Heft 
(2005) 3
Seite
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Bachelorstudiums oder eines zurückliegenden Lehramtsstudiums ist bzw. war. Eine Veränderung des Lehramts, das in zwei anderen Fächern erwor­ben wurde oder wird, erfolgt durch das Erweite­rungsstudium nicht. Das Erweiterungsstudium kann studienbegleitend oder bei Vorliegen eines Ab­schlusses für zwei Fächer absolviert werden. Wird das Erweiterungsstudium berufsbegleitend absol­viert, wird eine Gebühr erhoben, die der Gebühren­ordnung der Universität Potsdam entspricht.

( 6) Im Ergänzungsstudium wird die Lehrbefähi­gung für die Sekundarstufe I/ Primarstufe um eine Ausbildung für die Sekundarstufe II/ Gymnasium ergänzt. Voraussetzung für die Aufnahme eines Ergänzungsstudiums ist das Vorliegen einer Lehr­befähigung für das betreffende Fach für die Sekun­darstufe I und/ oder Primarstufe. Wird das Ergän­zungsstudium berufsbegleitend absolviert, wird eine Gebühr erhoben, die der Gebührenordnung der Universität Potsdam entspricht.

§ 2 Gliederung des Studiums

( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bache­lorstudium und einem darauf aufbauenden Master­studium. Das Studium des Erweiterungsfachs ist auf der Stufe des Bachelorstudiums und das Ergän­zungsstudium im Masterstudium angesiedelt.

( 2) Die Studierenden sollen nach Möglichkeit einen Studienabschnitt von ein bis zwei Semestern im Ausland absolvieren. Alle im Ausland auf der Basis eines Learning- Agreement erbrachten Leistungen werden auf das Studium angerechnet. Bei anderen Studienformen sind eine Antragstellung und der detaillierte Nachweis von Art und Umfang der erbrachten Leistungen erforderlich( s.§ 12).

( 3) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien umfasst 180 Leistungspunkte( LP) und gliedert sich wie folgt:

1. Fach( einschließlich Fachdidak­tik und berufsfeldbezogenes

90(-1) LP

Fachmodul)

2. Fach( einschließlich Fachdidak­tik und berufsfeldbezogenes

70 LP

Fachmodul)

Erziehungswissenschaften

Bachelorarbeit Insgesamt

15 LP 6 LP 180 LP

( 4) Das Bachelorstudium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe umfasst 180 Leistungspunkte( LP) und gliedert sich wie folgt:

1. Fach( einschließlich Fachdidaktik und berufsfeldbezogenes Fachmodul)

70(-1) LP

2. Fach oder Lernbereiche( einschließlich Fachdidaktik und berufsfeldbezogenes Fachmodul)

Erziehungswissenschaften Primarstufenspezifischer Bereich

Bachelorarbeit

Insgesamt

70 LP

15 LP

20 LP

6 LP 180 LP

( 5) Das Studium für das Erweiterungsfach( ein­schließlich Fachdidaktik und berufsfeldbezogenes Fachmodul) im Lehramt umfasst 70 LP.

( 6) Das Masterstudium für das Lehramt an Gym­nasien umfasst 120 LP und gliedert sich wie folgt:

1. Fach( einschließlich Fachdidak­tik)

25 LP

2. Fach( einschließlich Fachdidak­tik)

25 LP

Erziehungswissenschaften

30 LP

20 LP

20 LP

120 LP

Masterarbeit

Praktikum Insgesamt

( 7) Das Masterstudium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Pri­marstufe umfasst 95 LP und gliedert sich wie folgt:

1. Fach( einschließlich Fachdidak­tik)

Primarstufenspezifischer Bereich Erziehungswissenschaften

Masterarbeit Praktikum Insgesamt

20 LP

10 LP

25 LP

15 LP

20 LP

90 LP

( 8) Das Ergänzungsstudium für das Fach Franzö­sisch, Spanisch oder Italienisch umfasst 30 Leis­tungspunkte.

§ 3 Dauer des Studiums

( 1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums beträgt sechs Semester. Die Regelstudienzeit für das Erweiterungsfach im Vollzeitstudium beträgt vier Semester.

( 2) Die Regelstudienzeit des Masterstudiums be­trägt für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe drei und für das Lehramt an Gymnasien vier Semester ein­schließlich der Zeit für die Anfertigung der Master­arbeit. Die Regelstudienzeit für das Ergänzungsstu­dium im Vollzeitstudium beträgt zwei Semester.

( 3) Um die vorgegeben Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die einzelnen Modu­le, deren Inhalte oftmals aufeinander aufbauen, in einer bestimmten Reihenfolge zu belegen. Eine

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