Heft 
Band 14
Seite
98
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Otis 14(2006)

Tab. 2: AKBB-Meldeergebnis Kalenderjahr 2004 für die Länder Brandenburg und Berlin (Stand

31.12.06).

Anzahl Meldungen*

Vogelart

Purpurreiher 1 Nachtreiher 1 Zwerggans 9(3)

Ringelgans B.b.hrota 1 6(3) 2

Moorente Schwarzkopf-Ruderente Steinadler 1 Kleinralle 6(1) Mornellregenpfeifer 3(1) Sumpfläufer 2 Teichwasserläufer 3(1) Dreizehenmöwe 1 Küstenseeschwalbe 6(1) Weißbart-Seeschwalbe 1 Weißflügel-Seeschwalbe Seggenrohrsänger

Rotkopfwürger

Halsbandschnäpper

Spornammer

Sonstige Meldungen 5 Gesamt 56(10)

anerkannt

nicht abschließend bewertet

davon nicht anerkannt

davon

1 1

1

2 1

(9 N 5 I

%

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4 54(10)

0

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* Anzahl Meldungen z. B. 9(3) bedeutet, dass 9 Meldungen mit Jahresbezug vorliegen und davon sind drei Meldungen aus einer Sammelliste über mehrere Jahre bzw. mehrere Gebiete.** dokumentierte Bruten.

Meldelisten

Die ab dem 1.1.2001 gültigen Meldelisten der Deut­ schen Seltenheitenkommission und der Avifaunisti­schen Landeskommissionen(DSK 2001, BESCHOW 2001) und die Präzisierung der Landesliste zum 1.7.2003 sind weiterhin als Orientierung für die Do­kumentationspflicht heranzuziehen(BESCHOW 2003).

Die aktualisierte nationale Meldeliste und die Landesmeldeliste für Brandenburg/Berlin sind auf der ABBO-Homepage unter AKBB nachzulesen. Um einen aktuellen und vollständigen Überblick zum Auftreten seltener Vögel im Berichtsgebiet zu bekommen, bitten wir alle Meldungen direkt bei der AKBB einzureichen. Bei Direktmeldung an die DSK sollte zumindest eine Kopie an die AKBB geschickt werden. Insbesondere bei Nachmeldungen er­scheint uns der kurze Weg über die AKBB zwingend notwendig, da die Bearbeitungszeit derartiger Fälle bei der DSK nur in langen Zeiträumen erfolgt. Für Konsultationen und bei Fragen zum Thema Doku­mentation seltener Vogelarten stehen die Mitarbei­ter der AKBB jederzeit zur Verfügung.

Das Auftreten von Hybridvögeln beschäftigt zuneh­mend auch die Brandenburger und Berliner Beobachter(Schwerpunkt Enten- und Greifvögel). Eine Dokumentationspflicht besteht nicht zwin­gend. Zumindest sollten aber alle Hybriden gemel­det werden, bei denen zumindest ein Elternteil als meldepflichtige Art in 0.g. Listen verzeichnet ist. In diesem Zusammenhang wird auf den Brutnachweis Tafelente x Moorente im aktuellen Jahresbericht 2004 in diesem Heft verwiesen. Hinzuweisen ist fer­ner nochmals auf die Tatsache, dass Schreiadler außerhalb ihres Brutgebietes in Brandenburg eben­falls zu dokumentieren sind. Von besonderer Bedeutung sind Brutzeitbeobachtungen.

Meldebogeninhalt

Die Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Meldebögen ist überwiegend gut bis zufrieden stel­lend. Bitte beachten Sie die angegebenen Stichpunk­te im Kleingedruckten auf der Rückseite des Melde­bogens. Strukturieren Sie die Meldungen danach. Dann ist sichergestellt, dass die erkannten Artkenn­zeichen auch aufgeführt und nicht vergessen Wer