Heft 
(2005) 3
Seite
58
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I. Rechts- und Verwaltungs­

vorschriften

Ordnung für das Bachelor- und Mas­terstudium in den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch im Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe, im Lehramt an Gymnasien und im Erweiterungsfach sowie im Ergänzungsstudium an der

Universität Potsdam

Vom 8. Juli 2004

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat am 8. Juli 2004 auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgi­schen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 393) folgende Ord­nung für die Fächer Französisch, Italienisch und Spanisch in den Studiengängen Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primar­stufe, Lehramt an Gymnasien und Erweiterungsfach sowie für das Ergänzungsstudium erlassen.'

Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeiner Teil

§ 1

§2

SSSSSSSS

2345

§3

§ 4

Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums

Dauer des Studiums

Abschlussgrade

§ 5 Studien- bzw. Lehrformen und Prüfungs­

§6

§7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

S

modalitäten

Leistungspunkte

Notenskala

Leistungserfassungsprozess

Belegung von Lehrveranstaltungen

Prüfungsausschuss.

Nachteilsausgleich

Anerkennung von Leistungen

Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigun­

gen

Versäumnis, Rücktritt, Täuschung

II. Bachelorstudium und Erweiterungsfach

Zugangsvoraussetzungen

§ 15

Ziel des Bachelorstudiums

§ 16

§ 17

Inhalt des Bachelorstudiums

§ 18

Bachelorarbeit

§ 19

Abschluss des Bachelorstudiums

III. Masterstudium und Ergänzungsstudium

§ 20

Ziel des Masterstudiums

§ 21

Zugangsvoraussetzungen

§22

§ 23

Inhalt des Masterstudiums Masterarbeit

1

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 3. November 2004.

§ 24

Abschluss des Masterstudiums

IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 25

§ 26 § 27

Ungültigkeit der Graduierung Übergangsbestimmungen

In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten

Anlage 1: Beschreibung der Module

I. Allgemeiner Teil

§ 1 ( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004 regelt die vorliegende Ordnung Ziel, Inhalt, Aufbau, Leistungserfassung und Abschluss des Bachelor- und Masterstudiums für die Fächer Französisch, Italienisch² und Spanisch in den Stu­diengängen Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe, Lehramt an Gymnasien und Erweiterungsfach sowie im Ergän­zungsstudium an der Universität Potsdam.

Inhalt und Ziel des Studiums

( 2) Das Studium soll die Studierenden³ befähigen, in den dem gewählten Lehramt entsprechenden Klassenstufen einen lebensnahen und wissen­schaftlich fundierten Unterricht zu gestalten. Dazu eignen sich die Studierenden im Verlauf ihres Stu­diums das nötige Fachwissen, fachspezifische Me­thoden der Wissensvermittlung und unverzichtbare schulpraktische Fertigkeiten an. Darüber hinaus erlangen die Studierenden Wissen und Fähigkeiten, Zusammenhänge zu werten und in der Schule zu vermitteln.

( 3) Im Bachelorstudium für die Fächer Französisch, Italienisch oder Spanisch werden die Grundlagen der Literatur-, Kultur- und Sprachwissenschaft sowie der Fachdidaktik gelegt und die vorhandenen sprachpraktischen Kenntnisse grundlegend erwei­

tert.

( 4) Im Masterstudium werden die vorhandenen fachwissenschaftlichen Kenntnisse der Literatur-, Kultur- und Sprachwissenschaft sowie Fachdidaktik vertieft und die sprachpraktischen Fähigkeiten vervollkommnet. Außerdem werden für den Leh­rerberuf relevante praktische Fähigkeiten entwi­ckelt.

( 5) Im Erweiterungsstudium wird eine Lehrbefähi­gung für Französisch, Italienisch oder Spanisch erworben, wenn dieses Fach nicht Gegenstand eines

Das Fach Italienisch kann im Rahmen der hier beschriebenen Studiengänge des Bachelor- und Masterstudiums an der Univer­sität Potsdam ausschließlich als Erweiterungsfach sowie im Ergänzungsstudium studiert werden.

Es werden in dieser Ordnung die geschlechtsneutralen Formen Studierender und Studierende verwandt; sie stehen für den/ die Studenten/ Studentin.

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