Heft 
(2005) 1
Seite
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Direktorium. An Berufungskommissionen zur Be­setzung von Professuren sind die jeweils anderen Hochschulen angemessen, mindestens aber mit einem Professorensitz, stimmberechtigt zu beteili­gen.

§ 6

Finanzierung des Instituts

Das BIEM wird grundsätzlich aus Mitteln Dritter und aus Teilnehmerbeiträgen finanziert. Darüber hinaus gehende finanzielle Fragen werden von den beteiligten Hochschulen einvernehmlich geregelt.

§7

Auflösung

Über eine Auflösung des Instituts entscheiden die Präsidentinnen und Präsidenten der beteiligten Hochschulen nach Anhörung der Hochschulsenate.

Für den Fall, dass eine einvernehmliche Entschei­dung nicht erreicht werden kann, steht jedem der Vertragspartner ein Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende zu.

renden- Internetserver der Universität Potsdam be­

schlossen:

Artikel 1

Die Benutzungsordnung für den Studierenden­Internetserver der Universität Potsdam vom 16. November 1999( AmBek. UP 2000 Nr. 08) wird wie folgt geändert:

Nr. 1

§ 4 Abs. 1 werden folgende Nutzergruppen einge­fügt:

c) alle Mitglieder der Studierendenschaft der Fach­hochschule Potsdam und der Studierendenschaft der Hochschule für Film und Fernsehen Konrad Wolf.

d) Organe der Studierendenschaft der Fachhoch­schule Potsdam und der Hochschule für Film und Fernsehen Konrad Wolf.

e) Sonstige juristische oder natürliche Personen, sofern hierdurch die Belange der unter a) bis d) genannten Nutzer nicht beeinträchtigt werden.

§ 8

In- Kraft- Treten

Diese Satzung tritt nach Zeichnung durch die Präsi­dentinnen und Präsidenten der beteiligten Hoch­schulen mit der Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungen der beteiligten Hochschulen in

Kraft.

Prof. Dr. Wolfgang Loschelder Rektor der Universität Potsdam

Prof. Dr. Helene Kleine

Rektorin der Fachhochschule Potsdam

Prof. Dr. Rainer Janisch

Präsident der Fachhochschule Brandenburg

Studierendenschaft

Erste Satzung zur Änderung der Be­nutzungsordnung für den Studierenden­Internetserver der Universität Potsdam

Vom 11. Januar 2005

Das Studierendenparlament der Universität Pots­dam hat gemäß§ 62 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Branden­burgisches Hochschulgesetz- BbgHG) in der Fas­sung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 394) folgende Änderung der Benutzungsordnung für den Studie­

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntma­chungen der Universität Potsdam in Kraft.

Dritte Satzung zur Änderung der Fi­nanzordnung der Studierendenschaft

Vom 14. Dezember 2004

Das Studierendenparlament der Universität Pots­dam hat gemäß§ 62 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Branden­burgisches Hochschulgesetz- BbgHG) in der Fas­sung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 394) und gemäß 7 Abs. 4 Nr. 1 der Satzung der Studierendenschaft vom 9. Dezember 1999( AmBek. UP 2000 Nr. 5 S. 65) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. November 2004,( AmBek. UP 2004 Nr. 9 S. 101), folgende Änderung der Finanzordnung am 14. Dezember 2004 beschlossen:

Artikel 1

Die Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam vom 14. März 2000( AmBek. UP 2000 Nr. 5 Seite 73), geändert am 12. Oktober 2004( AmBek. UP 2004 Nr. 9 S. 101), wird wie folgt geändert:

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