OTIS 5(1997) 1/2: 103-110 107 ED U
Wörtlich wiedergegeben sei die Stellungnahme aus der Großstadt Cottbus :„Durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Cottbus wurden in den letzten beiden Jahren lediglich Untersuchungen von einer Stadttaube und zwei Kotproben von Stadttauben veranlaßt. In beiden Kotproben wurden chlamydienverdächtige Keime(Ornithoseerreger?) festgestellt. Chlamydienverdächtige Keime sind nach unseren Feststellungen latent in den Vogelbeständen, insbesondere auch in Papageienhaltungen, verbreitet, verursachen jedoch relativ selten klinische Erscheinungen. Eine Taube war an Taubenpocken erkrankt.
Im Staatlichen Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt Cottbus wurden in den letzten 10 Jahren keine Taubenzecken nachgewiesen. Aufgrund der geringen Zahl von Untersuchungen läßt sich keine Aussage über das gesundheitliche Gefährdungspotential durch Stadttauben machen. Die Tatsache, daß hier keine direkte Übertragung von Krankheitserregern von Tauben auf den Menschen bekannt ist, spricht dafür, daß das Infektionsrisiko eher als gering einzuschätzen ist.“
In Frankfurt/Oder wurden Einzeltiere obduziert. Dabei kam es auch zu Befunderhebungen, die jedoch nicht mitgeteilt wurden.
In Potsdam gelang vor 10 bis 15 Jahren lediglich bei einer von ca. 100 untersuchten Tauben der Nachweis einer Salmonellose.
In welchem Umfang und mit welchem Ergebnis fanden/finden Bekämpfungs-/Abwehr-bzw. Vernichtungsmaßnahmen in Ihrem Verwaltungsgebiet statt?
In den Kreisen Dahme-Spreewald , Elbe-Elster , Oberspreewald-Lausitz , Spree-Neiße und Pots dam-Mittelmark fanden nach Auskunft der Ämter keinerlei derartige Maßnahmen statt. Im Kreis Teltow-Fläming wurden Abwehrmaßnahmen nur im Rahmen der Gebäudesanierung und dem damit verbundenen Wegfall von Nistplätzen durchgeführt, eine Dezimierung ist dadurch eingetreten.
In der Stadt Brandenburg wurden 1996 im Stadtteil Nord an zwei Häuserblöcken Taubenabwehrmaßnahmen durchgeführt, z.Z. finden keine Bekämpfungen statt. Pritzwalk (Kreis Prignitz) hat vor einigen Jahren Vergrämungen durchführen lassen, der Erfolg ist behördlicherseits aber nicht bekannt. In der Milchviehanlage Bernau-Lindow(Kreis Barnim ) wurde 1995 ein Taubenturm errichtet mit dem bislang nicht erreichten Ziel, die Tauben aus dem Rinderstall zur Umsiedlung zu bewegen(Herr Henning, mdl.).
Im Kreis Havelland fanden Bekämpfungsaktionen in der Vergangenheit nicht statt. VergräMungen durch Spikes, Netze o. ä.(z.B. Hauptpost Rathenow) brachten nur Teilerfolge durch Umlenkung der Schwärme auf andere Objekte. Die von Wohnungsgesellschaften an ihre Mieter ausgesprochenen Fütterungsverbote werden nicht eingehalten und sind nur schwer zu ahnden.
In Cottbus wurden 1995 und 1996 von der Stadtverwaltung gemeinsam mit der Gebäudewirtschaft Maßnahmen eingeleitet, um die Nistmöglichkeiten einzuschränken, insbesondere wurden Brutnischen mit Netzen verschlossen. Vereinzelt wurden auch Balkone mit Netzen geschützt, jede Beschwerde wird individuell behandelt. Die Errichtung eines Taubenturms im Stadtpark hat sich als unwirksam erwiesen, da die Tauben höhere Gebäude in der Umgebung (Kirche, Wohnhäuser) bevorzugen. In der Stadtordnung von Cottbus ist festgelegt, daß das Füttern nur mit behördlicher Genehmigung gestattet ist. Es ist geplant, eine solche behördliche Genehmigung nur dann zu erteilen, wenn auf dem Futterplatz Nistmöglichkeiten vorhanden