Heft 
(2005) 4
Seite
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Ordnung für das Bachelor- und Master­studium im Lehramt Lebensgestaltung- Ethik Religionskunde( LER) an der Universität Potsdam

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Vom 8. Juli 2004

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulge­setzes( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004 ( GVBl. I S. 393) am 8. Juli 2004 folgende Ordnung für den Lehramtsstudiengang LER erlassen:'

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ESSEs essessess essessessessessesses

Inhalt

I. Allgemeiner Teil

Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums

§ 1

§ 2

§ 3

Dauer des Studiums

§ 4

Abschlussgrade

§ 5

Studien- und Lehrformen

§ 6

Prüfungsausschuss

§7

Nachteilsausgleich

§ 8

Anerkennung von Leistungen

§ 9

Leistungspunkte

§ 10

Leistungserfassungsprozess

§ 11

Belegung von Lehrveranstaltungen

§ 12

Notenskala

§ 13

§ 14

Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen Versäumnis, Rücktritt, Täuschung

II. Bachelorstudium und Erweiterungs­studium

Ziel des Bachelorstudiums

Zugangsvoraussetzungen

§ 15

§ 16

§ 17

§ 18

Inhalt des Bachelorstudiums Bachelorarbeit

§ 19

Essessess

Abschluss des Bachelorstudiums

III. Masterstudium

Ziel des Masterstudiums

Zugangsvoraussetzungen

§ 20

§ 21

§ 22

Inhalt des Masterstudiums

§ 23

Es is ess

Masterarbeit

§ 24 Abschluss des Masterstudiums

§ 25

§26

essesses

§27

IV. Übergangs- und Schlussbe­stimmungen

Ungültigkeit der Graduierung Übergangsbestimmungen

In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten

Anlage 1: Beschreibung der Module

Anlage 2: Studienverlaufsplan

1

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 3.

November 2004.

I. Allgemeiner Teil

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§ 1

Inhalt und Ziel des Studiums

( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Än­derung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004 findet das Studium im Fach Lebensgestaltung- Ethik Religionskunde( LER) für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Pri­marstufe an allgemein bildenden Schulen, 1. und 2. Fach sowie für das Lehramt an Gymnasien, 2. Fach

statt.

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( 2) Das Studium im Fach LER soll Studierenden die Fähigkeiten vermitteln, das gleichnamige Schulfach alters- und entwicklungsangemessen zu unterrichten. Hierzu sind sowohl die Aneignung fachwissen­schaftlicher Grundlagen aus der Philosophie/ Ethik und Religionskunde sowie die Erarbeitung jugendty­pischer Problemfelder notwendig, wie sie von Psy­chologie und Soziologie angeboten wird. In diesem Studium sollen die zukünftigen LER- Lehrerinnen und-Lehrer die Fähigkeit erwerben, im Unterricht zusammen mit den Jugendlichen Problemen der Lebensgestaltung in einer Sozialwelt nachzugehen, die in ihren Handlungsmustern, Wertorientierungen und Traditionen verunsichert ist, und ihnen die Ar­gumente, Lösungen und lebenspraktischen Folge­rungen erschließen, die Kulturen, Religionen, Welt­anschauungen und Wissenschaften gegeben haben und geben. Auf dieser Basis sollen die zukünftigen LER- Lehrerinnen und-Lehrer in der Lage sein, Jugendliche in ihrer Suche nach vertretbaren Be­gründungen ihres Handelns zu unterstützen und ihnen damit eine selbständige Urteilsbildung über Probleme gemeinsamen Lebens zu ermöglichen. Die Studierenden sollen auch auf Projekte im Unterricht vorbereitet werden, um in diesen Unterrichtsphasen praktische Problemlösung, persönliche Beteiligung, fachliches Können und reflexive Erfahrung verbin­den zu können. Angestrebt wird schließlich eine didaktische Kompetenz, die eine problembewusste Reflexion des Faches sowie eigener und fremder Unterrichtspraxis ermöglicht.

§2

Gliederung des Lehramtsstudiums

( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstudi­um und einem darauf aufbauenden Masterstudium.

( 2) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Gym­nasien gliedert sich wie folgt:

1. Fach ( davon: Bachelorarbeit 2. Fach

Erziehungswissenschaften

95 Leistungspunkte 6 Leistungspunkte) 70 Leistungspunkte

15 Leistungspunkte 180 Leistungspunkte

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