Heft 
(2005) 3
Seite
93
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( 3) Das unrichtige Zeugnis ist einzuziehen und ggf. ein neues zu erteilen. Mit dem unrichtigen Zeugnis ist auch die Graduierungsurkunde einzuziehen, wenn die Graduierung auf Grund einer Täuschung zu Unrecht erfolgte.

( 4) Die Bestimmungen über die Entziehung von akademischen Graden bleiben unberührt.

§ 26

Übergangsbestimmungen

Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im Lehramts­bachelor- oder-masterstudiengang Arbeitsleh­re/ Technik an der Universität Potsdam immatriku­liert werden. Die Fortgeltung der auf der Grundlage der Besonderen Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung im Lehramtsstudium des Faches Arbeitslehre und Arbeitslehre/ Technik 16.12.1999 durchgeführten Prüfungen wird durch das In- Kraft- Treten dieser Ordnung nicht berührt. Wer sich bei In- Kraft- Treten dieser Ordnung im Lehramtsstudiengang Arbeitslehre/ Technik befin­

Anlage 1: Modulbeschreibungen

1. Modul

vom

det, kann die Zwischenprüfung längstens bis zum 31. März 2007 nach den bei der Aufnahme des Studiums geltenden Rechtsvorschriften ablegen.

§ 27

In- Kraft- Treten und Außer- Kraft­

Treten

( 1) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntma­chungen der Universität Potsdam in Kraft.

( 2) Mit Ablauf des Wintersemesters 2006/2007 treten für die Studierenden des Lehramtsstudien­ganges Arbeitslehre/ Technik die Besonderen Prü­fungsbestimmungen für die Zwischenprüfung im Lehramtsstudium des Faches Arbeitslehre/ Technik an der Universität Potsdam 16. Dezember 1999, veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam( AmBek Nr. 7/00, S. 119), außer Kraft.

Modulnummer/ Modultitel

Credits/ SWS: 10 LP( 7 SWS)

BM_A Grundlagen von Arbeitssystemen

Veranstaltungsformen: Vorlesung mit Proseminar

Inhalt:

Das Modul integriert Grundlagen der Arbeitswissenschaften, der Allgemeinen Technologie, der Arbeitsmarkt­und Berufsforschung sowie der Lernfelddidaktik Arbeitslehre und bildet somit das berufsfeldbezogene Soziotechnische und sozioökonomische Arbeitssysteme, Analyse und Gestaltung von Arbeitsplätzen Bedingungen, Wirkungen und Folgen von Arbeit; Rationalisierung und Humanisierung Soziotechnische Systeme; technische Sach- und Handlungssysteme, Struktur technischen Handelns Systeme des Stoff-, Energie- und Informationsumsatzes

-

Berufliche Sozialisation, Qualifikation und Arbeitsmarkt, Berufswahl und Bewerberauswahl Methoden der Arbeitsmarktforschung

Planung von Lernsequenzen, Handlungsorientierte Lehr- und Lernmethoden in der Berufsorientierung Qualifikationsziele/ Prüfungsmodalitäten:

Die Studierenden sind fähig, verallgemeinernde Betrachtungsweisen der Allgemeinen Technologie auf sozio­technische Systeme anzuwenden und dabei Stoff-, Energie- und Informationsflüsse in Blockschaltplänen darzu­stellen und zu interpretieren. Sie können Arbeitssysteme in ihren grundlegenden Strukturbeziehungen auf der Mikro- und Makroebene beschreiben und Arbeitsplätze systematisch analysieren. Die Studierenden kennen zu­kunftsorientierte Aussagen zur Arbeits- und Berufswelt und können diese bewerten. Sie verfügen über einen Überblick über Berufswahltheorien und beherrschen das fachdidaktische Strukturieren von Berufsfindungs- und Bewerbungsprozessen.

Abschluss: Klausur von 120 Minuten

Voraussetzungen:

Bemerkungen:

Teilnahme bereits im ersten Semester möglich

Ein einwöchiges Betriebspraktikum dient der Realbegegnung mit der Arbeits- und Wirtschaftswelt in Handwerk, Industrie oder dem Dienst­leistungssektor. Im Mittelpunkt steht die Analyse von Arbeitsplätzen und der Einblick in Prozesse der beruflichen Bildung.

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