Bachelorstudiums oder eines zurückliegenden Lehramtsstudiums ist bzw. war. Eine Veränderung des Lehramts, das in zwei anderen Fächern erworben wurde oder wird, erfolgt durch das Erweiterungsstudium nicht. Das Erweiterungsstudium kann studienbegleitend oder bei Vorliegen eines Abschlusses für zwei Fächer absolviert werden. Wird das Erweiterungsstudium berufsbegleitend absolviert, wird eine Gebühr erhoben, die der Gebührenordnung der Universität Potsdam entspricht.
( 6) Im Ergänzungsstudium wird die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I/ Primarstufe um eine Ausbildung für die Sekundarstufe II/ Gymnasium ergänzt. Voraussetzung für die Aufnahme eines Ergänzungsstudiums ist das Vorliegen einer Lehrbefähigung für das betreffende Fach für die Sekundarstufe I und/ oder Primarstufe. Wird das Ergänzungsstudium berufsbegleitend absolviert, wird eine Gebühr erhoben, die der Gebührenordnung der Universität Potsdam entspricht.
§ 2 Gliederung des Studiums
( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstudium und einem darauf aufbauenden Masterstudium. Das Studium des Erweiterungsfachs ist auf der Stufe des Bachelorstudiums und das Ergänzungsstudium im Masterstudium angesiedelt.
( 2) Die Studierenden sollen nach Möglichkeit einen Studienabschnitt von ein bis zwei Semestern im Ausland absolvieren. Alle im Ausland auf der Basis eines Learning- Agreement erbrachten Leistungen werden auf das Studium angerechnet. Bei anderen Studienformen sind eine Antragstellung und der detaillierte Nachweis von Art und Umfang der erbrachten Leistungen erforderlich( s.§ 12).
( 3) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien umfasst 180 Leistungspunkte( LP) und gliedert sich wie folgt:
1. Fach( einschließlich Fachdidaktik und berufsfeldbezogenes
90(-1) LP
Fachmodul)
2. Fach( einschließlich Fachdidaktik und berufsfeldbezogenes
70 LP
Fachmodul)
Erziehungswissenschaften
Bachelorarbeit Insgesamt
15 LP 6 LP 180 LP
( 4) Das Bachelorstudium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe umfasst 180 Leistungspunkte( LP) und gliedert sich wie folgt:
1. Fach( einschließlich Fachdidaktik und berufsfeldbezogenes Fachmodul)
70(-1) LP
2. Fach oder Lernbereiche( einschließlich Fachdidaktik und berufsfeldbezogenes Fachmodul)
Erziehungswissenschaften Primarstufenspezifischer Bereich
Bachelorarbeit
Insgesamt
70 LP
15 LP
20 LP
6 LP 180 LP
( 5) Das Studium für das Erweiterungsfach( einschließlich Fachdidaktik und berufsfeldbezogenes Fachmodul) im Lehramt umfasst 70 LP.
( 6) Das Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien umfasst 120 LP und gliedert sich wie folgt:
1. Fach( einschließlich Fachdidaktik)
25 LP
2. Fach( einschließlich Fachdidaktik)
25 LP
Erziehungswissenschaften
30 LP
20 LP
20 LP
120 LP
Masterarbeit
Praktikum Insgesamt
( 7) Das Masterstudium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe umfasst 95 LP und gliedert sich wie folgt:
1. Fach( einschließlich Fachdidaktik)
Primarstufenspezifischer Bereich Erziehungswissenschaften
Masterarbeit Praktikum Insgesamt
20 LP
10 LP
25 LP
15 LP
20 LP
90 LP
( 8) Das Ergänzungsstudium für das Fach Französisch, Spanisch oder Italienisch umfasst 30 Leistungspunkte.
§ 3 Dauer des Studiums
( 1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums beträgt sechs Semester. Die Regelstudienzeit für das Erweiterungsfach im Vollzeitstudium beträgt vier Semester.
( 2) Die Regelstudienzeit des Masterstudiums beträgt für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe drei und für das Lehramt an Gymnasien vier Semester einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit. Die Regelstudienzeit für das Ergänzungsstudium im Vollzeitstudium beträgt zwei Semester.
( 3) Um die vorgegeben Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die einzelnen Module, deren Inhalte oftmals aufeinander aufbauen, in einer bestimmten Reihenfolge zu belegen. Eine
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