( 3) Das unrichtige Zeugnis ist einzuziehen und ggf. ein neues zu erteilen. Mit dem unrichtigen Zeugnis ist auch die Graduierungsurkunde einzuziehen, wenn die Graduierung auf Grund einer Täuschung zu Unrecht erfolgte.
( 4) Die Bestimmungen über die Entziehung von akademischen Graden bleiben unberührt.
§ 26
Übergangsbestimmungen
Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im Lehramtsbachelor- oder-masterstudiengang Arbeitslehre/ Technik an der Universität Potsdam immatrikuliert werden. Die Fortgeltung der auf der Grundlage der Besonderen Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung im Lehramtsstudium des Faches Arbeitslehre und Arbeitslehre/ Technik 16.12.1999 durchgeführten Prüfungen wird durch das In- Kraft- Treten dieser Ordnung nicht berührt. Wer sich bei In- Kraft- Treten dieser Ordnung im Lehramtsstudiengang Arbeitslehre/ Technik befin
Anlage 1: Modulbeschreibungen
1. Modul
vom
det, kann die Zwischenprüfung längstens bis zum 31. März 2007 nach den bei der Aufnahme des Studiums geltenden Rechtsvorschriften ablegen.
§ 27
In- Kraft- Treten und Außer- Kraft
Treten
( 1) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
( 2) Mit Ablauf des Wintersemesters 2006/2007 treten für die Studierenden des Lehramtsstudienganges Arbeitslehre/ Technik die Besonderen Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung im Lehramtsstudium des Faches Arbeitslehre/ Technik an der Universität Potsdam 16. Dezember 1999, veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam( AmBek Nr. 7/00, S. 119), außer Kraft.
Modulnummer/ Modultitel
Credits/ SWS: 10 LP( 7 SWS)
BM_A Grundlagen von Arbeitssystemen
Veranstaltungsformen: Vorlesung mit Proseminar
Inhalt:
Das Modul integriert Grundlagen der Arbeitswissenschaften, der Allgemeinen Technologie, der Arbeitsmarktund Berufsforschung sowie der Lernfelddidaktik Arbeitslehre und bildet somit das berufsfeldbezogene Soziotechnische und sozioökonomische Arbeitssysteme, Analyse und Gestaltung von Arbeitsplätzen Bedingungen, Wirkungen und Folgen von Arbeit; Rationalisierung und Humanisierung Soziotechnische Systeme; technische Sach- und Handlungssysteme, Struktur technischen Handelns Systeme des Stoff-, Energie- und Informationsumsatzes
-
Berufliche Sozialisation, Qualifikation und Arbeitsmarkt, Berufswahl und Bewerberauswahl Methoden der Arbeitsmarktforschung
Planung von Lernsequenzen, Handlungsorientierte Lehr- und Lernmethoden in der Berufsorientierung Qualifikationsziele/ Prüfungsmodalitäten:
Die Studierenden sind fähig, verallgemeinernde Betrachtungsweisen der Allgemeinen Technologie auf soziotechnische Systeme anzuwenden und dabei Stoff-, Energie- und Informationsflüsse in Blockschaltplänen darzustellen und zu interpretieren. Sie können Arbeitssysteme in ihren grundlegenden Strukturbeziehungen auf der Mikro- und Makroebene beschreiben und Arbeitsplätze systematisch analysieren. Die Studierenden kennen zukunftsorientierte Aussagen zur Arbeits- und Berufswelt und können diese bewerten. Sie verfügen über einen Überblick über Berufswahltheorien und beherrschen das fachdidaktische Strukturieren von Berufsfindungs- und Bewerbungsprozessen.
Abschluss: Klausur von 120 Minuten
Voraussetzungen:
Bemerkungen:
Teilnahme bereits im ersten Semester möglich
Ein einwöchiges Betriebspraktikum dient der Realbegegnung mit der Arbeits- und Wirtschaftswelt in Handwerk, Industrie oder dem Dienstleistungssektor. Im Mittelpunkt steht die Analyse von Arbeitsplätzen und der Einblick in Prozesse der beruflichen Bildung.
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