Heft 
(2005) 3
Seite
71
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Modul Theoriekompetenz und Anwendungs­praxis: Sprachwissenschaft( TAS)

Modul Theoriekompetenz und Anwendungs­praxis: Literaturwissenschaft( TAL)

Modul Fortgeschrittenes Wissens: Kulturwis­

senschaft( GK)

Modul Fortgeschrittenes Wissen: Fachdidak­tik( FD)

folgende Mikromodule zu belegen:

1. Sprachpraxis

SI

SI1 Übersetzungsbezogener Sprachver­gleich, Computer und Übersetzung

SI 2 Literarische Übersetzung

SI 3 Interkulturelle Beziehungen der Literatur

4. Kulturwissenschaft

FK FK1

FK1 Analyse kulturwissenschaftlicher Einzelphänomene

FK2

Freie Themenarbeit

FK3 Komplementäre Zugänge

3

LP

Aus dem Modul FK ist 1 Mikromodul zu belegen.

5. Fachdidaktik

FD2 Spracherwerb und Sprachvermittlung

im Französisch-( Italienisch-) bzw. Spa­nischunterricht

Schriftliche Arbeit zu FD2

2

LP

2

LP

SI4 Interkulturelle Kommunikation

SI5 Exkursionen

SI6 Freie Themenarbeit, Internetrecher­

6

Das Mikromodul FD2 ist zu belegen und es ist eine schriftliche Arbeit zur Fachdidaktik zu verfassen.

chen, Praktika

LP

SI7 Komplementäre Zugänge

6. Wahlobligatorische Module

Aus dem Modul SI sind insgesamt 2 unterschiedli­che Mikromodule zu belegen.

2. Sprachwissenschaft

Aus den Modulen TAL und TAS erwerben die Studierenden im Ergänzungsstudium 5 LP nach freier Wahl.

TAS

TAS1 Sprachtheorie und ihre Ge­schichte

TAS2 Sprachgeschichte romanischer

Einzelsprachen

3

TAS3 Computergestützte linguisti­

LP

sche Untersuchungen

TAS4 Variationslinguistik romani­

scher Einzelsprachen

Schriftliche Arbeit zu TAS1-4

3

LP

Aus dem Modul TAS ist mindestens 1 Mikromodul zu belegen. Zu diesem ausgewählten Mikromodul ist eine schriftliche Arbeit zu verfassen.

3. Literaturwissenschaft

TAL TAL1 Geschichte literaturwissen­schaftlicher Theorien

3

TAL2 Aktuelle Probleme der litera­turwissenschaftlichen Theoriebildung TAL3 Fachgeschichte der Romanistik TAL4 Diskursanalytische, intertex­tuelle, intermediale etc. Interpretation LP von Einzeltexten

TAL5 Komplementäre Zugänge

Schriftliche Arbeit zu TAL 1-5

3

LP

Aus dem Modul TAL ist mindestens 1 Mikromodul zu belegen. Zu diesem ausgewählten Mikromodul ist eine schriftliche Arbeit zu verfassen.

§ 23

Masterarbeit

( 1) Die Abschlussarbeit( Masterarbeit) wird im Verlauf des Masterstudiums geschrieben. Die Ab­schlussarbeit soll zeigen, dass die/ der Kandidat/ in in der Lage ist, ein Problem aus einem Fach, der Fachdidaktik oder der Erziehungswissenschaft selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzu­stellen.

( 2) Die Ausgabe des Themas erfolgt frühestens nach Abschluss des ersten Semesters des Master­studiums. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird im Prü­fungsamt aktenkundig gemacht. Die Arbeit ist vor dem Abschluss des letzten Semesters einzureichen. Die Arbeit gilt mit der Abgabe der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt oder bei der Poststelle der Uni­versität vor Ablauf der Bearbeitungszeit als fristge­recht beendet.

( 3) Das Thema kann nur einmal und nur bis maxi­mal zwei Monate nach Ausgabe des Themas zu­rückgegeben werden.

( 4) Versäumt die/ der Kandidat/ in die Abgabefrist schuldhaft, so gilt die Arbeit als mit ,, nicht ausrei­chend"( 5,0) bewertet. Liegt ein wichtiger Grund für das Versäumen der Frist vor, kann die/ der Vor­sitzende des Prüfungsausschusses nach Rückspra­che mit der/ dem Betreuer/ in eine Fristverlängerung bis zu einem Monat, im Krankheitsfall entspre­chend der Dauer der Krankschreibung, gewähren.

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