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Band 19 Sonderheft
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gravierender ist der Eingriff in den Grundwasser­haushalt. Im Ergebnis der Grundwasserabsenkung in der Niederlausitz hatte sich ein ca. 2.100 km? großer Absenkungstrichter mit ca. 9 Milliarden m? Grundwasserdefizit ausgebildet(ARnoLD et al. in LAUBAG 1993, ARNOLD& KUHLMANN 1993).

Ab 1990 erfolgte eine massive Umstrukturie­rung der Lausitzer Braunkohleindustrie, die bis zum Jahr 1999 zur Stilllegung von 12 Förderstät­ten führte(davon 7 in Brandenburg ). Gleichzeitig wurde aber auch die mittelfristige Förderung in 5 Tagebauen(davon 3 in Brandenburg ) gesetzlich festgeschrieben.

Die massiven Eingriffe durch den Braunkohle­bergbau veränderten v.a. in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, aber auch noch heute, in den Landkreisen SPN , OSL , EE und LDS die Landschaft, die Naturausstattung und die Hydrologie einer gan­zen Region in bisher nie gekannter Weise. Neben dem direkten Flächenverbrauch bis Ende 2008 von 56.439 ha Fläche(Gesamtrevier Lausitz 84.117 ha) wurden Flüsse kanalisiert und z.T. umgeleitet, Moore und Feuchtwiesen entwässert oder überbag­gert, große nicht zerschnittene Waldkomplexe er­heblich fragmentiert, Land- und Forstwirtschaft in der Region intensiviert usw. Welche Auswirkungen großflächige Landschaftsveränderungen u. a. auch auf das Arteninventar einer Region haben können, haben MöckeL et al.(1999) mit der Dokumentation zum Aussterben des Auerhuhns in der Lausitz auf­gezeigt.

Die ab 1990 eingeleitete Phase der Braunkohlen­und Sanierungsplanung im Land Brandenburg re­gelt Aufgaben, Art und Umfang der Gestaltung der Bergbaufolgelandschaften. Jede Zerstörung birgt aber auch einen Neubeginn in sich. So sind bei der Umsetzung von Braunkohlensanierungsplänen großflächige Rekultivierungen von Kippen, Stabili­sierungen von Böschungen an den Tagebaurestseen und erhebliche Maßnahmen zur Revitalisierung des Wasserhaushaltes bereits realisiert. Dass dabei nicht alle naturschutzfachlich wünschenswerten Vorstellungen umsetzbar sind, hängt ursächlich mit gesetzlichen Rahmenbedingungen zusam­men, die durch das Bundesberggesetz(BBergG ) vorgegeben sind. So kam es insbesondere in Alt­flächen, die z. T. jahrzehntelang einer Sukzession unterlegen hatten, erneut zu Eingriffen, wobei im Zuge der Sanierungsarbeiten Steilwände beseitigt und Böschungen abgeflacht wurden, großflächig aber auch Flächen in eine forstliche oder land­wirtschaftliche Nutzung zurückgeführt wurden. Viele Tagebaurestlöcher wurden entsprechend

Otis 19(2011), Sonderheft

Flutungskonzeptionen geflutet und es entstanden neue Tagebauseen. Leider werden hier zahlreiche wertvolle derzeitig noch vorhandene Brutplätze für Vogelarten mit Erreichen der Endwasserstände verschwunden sein(MöckeL& MicHAELIS 1999). Nur in Ausnahmefällen war es gelungen, wichtige Tage­baurestseestrukturen im Rahmen der Sanierungs­planung dauerhaft zu sichern.

An neu entstandenen'Lebensräumen sind v.a. die xerothermen Heidebereiche an den Tagebau­rändern, die Rohböden auf den frischen Bergbau­kippen und die großen Tagebaurestseen hervor­zuheben. Besonders die sich herausbildende Groß­seenlandschaft, wovon in Brandenburg bis zum Jahr 2030 bis zu 14.000 ha Seenflächen entstanden sein sollen, führte in den letzten 20-25 Jahren zur Bereicherung der Wasservogelwelt. In den meist noch ruhigen Arealen, so z. B. auf vegetationsar­men Inseln, entstanden bedeutende Brutkolonien verschiedener Möwenarten. Die weiten Sandsträn­de beherbergen zahlreiche Flussregenpfeifer und auch Flussuferläufer. Die bereits teilweise ver­schilften Flachwasserbereiche sind für Graureiher, Rohrdommel oder Kranich wichtige Brutplätze geworden. Aufgrund der weiter ansteigenden Was­serstände durch Grundwasserwiederanstieg und Flutung der Restseen wird es aber in den nächsten 10-15 Jahren zu weiteren Verlagerungen von Brut­vogelvorkommen kommen.

Ein großer, nirgends in dem Umfang in der Kul­turlandschaft noch zu verzeichnender Fakt ist, dass Tagebaukippenböden sich durch Nährstoffarmut auszeichnen und z. T. niedrige ph-Werte aufweisen. Wenn diese Vorraussetzungen zielgerichtet für die Umsetzung naturschutzrelevanter Fragen genutzt werden würden, kann die Bergbaufolgelandschaft vielen konkurrenzschwachen Pflanzenarten bzw. den Ansprüchen von Lebensraumspezialisten län­gerfristig ein Besiedlungsangebot machen.

In den ersten Jahren nach Rückbau von Anlagen bzw. nach der Verkippung sind die Tagebauränder und Kippen zunächst nahezu optimale Bruthabita­te für Arten wie Brachpieper, Steinschmätzer, Reb­huhn, Wiedehopf oder Heidelerche. Im Zuge von Sanierung und Rekultivierung werden diese zuneh­mend wieder ungeeignet für diese Offenlandarten, es sei denn, man bringt ausreichend Struktur in­nerhalb großflächig vorgegebener Nutzung(Land­wirtschafts- und Forstflächen). Insbesondere in der Anfangsphase von Flächensanierungen bzw. noch nicht abgeschlossener Rekultivierung finden auch Arten wie Neuntöter, Sperbergrasmücke, Wachtel, Grauammer, Braun- oder Schwarzkehlchen günsti­