Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der benutzten Quellen und Hilfsmittel zu versehen. Die Passagen der Arbeit, die fremden Werken wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, müssen unter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein. Am Schluss der Arbeit hat die/ der Kandidat/ in zu versichern, dass sie/ er sie selbstständig verfasst sowie keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat.
( 5) Im Übrigen gelten die Vorschriften des§ 23 ( Masterarbeit) analog.
§ 19
Abschluss des Bachelorstudiums
Die Bachelorprüfung im Fach gilt als bestanden, sobald alle Leistungspunkte gemäß§ 17 Abs.1 bzw. 2 erbracht wurden. Die Graduierung gemäß§ 13 Abs.1 erfolgt, sobald alle Leistungspunkte in allen Bereichen gemäß§ 2 Abs.2 bzw. 3 erbracht wurden.
III. Masterstudium und Ergänzungsstudium § 20 Ziel des Masterstudiums
( 1) Die Masterprüfung bildet einen zweiten berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums für Lehramtstudierende in Französisch oder Spanisch in einem auf dem Bachelorstudium aufbauenden Studiengang. Durch die Masterprüfung wird festgestellt, ob der Kandidat/ die Kandidatin die Bereiche und Methoden des Faches umfassend überblickt und sich in einem Schwerpunkt des Faches so spezialisiert hat, dass er/ sie mit der Anfertigung der Masterarbeit einen eigenen Forschungsbeitrag darin leisten kann. Der Mastergrad qualifiziert für ein Lehramt.
( 2) Im Ergänzungsstudium im Fach Französisch, Italienisch oder Spanisch weisen die Studierenden nach, dass sie sich auf der Basis eines bereits absolvierten Studiums vertiefte Kenntnisse angeeignet haben, die ihnen ein Unterrichten in der Sekundarstufe II erlauben.
innerhalb der gesetzten Grenze vorliegt, kann der Prüfungsausschuss die Bewerberin/ den Bewerber unter entsprechenden Nachholauflagen zulassen.
( 3) Ablehnungsbescheide werden den Bewerberinnen/ Bewerbern vom Prüfungsausschuss schriftlich und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen mitgeteilt.
§22
-
Inhalt des Masterstudiums
( 1) Im Masterstudium für das erste und das zweite Fach für das Lehramt an Gymnasien sind in den aufgeführten Modulen
Modul Sprachkompetenz und interkulturelles Wissen( SI)
Modul Theoriekompetenz und Anwendungs
praxis: Sprachwissenschaft( TAS)
Modul Theoriekompetenz und Anwendungs
praxis: Literaturwissenschaft( TAL)
Modul Fortgeschrittenes Wissen: Fachdidaktik( FD)
folgende Mikromodule zu belegen:
1. Sprachpraxis
SI
SI1 Übersetzungsbezogener Sprachvergleich, Computer und Übersetzung SI2 Literarische Übersetzung SI3 Interkulturelle Beziehungen der Literatur
SI4 Interkulturelle Kommunikation SI5 Exkursionen
SI6 Freie Themenarbeit, Internetrecherchen, Praktika
SI7 Komplementäre Zugänge
6
LP
Aus dem Modul SI1-7 sind insgesamt 2 unterschiedliche Mikromodule zu belegen.
2. Sprachwissenschaft
TAS
TAS1 Sprachtheorie und ihre Geschichte
t
§ 21
Zugangsvoraussetzungen
( 1) Bewerbungen auf Zulassung zum Masterstudiengang sind schriftlich beim Prüfungsausschuss einzureichen, der die Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens regelt und über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet.
( 2) Die Zulassung muss in der Regel versagt werden, wenn die angemessenen Vorleistungen( in der Regel mindestens der Nachweis der Studienleistungen gemäß§ 17, Abs.2 bzw. 3 und§ 18 dieser Ordnung) nicht erfüllt sind. Falls ein Nachholbedarf
TAS2 Sprachgeschichte romanischer Einzelsprachen
6 LP
TAS3 Computergestützte linguisti
TAS4 Variationslinguistik romani
sche Untersuchungen
scher Einzelsprachen
Aus dem Modul TAS sind insgesamt 2 unterschiedliche Mikromodule zu belegen.
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