Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Europäische Medienwissenschaft an der Universität Potsdam
Vom 4. November 2004
Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 6. Juli 2004 ( GVBl. I S. 394) am 4. November 2004 folgende Ordnung für den Studiengang Europäische Medienwissenschaft erlassen: 1
Inhalt
I. Allgemeiner Teil
§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums
§ 2
§ 3
Dauer des Studiums
§ 4
Abschlussgrade
§ 5
Studien- und Lehrformen
§ 6
Studienausschuss
§7
Nachteilsausgleich
§ 8
§ 9
Leistungspunkte
§ 10
Leistungserfassungsprozess
§ 11
Belegung von Lehrveranstaltungen
§ 12
Notenskala
Anerkennung von Leistungen
§ 13 Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen
§ 14
Versäumnis, Rücktritt, Täuschung
II. Bachelorstudium
§ 15 Ziel des Bachelorstudiums
§ 16
§ 17 Sprachkenntnisse
§ 18 Inhalt des Bachelorstudiums
§ 19
Bachelorarbeit
§ 20 Abschluss des Bachelorstudiums
III. Masterstudium
Zugangsvoraussetzungen
§ 21
Ziel des Masterstudiums
§ 22
Zugangsvoraussetzungen
§ 23
Zulassungskommission
§ 24 Inhalt des Masterstudiums
§ 25
Masterarbeit
§ 26 Abschluss des Masterstudiums
IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 27 Ungültigkeit der Graduierung
§ 28 Übergangsbestimmungen
1 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 6. Dezember 2004
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§ 29 In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
Anlage 1: Beschreibung der Module Anlage 2: Praktikumsordnung
§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums
( 1) Der konsekutive Bachelor- und MasterStudiengang Europäische Medienwissenschaft bildet eine gleichberechtigte Kooperation zwischen der Universität und der Fachhochschule Potsdam. Der Studiengang zeichnet sich durch die Verbindung umfassender theoretischer sowie praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten in Bezug auf Medien aus. Insbesondere hat der Studiengang die Grundlagen, Geschichte, Strukturen und Produkte der Medien sowie deren Ästhetik und ferner die Prozesse der öffentlichen Kommunikation im europäischen Bereich zum Gegenstand. Die Bedingungen, Erscheinungsformen und Folgen im sozialen, kulturellen und interkulturellen( europäischen) Kontext werden reflektiert. Gleichzeitig gehört die Konzeption und Gestaltung der Medien sowie die Untersuchung ihrer aktuellen inhaltlichen und organisatorischen Entwicklung zum Inhalt der Ausbildung.
( 2) Vorrangiges Ziel des Studiums ist es, Kompetenzen für die Analyse, Gestaltung und Kritik der Medien sowie ein inhaltsbezogenes Medienmanagement zu vermitteln. Zugrunde gelegt wird ein allgemeiner Medienbegriff, der sowohl Grundmedien als auch technische Medien in Theorie und Praxis beinhaltet.
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Im Einzelnen gehört dazu:
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Die kompetente Analyse und Bewertung von Kultur und Medien in Europa;
Ein grundlegendes Verständnis der kulturellen Bedingtheit der Medien sowie auch der kulturellen Prozesse, die durch Medien hervorgebracht, beeinflusst und verändert werden; Kenntnisse der Mediengeschichte und Medienästhetik, einschließlich der Neuen Medien; Die Fähigkeit zur Bewertung gestalterischer Prozesse sowie die kritische Analyse von Medieninhalten und Formen;
Die Konzeption und Entwicklung medialer Formate und ihre Gestaltungsformen sowie deren Präsentation;
Souveränität im Umgang mit den sich ständig verändernden Anforderungen des Medienbereichs.
( 3) Zu den möglichen Berufsfeldern der Absolventen/ Absolventinnen gehören: Verlage und Printmedien( Feuilleton, medienspezifische und wissenschaftliche Programme), Radio und Fernsehen ( Redaktion, Konzept und Kritik), Internet( OnlineRedakteure/ Redakteurinnen), Hypermedia( Redakteure/ Redakteurinnen für Wissensmanagement), Kuratorentätigkeit( Festivals), Lektorate für medienästhetische Bereiche( DVD- und CD- ROM