Modul Theoriekompetenz und Anwendungspraxis: Sprachwissenschaft( TAS)
Modul Theoriekompetenz und Anwendungspraxis: Literaturwissenschaft( TAL)
Modul Fortgeschrittenes Wissens: Kulturwis
senschaft( GK)
Modul Fortgeschrittenes Wissen: Fachdidaktik( FD)
folgende Mikromodule zu belegen:
1. Sprachpraxis
SI
SI1 Übersetzungsbezogener Sprachvergleich, Computer und Übersetzung
SI 2 Literarische Übersetzung
SI 3 Interkulturelle Beziehungen der Literatur
4. Kulturwissenschaft
FK FK1
FK1 Analyse kulturwissenschaftlicher Einzelphänomene
FK2
Freie Themenarbeit
FK3 Komplementäre Zugänge
3
LP
Aus dem Modul FK ist 1 Mikromodul zu belegen.
5. Fachdidaktik
FD2 Spracherwerb und Sprachvermittlung
im Französisch-( Italienisch-) bzw. Spanischunterricht
Schriftliche Arbeit zu FD2
2
LP
2
LP
SI4 Interkulturelle Kommunikation
SI5 Exkursionen
SI6 Freie Themenarbeit, Internetrecher
6
Das Mikromodul FD2 ist zu belegen und es ist eine schriftliche Arbeit zur Fachdidaktik zu verfassen.
chen, Praktika
LP
SI7 Komplementäre Zugänge
6. Wahlobligatorische Module
Aus dem Modul SI sind insgesamt 2 unterschiedliche Mikromodule zu belegen.
2. Sprachwissenschaft
Aus den Modulen TAL und TAS erwerben die Studierenden im Ergänzungsstudium 5 LP nach freier Wahl.
TAS
TAS1 Sprachtheorie und ihre Geschichte
TAS2 Sprachgeschichte romanischer
Einzelsprachen
3
TAS3 Computergestützte linguisti
LP
sche Untersuchungen
TAS4 Variationslinguistik romani
scher Einzelsprachen
Schriftliche Arbeit zu TAS1-4
3
LP
Aus dem Modul TAS ist mindestens 1 Mikromodul zu belegen. Zu diesem ausgewählten Mikromodul ist eine schriftliche Arbeit zu verfassen.
3. Literaturwissenschaft
TAL TAL1 Geschichte literaturwissenschaftlicher Theorien
3
TAL2 Aktuelle Probleme der literaturwissenschaftlichen Theoriebildung TAL3 Fachgeschichte der Romanistik TAL4 Diskursanalytische, intertextuelle, intermediale etc. Interpretation LP von Einzeltexten
TAL5 Komplementäre Zugänge
Schriftliche Arbeit zu TAL 1-5
3
LP
Aus dem Modul TAL ist mindestens 1 Mikromodul zu belegen. Zu diesem ausgewählten Mikromodul ist eine schriftliche Arbeit zu verfassen.
§ 23
Masterarbeit
( 1) Die Abschlussarbeit( Masterarbeit) wird im Verlauf des Masterstudiums geschrieben. Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass die/ der Kandidat/ in in der Lage ist, ein Problem aus einem Fach, der Fachdidaktik oder der Erziehungswissenschaft selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.
( 2) Die Ausgabe des Themas erfolgt frühestens nach Abschluss des ersten Semesters des Masterstudiums. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird im Prüfungsamt aktenkundig gemacht. Die Arbeit ist vor dem Abschluss des letzten Semesters einzureichen. Die Arbeit gilt mit der Abgabe der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt oder bei der Poststelle der Universität vor Ablauf der Bearbeitungszeit als fristgerecht beendet.
( 3) Das Thema kann nur einmal und nur bis maximal zwei Monate nach Ausgabe des Themas zurückgegeben werden.
( 4) Versäumt die/ der Kandidat/ in die Abgabefrist schuldhaft, so gilt die Arbeit als mit ,, nicht ausreichend"( 5,0) bewertet. Liegt ein wichtiger Grund für das Versäumen der Frist vor, kann die/ der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach Rücksprache mit der/ dem Betreuer/ in eine Fristverlängerung bis zu einem Monat, im Krankheitsfall entsprechend der Dauer der Krankschreibung, gewähren.
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