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Band 6 Heft 1/2
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OEHLSCHLAEGER, S.& RYSLAVY, T.: Ziegenmelker auf Truppenübungsplätzen

beansprucht, die sich mosaikartig aus unterschiedlichen Trockenbiotopen zusammensetzen, können von den Schutzmaßnahmen weitere Arten profitieren.

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß- ähnlich wie beim Wiedehopf( vgl. ROBEL& RYSLAVY 1996)- neben den Truppenübungsplätzen auch die Tagebauvorfelder für den Ziegenmelker anscheinend eine nicht unerhebliche Bedeutung haben. Zwar liegen diesbezüglich für Brandenburg erst wenige Daten vor( z.B. O-/ SO- Rand Tagebau Cottbus- Nord 7 sM im Jahr 1995; R. Zech, S. Rasehorn), doch würde eine intensive Ziegenmelkererfassung auf den nicht gerade wenigen brandenburgischen Tagebauvorfeldern vermutlich bemerkenswerte Bestände aufzeigen. Diese lägen mit Sicherheit nicht in den Dimensionen der TÜP - Bestände, doch sehr wahrscheinlich um ein Vielfaches höher als in Kiefernforsten.

5.4. Schutz- und Pflegemaßnahmen

Die Sukzessionsprozesse und der damit verbundenen Vegetationveränderungen auf dem TÜP " Jüterbog- West" und" Jüterbog- Ost" werden sich langfristig negativ auf den Bestand des Ziegenmelkers - aber auch auf die Bestände anderer, z.T. hochgradig gefährdeten Arten wie Wiedehopf, Raubwürger, Brachpieper, Heidelerche- auswirken. Kurz- bis mittelfristig wird die Ziegenmelkerdichte vermutlich zunächst sogar noch zunehmen, da sich auf den derzeit unbesiedelten Sandflächen und Sandheiden Vorwälder entwickeln werden. Andererseits wird die Vegetation in den derzeit vorherrschenden Vorwäldern vermutlich schon in den nächsten 10-20. Jahren für den Ziegenmelker zu hoch und zu dicht werden, so daß diese Flächen zunehmend unbesiedelt bleiben werden.

So stellt sich für die ehemaligen TÜP die" Gretchenfrage", ob ausschließlich Prozeßschutz auf der gesamten Fläche in den nächsten Jahrzehnten ablaufen soll und damit aber auch ein Großteil an hochgradig gefährdeten( z.T. bereits als verschollen geglaubten) Arten- und Lebensgemeinschaften wieder verschwinden würden( wie zuvor in der agrar- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft) oder ob aus Naturschutzsicht diese Biozönosen zumindest in Teilbereichen der TÜP erhalten werden sollten? Hierzu gibt es bereits diverse, auch konträre Meinungsäußerungen( z.B. PRIES 1994, BIBELRIETHER 1994, STRUNZ 1994). Die Antwort sollte aus Naturschutzsicht in der so oft zitierten" Biodiversität" zu finden sein. Biodiversität setzt ein möglichst vielfältiges Mosaik an Biotoptypen voraus, und dieses Mosaik sollte auf den großflächigen TÜP( wie z.B." Jüterbog- West"," Jüterbog- Ost"," Lieberose ") Schutzzweck und Schutzziel zugleich sein. Einige Flächen wären in Teilbereichen der natür­lichen Sukzession( Prozeßschutz) zu überlassen, damit sich z.B. arten- und strukturreiche Sukzessionswälder entwickeln können. Auf den beiden Jüterboger TÜP bieten sich für eine ungestörte Sukzession die gegenwärtig bereits 5-20jährigen Birkenvorwälder und bis zu 40jährigen lückigen Kiefernwälder an. Auf einer mittlerweile ca. 6.000 ha großen Fläche wäre die natürliche Regeneration von Tieflandswäldern( d.h. perspektivisch" echte Urwälder") möglich, ohne daß hier zuvor eine flächendeckende und fast unbezahlbare Munitionsbergung erfolgen müßte. Hinzu kommen die- nicht zu den eigentlichen( ehemals) genutzten Übungs­flächen( Schießplatzflächen) zählenden- umgebenden Sicherheitszonen, die zum überwiegenden Teil Kiefern- bzw. Kiefernmischwalder darstellen.

Der natürlichen Wiederbewaldung( Prozeßschutz) ist auf den TÜP großflächig Raum zu geben, soweit dies dem Ziel der Erhaltung von Offenlandlebensräumen nicht entgegensteht( vgl. DRL 1993). Um jedoch die wertvollen Lebensgemeinschaften der Sandheiden zu erhalten, sind partiell Pflegemaßnahmen notwendig, die auch Arten mit großen Raumansprüchen- wie beispielsweise