Heft 
(2005) 5
Seite
184
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Ordnung für das Bachelor- und Master­studium im Fach Latein im Lehramt an Gymnasien und im Erweiterungsfach an der Universität Potsdam

Vom 7. Oktober 2004

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat am 7. Oktober 2004 auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Branden­burgischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 393) folgende Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Latein im Lehramt an Gymnasien und im Erweiterungs­fach erlassen.¹

Inhalt

တာ

Allgemeiner Teil

Inhalt und Ziel des Studiums

Gliederung des Studiums

Dauer des Studiums

Abschlussgrade

Studien- und Lehrformen und Prüfungs­modalitäten

I.

§ 1

§2

§3

§ 4

§ 5

§ 6

§7

§ 8

§9

Leistungspunkte

§ 10

Leistungserfassungsprozess

§ 11

§ 12

Belegung von Lehrveranstaltungen Notenskala

§ 13

Prüfungsausschuss

Nachteilsausgleich

Anerkennung von Leistungen

Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen § 14 Versäumnis, Täuschung

Bachelorstudium und Erweiterungsfach Ziel des Bachelorstudiums

I.

Allgemeiner Teil

§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums

( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004 regelt die vorliegende Ordnung Ziel, Inhalt, Aufbau, Leistungserfassung und Abschluss des Bachelor- und Masterstudiums für das Fach Latein in den Studiengängen Lehramt an Gymna­sien und Erweiterungsfach sowie im Ergänzungs­studium an der Universität Potsdam.

( 2) Das Studium soll die Studierenden befähigen, in den dem gewählten Lehramt entsprechenden Klas­senstufen einen lebensnahen und wissenschaftlich fundierten Unterricht zu gestalten. Dazu eignen sich die Studierenden im Verlauf ihres Studiums das nötige Fachwissen, fachspezifische Methoden der Wissensvermittlung und unverzichtbare schulprak­tische Fertigkeiten an. Darüber hinaus erlangen die Studierenden Wissen und Fähigkeiten, Zusammen­hänge zu werten und in der Schule zu vermitteln.

( 3) Im Bachelorstudium für das Fach Latein werden die Grundlagen der Literatur-, Kultur- und Sprach­wissenschaft sowie der Fachdidaktik gelegt und die Sprachkenntnisse grundlegend erweitert.

( 4) Im Masterstudium werden die Kenntnisse der Literatur- und Kulturwissenschaft sowie der Fach­didaktik vertieft und die Sprachkenntnisse vervoll­kommnet. Außerdem werden für den Lehrerberuf relevante praktische Fähigkeiten entwickelt.

( 5) Wird das Erweiterungsstudium berufsbegleitend absolviert, wird eine Gebühr erhoben, die durch die Gebührenordnung der Universität Potsdam geregelt

wird.

II.

§ 15

§ 16

Zugangsvoraussetzungen

§ 17

Inhalt des Bachelorstudiums

§ 18

Bachelorarbeit

§ 19

Abschluss des Bachelorstudiums

III.

§ 20

§ 21

Masterstudium und Ergänzungsstudium Ziel des Masterstudiums Zugangsvoraussetzungen

§ 22 Inhalt des Masterstudiums

§ 23

§ 24

IV.

Masterarbeit

Abschluss des Masterstudiums

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 25 Ungültigkeit der Graduierung

§ 26 Übergangsbestimmungen

§ 27 In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten

Anlage: Beschreibung der Module

§2

Gliederung des Studiums

( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstu­dium und einem darauf aufbauenden Masterstudi­um. Das Studium des Erweiterungsfachs ist auf der Stufe des Bachelorstudiums angesiedelt.

( 2) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Gym­nasien gliedert sich wie folgt:

1. Fach( einschließlich Fachdidaktik und berufs­feldbezogene Fachmodule) 90(-1) LP

2. Fach( einschließlich Fachdidaktik und berufs­feldbezogene Fachmodule)

Erziehungswissenschaften

1 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 6. Dezember 2004.

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Bachelorarbeit

Insgesamt

70 LP

15 LP

6 LP

180 LP