Heft 
(2005) 3
Seite
68
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FS2 Historische Sprachwissenschaft

/ Sprachgeschichte

FS3 Textlinguistik

FS4

Variationslinguistik

Die Studierenden haben das Modul Einführung in die Sprachwissenschaft E1 und die Mikromodule zu den Grundlagen der Sprachwissenschaft GS1-4 obligatorisch zu belegen. Aus dem Modul Fortge­schrittenes Wissen FS1-4 wählen die Studierenden insgesamt 1 Mikromodul aus.

3. Literaturwissenschaft

GK1-3 ist eine schriftliche Arbeit zu verfassen( 2 LP).

3

LP

6. Fachdidaktik

E4

Einführung in das Unterrichten

2 LP

romanischer Sprachen

FD1

Planung und Gestaltung von Unter­

4 LP

richt

FD2

Spracherwerb und Sprachvermitt­lung im Französisch-( Italienisch-) bzw. Spanischunterricht Schriftliche Arbeit zu FD1-2

2 LP

2 LP

E2

Einführung in die Literaturwis- 2 LP senschaft

GL GL1

Schreibwerkstatt

GL2 Literaturgeschichte bis 1800 GL3 Literaturgeschichte nach 1800 GL4 Literaturen der außereuropäi­

Die Studierenden haben das Modul E4 und die Mikromodule FD1-2 obligatorisch zu belegen und eine schriftliche Arbeit anzufertigen.

7. Berufsfeldbezogenes Fachmodul

schen Romania

4 LP

BT Textbezogenes Seminar mit

3

GL5 Komplementäre Zugänge

schriftliche Arbeit zu GL2-5

2 LP

FL FL1 Literarische Gattungen FL2 Literarische Textanalyse

FL3

Komplementäre Zugänge

sprach- oder literaturwissenschaft- LP lichem Schwerpunkt

BS Angewandte Linguistik und

BL

3 LP

Die Studierenden haben das Modul zur Einführung in die Literaturwissenschaft E2 obligatorisch zu belegen. Aus dem Modul zu den Grundlagen der Literaturwissenschaft GL1-5 wählen die Studieren­den 2 Mikromodule. Aus dem Modul Fortgeschrit­tenes Wissen FL1-3 ist 1 Mikromodul zu belegen. Zu einem der Mikromodule GL2-5 ist eine schrift­liche Arbeit zu verfassen( 2 LP).

4. Sprach- oder Literaturwissenschaft

Schriftliche Arbeit zu FS1-4 oder FL1-3 3 LP

Zu einem der Mikromodule FS1-4 oder FL1-3 ist eine schriftliche Arbeit anzufertigen.

5. Kulturwissenschaft

E3

Einführung in die Kulturwissen- 2 schaft LP

GK GK1 Geschichte der Kulturen romani­scher Länder

GK2 Kulturelle Gegenwart romani­scher Länder

2 LP

GK3 Komplementäre Zugänge

Schriftliche Arbeit zu GK1-3

2

LP

Die Studierenden haben das Modul Einführung in die Kulturwissenschaft E3 obligatorisch zu belegen. Aus dem Modul zu den Grundlagen der Kulturwis­senschaft GK1-3 wählen die Studierenden 1 Mik­romodul. Zu diesem ausgewählten Mikromodule

Fremdsprachenunterricht

Literatur im Fremdsprachenunter- 2 richt

BK Kulturen romanischer Länder im Fremdsprachenunterricht

LP

Aus dem berufsfeldbezogenen Fachmodul haben die Studierenden obligatorisch ein textbezogenes Mikromodul mit sprach- oder literaturwissenschaft­lichem Schwerpunkt und ein weiteres aus den Mik­romodulen BS, BL oder BK zu belegen.

§ 18

Bachelorarbeit

( 1) Die Bachelorarbeit schreiben die Studierenden in der Regel in ihrem 1. Fach im letzten Semester des Bachelorstudiums. Sie wird mit insgesamt 6 LP bewertet. Die Bachelorarbeit darf maximal einmal wiederholt werden.

( 2) Ein Thema für die Bachelorarbeit können alle Professoren und alle promovierten Mitarbeiter des Instituts für Romanistik stellen. Die Bachelorarbeit muss von zwei Gutachtern innerhalb von zwei Monaten bewertet werden. Ist der Themensteller kein/ e Professor/ in des Instituts, muss die Zweitkor­rektur von einer Professorin/ einem Professor vor­genommen werden.

( 3) Die Bachelorarbeit ist in der Regel im letzten Semester des Bachelorstudiengangs zu erstellen. Ihre Vergabe erfolgt frühestens zu Beginn und spätestens zwei Monate vor dem Abschluss des Lehrveranstaltungszeitraums des Semesters.

( 4) Die Bachelorarbeit ist mit Maschine geschrie­ben in drei Exemplaren vorzulegen. Sie ist mit

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