jagdwirtschaftlichen Belange im

weiteren Horstumfeld,|

Wiedervernässung einst feuchter oder nasser Waldgebiete(Bruthabitatverbesserung,

Optimierung der Nahrungsgrundlage, Fernhaltung von Störungen),

Verzicht auf weitere Erschließung in Brutwäldern des Schreiadlers,

weiträumige Besucherlenkung auf der Grundlage des Landeswaldgesetzes 8 16 und 22