I. Rechts- und Verwaltungs
vorschriften
Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium in den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch im Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe, im Lehramt an Gymnasien und im Erweiterungsfach sowie im Ergänzungsstudium an der
Universität Potsdam
Vom 8. Juli 2004
Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat am 8. Juli 2004 auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 393) folgende Ordnung für die Fächer Französisch, Italienisch und Spanisch in den Studiengängen Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe, Lehramt an Gymnasien und Erweiterungsfach sowie für das Ergänzungsstudium erlassen.'
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeiner Teil
§ 1
§2
SSSSSSSS
2345
§3
§ 4
Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums
Dauer des Studiums
Abschlussgrade
§ 5 Studien- bzw. Lehrformen und Prüfungs
§6
§7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
S
modalitäten
Leistungspunkte
Notenskala
Leistungserfassungsprozess
Belegung von Lehrveranstaltungen
Prüfungsausschuss.
Nachteilsausgleich
Anerkennung von Leistungen
Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigun
gen
Versäumnis, Rücktritt, Täuschung
II. Bachelorstudium und Erweiterungsfach
Zugangsvoraussetzungen
§ 15
Ziel des Bachelorstudiums
§ 16
§ 17
Inhalt des Bachelorstudiums
§ 18
Bachelorarbeit
§ 19
Abschluss des Bachelorstudiums
III. Masterstudium und Ergänzungsstudium
§ 20
Ziel des Masterstudiums
§ 21
Zugangsvoraussetzungen
§22
§ 23
Inhalt des Masterstudiums Masterarbeit
1
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 3. November 2004.
§ 24
Abschluss des Masterstudiums
IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 25
§ 26 § 27
Ungültigkeit der Graduierung Übergangsbestimmungen
In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
Anlage 1: Beschreibung der Module
I. Allgemeiner Teil
§ 1 ( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004 regelt die vorliegende Ordnung Ziel, Inhalt, Aufbau, Leistungserfassung und Abschluss des Bachelor- und Masterstudiums für die Fächer Französisch, Italienisch² und Spanisch in den Studiengängen Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe, Lehramt an Gymnasien und Erweiterungsfach sowie im Ergänzungsstudium an der Universität Potsdam.
Inhalt und Ziel des Studiums
( 2) Das Studium soll die Studierenden³ befähigen, in den dem gewählten Lehramt entsprechenden Klassenstufen einen lebensnahen und wissenschaftlich fundierten Unterricht zu gestalten. Dazu eignen sich die Studierenden im Verlauf ihres Studiums das nötige Fachwissen, fachspezifische Methoden der Wissensvermittlung und unverzichtbare schulpraktische Fertigkeiten an. Darüber hinaus erlangen die Studierenden Wissen und Fähigkeiten, Zusammenhänge zu werten und in der Schule zu vermitteln.
( 3) Im Bachelorstudium für die Fächer Französisch, Italienisch oder Spanisch werden die Grundlagen der Literatur-, Kultur- und Sprachwissenschaft sowie der Fachdidaktik gelegt und die vorhandenen sprachpraktischen Kenntnisse grundlegend erwei
tert.
( 4) Im Masterstudium werden die vorhandenen fachwissenschaftlichen Kenntnisse der Literatur-, Kultur- und Sprachwissenschaft sowie Fachdidaktik vertieft und die sprachpraktischen Fähigkeiten vervollkommnet. Außerdem werden für den Lehrerberuf relevante praktische Fähigkeiten entwickelt.
( 5) Im Erweiterungsstudium wird eine Lehrbefähigung für Französisch, Italienisch oder Spanisch erworben, wenn dieses Fach nicht Gegenstand eines
Das Fach Italienisch kann im Rahmen der hier beschriebenen Studiengänge des Bachelor- und Masterstudiums an der Universität Potsdam ausschließlich als Erweiterungsfach sowie im Ergänzungsstudium studiert werden.
Es werden in dieser Ordnung die geschlechtsneutralen Formen Studierender und Studierende verwandt; sie stehen für den/ die Studenten/ Studentin.
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