Heft 
(2005) 1
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S. 394) hat der Senat der Universität Potsdam fol­gende Satzung erlassen: ¹

Artikel 1

Die Gebührenordnung für die Universitätsbiblio­thek vom 25. Oktober 2001 wird wie folgt geän­dert:

§ 5 Abs. 1 wird ergänzt:

,, Es gelten die Bestimmungen der Leihverkehrsord­nung, danach wird für die Vermittlung von Litera­tur über den Deutschen Leihverkehr pro ausgege­bener Bestellung eine Schutzgebühr in der folgen­den Höhe erhoben:

Artikel 2

für Angehörige und Studierende der Uni­versität Potsdam Euro 1,50 Euro 2,00"

für alle anderen Nutzer

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Zweite Änderung der Satzung des Brandenburgischen Instituts für Exis­tenzgründung und Mittelstandsförde­rung( BIEM)

Präambel

Vom 17. Dezember 2004

Die Senate der Fachhochschule Potsdam, der Uni­versität Potsdam und der Fachhochschule Branden­burg haben übereinstimmend dem Beitritt der Fachhochschule Brandenburg zum Brandenburgi­schen Institut für Existenzgründung und Mit­telstandsförderung( BIEM) zugestimmt. Aus die­sem Anlass wird die Satzung vom 31. Januar 2002 in der Fassung vom 6. Januar 2003 auf der Grund­lage übereinstimmender zustimmender Beschlüsse der

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Senate der

Fachhochschule Brandenburg vom 10. und 17. Dezember 2003

Fachhochschule Potsdam vom 30. Juni 2003 Universität Potsdam vom 18. November 2004

durch die Präsidentinnen und Präsidenten der betei­ligten Hochschulen gemäß§ 76 Abs. 1 Satz 1 des

1 Genehmigt vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Brandenburg mit Schreiben vom 13. Dezem­ber 2004.

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Gesetzes über die Hochschulen des Landes Bran­denburg( Brandenburgisches Hochschulgesetz BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 394) neu gefasst.

§ 1 Wissenschaftliche Einrichtung

der

Das Brandenburgische Institut für Existenzgrün­dung und Mittelstandsförderung( BIEM) ist eine gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung Universität Potsdam( UP), der Fachhochschule Potsdam( FHP) und der Fachhochschule Branden­burg( FHB) gemäß§ 76 Abs. 1 BbgHG.

Hauptaufgabe des BIEM ist die Wahrnehmung von Lehre und Forschung zur Förderung von Existenz­gründungen in den Bereichen innovative Dienstleis­tungen und technologieorientierte Existenzgrün­dungen im Land Brandenburg. Das BIEM hat einen interdisziplinären Ansatz.

Das Institut arbeitet eng zusammen mit dem bran­denburgischen Wirtschafts- und Wissenschaftsmi­nisterium, den anderen brandenburgischen Hoch­schulen, Kammern, Unternehmerverbänden, Unter­nehmern der Region, Sparkassen und Kreditinstitu­ten, Wissens- und Technologietransferstellen sowie Gründerzentren und anderen entsprechend ausge­wiesenen Institutionen und natürlichen Personen.

§2

Aufgaben

Zu den Aufgaben des BIEM zählen insbesondere: die Förderung des unternehmerischen Denkens und Handelns in der grundständigen Lehre an den Hochschulen des Landes,

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die Vermittlung von Gründerwissen in Vorle­sungen, Übungen, Seminaren, Fallstudien und Projekten,

die Stärkung der Innovationskompetenz und die Unterstützung von Gründungsvorhaben der Studierenden, Absolventen und wissenschaftli­chen Mitarbeiter an Hochschulen und For­schungseinrichtungen, Berufstätiger, die sich selbständig machen wollen sowie die Unter­stützung solcher Vorhaben von Kooperations­partnern des BIEM,

die Entwicklung und Umsetzung von Coaching Konzepten von potentiellen Gründerinnen und Gründern und jungen Unternehmerinnen und Unternehmern in Kooperation mit Kapi­talgebern( z. B. Business Angels),

die Vermittlung von Kooperationspartnerinnen und-partnern für Gründungsvorhaben,

die wissenschaftliche Begleitung und Evaluati­on der Gründungsprozesse- und Vorhaben von Hochschulabsolventinnen und Hochschulab­

solventen,

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