33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54
1 Ind.
2-3 Ind.
8-20 Ind.
51-60 Ind.
1978-82 MTB besetzt
Sachsen-Anhalt vorkommt. In Mitteleuropa regeln ein internationales Abkommen(„Memorandum of Understanding“) und ein Aktionsplan die länderübergreifende Zusammenarbeit bei Forschung und Schutz.
Durch die umfassende Intensivierung der landWirtschaftlichen Produktion wurden seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bis in die Gegenwart die ökologischen Bedingungen in der Agrarlandschaft 8rundlegend verändert und damit der Lebensraum auch für die Großtrappen großflächig zerstört.
Gegenwärtig sind in Deutschland geeignete Lebensräume für Großtrappen nur noch in Schutzgebieten mit großflächig extensiver Landnutzung und speziell angepassten Bewirtschaftungskon
zepten zu erhalten. Erste Schutzmaßnahmen setzten bereits in den 1970er Jahren ein, aber Lebensraumschutz wurde erst ab dem Jahr 1988 möglich. Überall dort, wo es keinen Lebensraumschutz gab, ist die Großtrappe inzwischen ausgestorben, weil die Intensität der Landnutzung keine Reproduktion mehr zuließ.
Großtrappenschutz ist nur mit der Landwirtschaft zusammen möglich, jedoch reichen die allgemeinen Agrarumweltprogramme(KULAP) und Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 für den Schutz nicht aus. Die biologischen Ansprüche der Art sowie der Bedarf zu flexiblem Handeln in der Brutzeit erfordern zusätzliche Maßnahmen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes. Weiterhin