8. Bericht der AKBB
gewöhnliche Beobachtungen zur Phänologie gemeldet. Oft existieren keinerlei zusätzliche Informationen zu diesen Beobachtungen. Dieser Umstand macht eine Bewertung schwierig. Noch hat die AKBB keine Festlegungen zum Umgang mit Extremdaten getroffen. In konkreten Einzelfällen wird derzeitig noch hinterfragt. Die AKBB bittet daher, Extremdaten durch zusätzliche Informationen und Erläuterungen zu untersetzen und somit nachvollziehbar zu machen(z.B. Auftreten von Wintergästen im Sommer, Spät- und Winterbeobachtungen eigentlicher Zugvögel usw.). Als Orientierung für bemerkenswerte Beobachtungen gelten die Avifauna von Brandenburg und Berlin (ABBO 2001) und die aktuellen avifaunistischen Jahresberichte. Allen Meldern, die die Arbeit der AKBB und der DSK auch im Kalenderjahr 2006 unterstützt haben, gebührt unser Dank. Sehr erfreulich ist die Tatsache, dass sich 2006 sieben neue Beobachter an Unserer Gemeinschaftsarbeit beteiligten(kumulativ Seit 1998 mind. 152 Beobachter). Wir werten diese hohe Zahl an Beteiligten als Beleg dafür, dass sich Unsere wissenschaftlich-avifaunistische Arbeit in Brandenburg und Berlin auf eine breite Basis stüt
zen kann. Damit wir ein möglichst vollständiges Abbild vom Vorkommen von Vögeln in Branden burg und Berlin darstellen können, sollten wir alle zusammenarbeiten und akzeptieren, dass heute bestimmte europaweit gültige Normen für den Umgang mit Beobachtungen gelten.
Für die zeitnahe Einreichung von Meldungen aus 2004 bis 2006 bedanken wir uns bei: R. Beschow, W. Blaschke, W. Dittberner, H. Donath, M. Fiddicke, H. Haupt, T. Heinicke, T. Gärtner, T. Hellwig, H. Kasper, H.-J. Kelm, B. Kreisel, U. Kraatz, M. Löschau, K. Lüddecke, W. Mädlow, H. Michaelis, T. Noah, M. Prochnow, U. Radomski, S. Rasehorn, B. Ratzke, D. Ruhle, T. Schneider, P. Schubert, M. Schulze, S. Schuster und T. Spitz.
Nach 1376 abschließend bewerteten Meldungen bleibt festzuhalten, dass fast 92% aller Dokumentationen von der AKBB anerkannt wurden. Bei Arten mit DSK-Zuständigkeit werden weiterhin ca. 19% der Meldungen kritisch bzw. als nicht ausreichend dokumentiert bewertet. Daraus resultiert auch weiterhin der Grundsatz für den Beobachter und Melder: je seltener eine Art ist, umso gründlicher sollte die Dokumentation der Beobachtung erfolgen.