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S. 394) hat der Senat der Universität Potsdam folgende Satzung erlassen: ¹
Artikel 1
Die Gebührenordnung für die Universitätsbibliothek vom 25. Oktober 2001 wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 wird ergänzt:
,, Es gelten die Bestimmungen der Leihverkehrsordnung, danach wird für die Vermittlung von Literatur über den Deutschen Leihverkehr pro ausgegebener Bestellung eine Schutzgebühr in der folgenden Höhe erhoben:
Artikel 2
für Angehörige und Studierende der Universität Potsdam Euro 1,50 Euro 2,00"
für alle anderen Nutzer
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Zweite Änderung der Satzung des Brandenburgischen Instituts für Existenzgründung und Mittelstandsförderung( BIEM)
Präambel
Vom 17. Dezember 2004
Die Senate der Fachhochschule Potsdam, der Universität Potsdam und der Fachhochschule Brandenburg haben übereinstimmend dem Beitritt der Fachhochschule Brandenburg zum Brandenburgischen Institut für Existenzgründung und Mittelstandsförderung( BIEM) zugestimmt. Aus diesem Anlass wird die Satzung vom 31. Januar 2002 in der Fassung vom 6. Januar 2003 auf der Grundlage übereinstimmender zustimmender Beschlüsse der
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Senate der
Fachhochschule Brandenburg vom 10. und 17. Dezember 2003
Fachhochschule Potsdam vom 30. Juni 2003 Universität Potsdam vom 18. November 2004
durch die Präsidentinnen und Präsidenten der beteiligten Hochschulen gemäß§ 76 Abs. 1 Satz 1 des
1 Genehmigt vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Brandenburg mit Schreiben vom 13. Dezember 2004.
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Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hochschulgesetz BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 394) neu gefasst.
§ 1 Wissenschaftliche Einrichtung
der
Das Brandenburgische Institut für Existenzgründung und Mittelstandsförderung( BIEM) ist eine gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung Universität Potsdam( UP), der Fachhochschule Potsdam( FHP) und der Fachhochschule Brandenburg( FHB) gemäß§ 76 Abs. 1 BbgHG.
Hauptaufgabe des BIEM ist die Wahrnehmung von Lehre und Forschung zur Förderung von Existenzgründungen in den Bereichen innovative Dienstleistungen und technologieorientierte Existenzgründungen im Land Brandenburg. Das BIEM hat einen interdisziplinären Ansatz.
Das Institut arbeitet eng zusammen mit dem brandenburgischen Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium, den anderen brandenburgischen Hochschulen, Kammern, Unternehmerverbänden, Unternehmern der Region, Sparkassen und Kreditinstituten, Wissens- und Technologietransferstellen sowie Gründerzentren und anderen entsprechend ausgewiesenen Institutionen und natürlichen Personen.
§2
Aufgaben
Zu den Aufgaben des BIEM zählen insbesondere: die Förderung des unternehmerischen Denkens und Handelns in der grundständigen Lehre an den Hochschulen des Landes,
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die Vermittlung von Gründerwissen in Vorlesungen, Übungen, Seminaren, Fallstudien und Projekten,
die Stärkung der Innovationskompetenz und die Unterstützung von Gründungsvorhaben der Studierenden, Absolventen und wissenschaftlichen Mitarbeiter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Berufstätiger, die sich selbständig machen wollen sowie die Unterstützung solcher Vorhaben von Kooperationspartnern des BIEM,
die Entwicklung und Umsetzung von Coaching Konzepten von potentiellen Gründerinnen und Gründern und jungen Unternehmerinnen und Unternehmern in Kooperation mit Kapitalgebern( z. B. Business Angels),
die Vermittlung von Kooperationspartnerinnen und-partnern für Gründungsvorhaben,
die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Gründungsprozesse- und Vorhaben von Hochschulabsolventinnen und Hochschulab
solventen,
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