8. Bericht der AKBB
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den. Ausgiebige Beschreibungen der Beobachtungsumstände sind im Einzelfall sicher notwendig, der inhaltliche Schwerpunkt muss aber auf die erkannten Artmerkmale gelegt werden. Sie bilden die primäre Bewertungsgrundlage. Bei Meldungen, deren Bestimmungsgrundlage allein der arttypische Gesang darstellt, ist in jedem Fall eine eigenständige Gesangsbeschreibung notwendig. Meldebögen, die nur die Kopfdaten enthalten, müssen generell zurückgewiesen werden. Sehr zu begrüßen ist das Bestreben der Beobachter, ihre Nachweise von Seltenheiten durch Fotos zu belegen. Das Bemühen weitere Beobachter zu verständigen, um auch ihnen zu ermöglichen, sich an einem seltenen Gastvogel zu erfreuen, wird von der AKBB sehr begrüßt.
Nach wie vor bestehen vereinzelt ernste Probleme bei handschriftlich erstellten Dokumentationen mit der Lesbarkeit. Daher sollte die Möglichkeit, die Meldebögen maschinenschriftlich zu erstellen, geprüft werden. Von der AKBB kann eine entsprechende Meldebogenvorlage als Word-Dokument per Mail oder auch Brief bereitgestellt werden. Auf der ABBO-Homepage kann ein Meldebogenvordruck als pdf-Dokument herunter geladen werden. Nur in Einzelfällen, insbesondere bei faunistisch interessanten Beobachtungen, wird die AKBB über den Weg von zusätzlichen Rückfragen beim Beobachter versuchen, eine Nachmeldung bzw. Nachbesserung der Beschreibung zu erreichen.
Zum Bearbeitungsstand der eingereichten Meldungen kann jederzeit beim Koordinator der AKBB oder bei jedem anderen Kommissionsmitglied Auskunft eingeholt werden. Auf Anfrage kann im begründeten Fällen auch auf Daten zurückgegriffen werden, die noch nicht in Jahresberichten veröffentlicht sind. Seitens der AKBB wird eine zügige Bearbeitung der Meldungen garantiert.
Seltene Vogelarten Kalenderjahr 2004
In Tab. 2 ist das Abschlussergebnis für 2004 zusammengestellt. Für die Kalenderjahre 2005 und 2006 bitten wir um schnellstmöglichen Abschluss der Dokumentationen.
Die in Tab. 2 ausgewiesenen Ergebnisse der Meldungen sind im Avifaunistischen Jahresbericht für Brandenburg und Berlin 2004 verarbeitet.
Insgesamt lag die Quote der abgelehnten Meldun
gen mit 3,6% unter dem langjährigen Mittel der Vorjahre(5,4%). Zu den wenigen Ablehnungen kam es überwiegend wegen unzureichender bzw. nicht zweifelsfreier Beschreibung zum Beobachtungsobjekt. Sollten ergänzende Details bekannt werden, können abgelehnte Meldungen jederzeit einer Revision unterzogen werden. Abgelehnt sind für das Jahr 2004 folgende Beobachtungen:
Hybrid Zwerggans Anser erythropus x Blessgans Anser albifrons: 13.2.2002 ad. Hybrid Güstebieser Loose/MOL(AKBB 1131: Kennzeichenbeschreibung nicht eindeutig bzw. ausreichend für sichere Abgrenzung eines Hybriden).
Kleinralle Porzana parva: 22.4.2004 M Ferbitzer Bruch/PM(AKBB 1277: Rufbeschreibung nicht eindeutig, keine Abgrenzung zu anderen Rallen).
Literatur
BescHow, R.(2001): 3. Bericht der Avifaunistischen Kommission für Brandenburg und Berlin (AKBB). Otis 9: 137-142.
BescHow, R.(2003): 5. Bericht der Avifaunistischen Kommission für Brandenburg und Berlin (AKBB). Otis 11: 105-108.
BescHow, R.(2005): 7. Bericht der Avifaunistischen Kommission für Brandenburg und Berlin (AKBB). Otis 13: 95-99.
DEUTSCHE SELTENHEITENKOMMISSION(DSK)(2001): Neue Meldelisten der Deutschen Seltenheitenkommission und der Avifaunistischen Landeskommissionen. Limicola 15: 265-288.
HauPT, H., W:. MÄDLOW& U. TAMMLER(2006): Avifaunistischer Jahresbericht für Brandenburg und Berlin 2004. Otis 14: 1-48.