Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Lehramt Lebensgestaltung- Ethik Religionskunde( LER) an der Universität Potsdam
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Vom 8. Juli 2004
Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004 ( GVBl. I S. 393) am 8. Juli 2004 folgende Ordnung für den Lehramtsstudiengang LER erlassen:'
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Inhalt
I. Allgemeiner Teil
Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums
§ 1
§ 2
§ 3
Dauer des Studiums
§ 4
Abschlussgrade
§ 5
Studien- und Lehrformen
§ 6
Prüfungsausschuss
§7
Nachteilsausgleich
§ 8
Anerkennung von Leistungen
§ 9
Leistungspunkte
§ 10
Leistungserfassungsprozess
§ 11
Belegung von Lehrveranstaltungen
§ 12
Notenskala
§ 13
§ 14
Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen Versäumnis, Rücktritt, Täuschung
II. Bachelorstudium und Erweiterungsstudium
Ziel des Bachelorstudiums
Zugangsvoraussetzungen
§ 15
§ 16
§ 17
§ 18
Inhalt des Bachelorstudiums Bachelorarbeit
§ 19
Essessess
Abschluss des Bachelorstudiums
III. Masterstudium
Ziel des Masterstudiums
Zugangsvoraussetzungen
§ 20
§ 21
§ 22
Inhalt des Masterstudiums
§ 23
Es is ess
Masterarbeit
§ 24 Abschluss des Masterstudiums
§ 25
§26
essesses
§27
IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Ungültigkeit der Graduierung Übergangsbestimmungen
In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
Anlage 1: Beschreibung der Module
Anlage 2: Studienverlaufsplan
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Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 3.
November 2004.
I. Allgemeiner Teil
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§ 1
Inhalt und Ziel des Studiums
( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004 findet das Studium im Fach Lebensgestaltung- Ethik Religionskunde( LER) für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen, 1. und 2. Fach sowie für das Lehramt an Gymnasien, 2. Fach
statt.
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( 2) Das Studium im Fach LER soll Studierenden die Fähigkeiten vermitteln, das gleichnamige Schulfach alters- und entwicklungsangemessen zu unterrichten. Hierzu sind sowohl die Aneignung fachwissenschaftlicher Grundlagen aus der Philosophie/ Ethik und Religionskunde sowie die Erarbeitung jugendtypischer Problemfelder notwendig, wie sie von Psychologie und Soziologie angeboten wird. In diesem Studium sollen die zukünftigen LER- Lehrerinnen und-Lehrer die Fähigkeit erwerben, im Unterricht zusammen mit den Jugendlichen Problemen der Lebensgestaltung in einer Sozialwelt nachzugehen, die in ihren Handlungsmustern, Wertorientierungen und Traditionen verunsichert ist, und ihnen die Argumente, Lösungen und lebenspraktischen Folgerungen erschließen, die Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Wissenschaften gegeben haben und geben. Auf dieser Basis sollen die zukünftigen LER- Lehrerinnen und-Lehrer in der Lage sein, Jugendliche in ihrer Suche nach vertretbaren Begründungen ihres Handelns zu unterstützen und ihnen damit eine selbständige Urteilsbildung über Probleme gemeinsamen Lebens zu ermöglichen. Die Studierenden sollen auch auf Projekte im Unterricht vorbereitet werden, um in diesen Unterrichtsphasen praktische Problemlösung, persönliche Beteiligung, fachliches Können und reflexive Erfahrung verbinden zu können. Angestrebt wird schließlich eine didaktische Kompetenz, die eine problembewusste Reflexion des Faches sowie eigener und fremder Unterrichtspraxis ermöglicht.
§2
Gliederung des Lehramtsstudiums
( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstudium und einem darauf aufbauenden Masterstudium.
( 2) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich wie folgt:
1. Fach ( davon: Bachelorarbeit 2. Fach
Erziehungswissenschaften
95 Leistungspunkte 6 Leistungspunkte) 70 Leistungspunkte
15 Leistungspunkte 180 Leistungspunkte
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