Heft 
(2005) 1
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Ordnung für das Bachelor- und Master­studium im Studiengang Europäische Medienwissenschaft an der Universität Potsdam

Vom 4. November 2004

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hoch­schulgesetzes in der Fassung vom 6. Juli 2004 ( GVBl. I S. 394) am 4. November 2004 folgende Ordnung für den Studiengang Europäische Me­dienwissenschaft erlassen: 1

Inhalt

I. Allgemeiner Teil

§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums

§ 2

§ 3

Dauer des Studiums

§ 4

Abschlussgrade

§ 5

Studien- und Lehrformen

§ 6

Studienausschuss

§7

Nachteilsausgleich

§ 8

§ 9

Leistungspunkte

§ 10

Leistungserfassungsprozess

§ 11

Belegung von Lehrveranstaltungen

§ 12

Notenskala

Anerkennung von Leistungen

§ 13 Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen

§ 14

Versäumnis, Rücktritt, Täuschung

II. Bachelorstudium

§ 15 Ziel des Bachelorstudiums

§ 16

§ 17 Sprachkenntnisse

§ 18 Inhalt des Bachelorstudiums

§ 19

Bachelorarbeit

§ 20 Abschluss des Bachelorstudiums

III. Masterstudium

Zugangsvoraussetzungen

§ 21

Ziel des Masterstudiums

§ 22

Zugangsvoraussetzungen

§ 23

Zulassungskommission

§ 24 Inhalt des Masterstudiums

§ 25

Masterarbeit

§ 26 Abschluss des Masterstudiums

IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 27 Ungültigkeit der Graduierung

§ 28 Übergangsbestimmungen

1 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 6. Dezember 2004

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§ 29 In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten

Anlage 1: Beschreibung der Module Anlage 2: Praktikumsordnung

§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums

( 1) Der konsekutive Bachelor- und Master­Studiengang Europäische Medienwissenschaft bildet eine gleichberechtigte Kooperation zwischen der Universität und der Fachhochschule Potsdam. Der Studiengang zeichnet sich durch die Verbin­dung umfassender theoretischer sowie praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten in Bezug auf Medien aus. Insbesondere hat der Studiengang die Grundla­gen, Geschichte, Strukturen und Produkte der Me­dien sowie deren Ästhetik und ferner die Prozesse der öffentlichen Kommunikation im europäischen Bereich zum Gegenstand. Die Bedingungen, Er­scheinungsformen und Folgen im sozialen, kulturel­len und interkulturellen( europäischen) Kontext werden reflektiert. Gleichzeitig gehört die Konzep­tion und Gestaltung der Medien sowie die Untersu­chung ihrer aktuellen inhaltlichen und organisatori­schen Entwicklung zum Inhalt der Ausbildung.

( 2) Vorrangiges Ziel des Studiums ist es, Kompe­tenzen für die Analyse, Gestaltung und Kritik der Medien sowie ein inhaltsbezogenes Medienmana­gement zu vermitteln. Zugrunde gelegt wird ein allgemeiner Medienbegriff, der sowohl Grundme­dien als auch technische Medien in Theorie und Praxis beinhaltet.

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Im Einzelnen gehört dazu:

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Die kompetente Analyse und Bewertung von Kultur und Medien in Europa;

Ein grundlegendes Verständnis der kulturellen Bedingtheit der Medien sowie auch der kultu­rellen Prozesse, die durch Medien hervorge­bracht, beeinflusst und verändert werden; Kenntnisse der Mediengeschichte und Medien­ästhetik, einschließlich der Neuen Medien; Die Fähigkeit zur Bewertung gestalterischer Prozesse sowie die kritische Analyse von Me­dieninhalten und Formen;

Die Konzeption und Entwicklung medialer Formate und ihre Gestaltungsformen sowie de­ren Präsentation;

Souveränität im Umgang mit den sich ständig verändernden Anforderungen des Medienbe­reichs.

( 3) Zu den möglichen Berufsfeldern der Absolven­ten/ Absolventinnen gehören: Verlage und Printme­dien( Feuilleton, medienspezifische und wissen­schaftliche Programme), Radio und Fernsehen ( Redaktion, Konzept und Kritik), Internet( Online­Redakteure/ Redakteurinnen), Hypermedia( Redak­teure/ Redakteurinnen für Wissensmanagement), Kuratorentätigkeit( Festivals), Lektorate für me­dienästhetische Bereiche( DVD- und CD- ROM­