Heft 
Band 16
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berner, T. Dürr, H. Donath, F. Eidam, S. Fahl, M. Fiddicke, H. Haupt, T. Heinicke, K.-D. Gierach, A. Günther, C. Hinnerichs, B. Jahnke, L. Kluge, M. Kolbe, A. Kormannshaus, W. Koschel, B. Kreisel, U. Kraatz, M. Löschau, V. Löschner, K. Lüddecke, W. Mädlow, J. Maierhofer, J. Masello, H. Michaelis, C. Miera, R. Möckel, T. Noah, M. Olias, W. Otto, C. Pohl, M. Putze, S. Rasehorn, B. Ratzke, B. Russow, T. Ryslavy, R. Schmidt, B. Schonert, H. Schonert, W. Schreck, F. Sieste, P.. Sömmer,:K. Steiof, A. Schulz, B. Steinbrecher, S. Tzschacksch, K. Uhl, J. Wahl und G. Wodarra

Nach 1.503 abschließend bewerteten Meldungen bleibt festzuhalten, dass sich gegenüber dem letzten Bericht die Quote anerkannter Meldungen auf über 94% erhöht hat. Bei Arten mit DSK-Zuständigkeit werden weiterhin ca. 18% der Meldungen kritisch bzw. als nicht ausreichend dokumentiert bewertet. Der Grundsatz je seltener eine Art ist, umso gründlicher sollte die Dokumentation der Beobach­tung erfolgen gilt somit weiterhin für alle Beob­achter und Melder.

Meldelisten

Die ab dem 01.01.2001 gültigen Meldelisten der Deutschen Seltenheitenkommission und der Avi­faunistischen Landeskommissionen(DSK 2001, BescHow 2001), sowie die Präzisierungen der Landesliste zum 01.07.2003 und 01.01.2008 sind als Orientierung für die Dokumentationspflicht

heranzuziehen(BescHow 2003). Die letzten Änderungen in der Landesliste für dokumen­tationspflichtige Arten waren somit das Heraus­nehmen der Kurzschnabelgans ab dem 2. Halbjahr 2003 und die Streichung von Moorente und Seiden­reiher rückwirkend zum 01.01.2008. Die aktu­alisierte Liste der Vögel Deutschlands enthält ebenfalls Verweise auf die nationale Meldeliste für Seltenheiten(BArtHeL& Heısıc 2005). Die na­tionale Meldeliste und die Landesmeldeliste für Brandenburg/Berlin sind auf der ABBO-Homepage unter AKBB nachzulesen.

Um einen aktuellen und vollständigen Überblick zum Auftreten seltener Vögel im Berichtsgebiet zu bekommen, bitten wir alle Meldungen direkt bei der AKBB einzureichen. Bei Direktmeldung an die DSK sollte zumindest eine Kopie der AKBB zugesandt werden. Insbesondere bei_Nachmeldungen

Otis 16(2008)

erscheint uns der kurze Weg über die AKBB zwingend notwendig, da die Bearbeitung derartiger Fälle bei der DSK nur in größeren Zeiträumen erfolgt. Für Konsultationen und bei Fragen zum Thema Dokumentation seltener Vogelarten stehen die Mitarbeiter der AKBB jederzeit zur Verfügung. Das Auftreten von Hybridvögeln beschäftigt auch die Brandenburger und Berliner Beobachter weiterhin(Schwerpunkt Enten- und Greifvögel). Eine Dokumentationspflicht besteht nicht zwin­gend. Zumindest sollten aber alle Hybriden für die avifaunistischen Jahresberichte gemeldet wer­den. Bei Hybriden mit Moorentenbeteiligung ist eine Beschreibung des Vogels sehr erwünscht. In dem Zusammenhang wird an die erfolgreiche Brut von Tafelente x Moorente aus dem Jahr 2004 an den Glinziger Teichen/SPN erinnert. Hin­zuweisen ist ferner nochmals auf die Tatsache, dass Schreiadler außerhalb ihres Brutgebietes in Brandenburg ebenfalls zu dokumentieren sind. Von besonderer Bedeutung sind insbesondere Brutzeit­beobachtungen.

Meldebogeninhalt

Die Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Meldebögen ist überwiegend gut bis zufrieden stellend. Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen die angegebenen Stichpunkte im Kleingedruckten auf der Rückseite des Meldebogens. Strukturieren Sie die Meldungen danach. Dann ist sichergestellt, dass die erkannten Artkennzeichen auch aufge­führt und nicht vergessen werden. Ausgiebige Beschreibungen der_Beobachtungsumstände sind im Einzelfall sicher notwendig, der inhaltliche Schwerpunkt muss auf die erkannten Artmerkmale gelegt werden. Sie bilden die primäre Bewertungsgrundlage. Bei Meldungen, deren Bestimmungsgrundlage allein der arttypische Gesang darstellt, ist in jedem Fall eine eigenstän­dige Gesangsbeschreibung notwendig. Meldebögen, die nur die Kopfdaten enthalten, müssen generell zurückgewiesen werden. Sehr zu begrüßen ist das Bestreben der Beobachter, ihre Nachweise von Seltenheiten durch Fotos zu belegen. Zwei Beispiele zeigen die Abb. 3 und 4. Das Bemühen weitere Beobachter zu verständigen, um auch ihnen die Chance zu ermöglichen, sich an einem seltenen Gastvogel zu erfreuen, wird von der AKBB sehr