Heft 
(2005) 1
Seite
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die Initiierung und Betreuung des Erfahrungs­austausches von Existenzgründern,

die Weiterbildung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern,

die Grundlagen und angewandte Forschung zu den Themenbereichen Existenzgründung und Management von kleinen und mittleren Unter­nehmen( KMU) sowie Regionale Wirtschafts­und Strukturpolitik,

Transfer der wissenschaftlichen Erkenntnisse an potentielle Unternehmensgründer und be­stehende KMU,

die Einrichtung und der Betrieb von Lern- und Übungsfirmen unter Beteiligung von Lehren­den aller Hochschulen,

die Förderung und Pflege der Gründernetz­werkstrukturen im Land Brandenburg,

die projektbezogene Kooperation mit der regi­onalen Wirtschaft und die Medienarbeit.

Studierende sowie Absolventinnen und Absolven­ten der beteiligten Hochschulen können an den Veranstaltungen des BIEM teilnehmen. Eine Kos­tenbeteiligung kann verlangt werden. Andere Teil­nehmerinnen und Teilnehmer haben den gleichen Status wie Teilnehmer/ innen an Weiterbildungsver­anstaltungen der Hochschulen.

§3 Leitung

Das Institut wird durch ein Direktorium geleitet. Es besteht aus drei hauptberuflich tätigen Professoren bzw. Professorinnen, je eine/ einer aus jeder der beteiligten Hochschulen.

Das Direktorium ist verantwortlich für die Bewirt­schaftung der Mittel des Instituts. Die Geschäfts­führung wird im jährlichen Wechsel von einem Mitglied des Direktoriums übernommen.

Die Mitglieder des Direktoriums werden auf Vor­schlag der Senate von den Präsidentinnen und Prä­sidenten der beteiligten Hochschulen gemäß

§ 76 Abs. 1 Satz 2 BbgHG gemeinsam bestimmt.

Zur Abstimmung, insbesondere im Hinblick auf organisatorische und finanzielle Belange, bilden die beteiligten Hochschulen einen Lenkungsausschuss, der aus den für Transfer zuständigen Vizepräsiden­tinnen und Vizepräsidenten sowie den Kanzlerin­nen und Kanzlern besteht. Der Lenkungsausschuss ist für die Aufstellung des Haushaltes des Instituts zuständig. Der Haushalt bedarf der Zustimmung der Hochschulleitungen.

Die Fachhochschule Potsdam betreut das BIEM verwaltungstechnisch.

§ 4 Beirat

Zur Sicherstellung eines engen Kontakts zwischen dem BIEM und der Praxis und zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Aus- und Weiterbildung sowie zur Beratung des Direktoriums und der Hochschulleitungen der beteiligten Hochschulen wird ein Beirat gebildet. Dieser begleitet das BIEM mit Vorschlägen und Empfehlungen, die das BIEM fördern und weiterentwickeln.

Der Beirat besteht aus bis zu 16 Mitgliedern, je ein Mitglied aus:

der Fachhochschule Brandenburg, der Fachhochschule Potsdam,

der Universität Potsdam,

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg,

dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes Brandenburg, den Unternehmensverbänden Berlin- Bran­denburg( UVB),

einem Wirtschaftsunternehmen,

ggf. weiteren Verbänden,

dem Kreis der Sponsorinnen und Sponsoren der beteiligten Hochschulen dem Kreis der Geldinstitute,

den Kammern,

je ein Mitglied dem Kreis der Studierenden jeder beteiligten Hochschule und

einer Berliner Hochschule.

Die Beiratsmitglieder werden einvernehmlich für drei Jahre von den Präsidentinnen bzw. Präsidenten der beteiligten Hochschulen berufen. Professorin­nen und Professoren aus den beteiligten Fachberei­chen bzw. Fakultäten haben hierbei ein Vorschlags­recht.

Der Beirat tritt mindestens einmal jährlich auf Ein­ladung des Direktoriums zusammen. Der Beirat wählt einen Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.

Das Direktorium erstattet dem Beirat einen jährli­chen Bericht und nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Beirats teil.

§ 5

Personal

Die Einstellung von Personal für das Institut erfolgt jeweils durch die Hochschule, der die Stellen und Personalmittel zugewiesen bzw. die Drittmittel für Personal zugeordnet sind. Die einstellende Hoch­schule trägt eventuelle Personalkostenrisiken und führt die Dienstaufsicht nach Maßgabe der für sie geltenden Regelungen.

Die Auswahl von wissenschaftlichen Mitarbeiterin­nen und Mitarbeitern sowie von nichtwissenschaft­lichem Personal erfolgt in Abstimmung mit dem

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