Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Latein im Lehramt an Gymnasien und im Erweiterungsfach an der Universität Potsdam
Vom 7. Oktober 2004
Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat am 7. Oktober 2004 auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 393) folgende Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Latein im Lehramt an Gymnasien und im Erweiterungsfach erlassen.¹
Inhalt
တ တာ
Allgemeiner Teil
Inhalt und Ziel des Studiums
Gliederung des Studiums
Dauer des Studiums
Abschlussgrade
Studien- und Lehrformen und Prüfungsmodalitäten
I.
§ 1
§2
§3
§ 4
§ 5
§ 6
§7
§ 8
§9
Leistungspunkte
§ 10
Leistungserfassungsprozess
§ 11
§ 12
Belegung von Lehrveranstaltungen Notenskala
§ 13
တ တ
Prüfungsausschuss
Nachteilsausgleich
Anerkennung von Leistungen
Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen § 14 Versäumnis, Täuschung
Bachelorstudium und Erweiterungsfach Ziel des Bachelorstudiums
I.
Allgemeiner Teil
§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums
( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004 regelt die vorliegende Ordnung Ziel, Inhalt, Aufbau, Leistungserfassung und Abschluss des Bachelor- und Masterstudiums für das Fach Latein in den Studiengängen Lehramt an Gymnasien und Erweiterungsfach sowie im Ergänzungsstudium an der Universität Potsdam.
( 2) Das Studium soll die Studierenden befähigen, in den dem gewählten Lehramt entsprechenden Klassenstufen einen lebensnahen und wissenschaftlich fundierten Unterricht zu gestalten. Dazu eignen sich die Studierenden im Verlauf ihres Studiums das nötige Fachwissen, fachspezifische Methoden der Wissensvermittlung und unverzichtbare schulpraktische Fertigkeiten an. Darüber hinaus erlangen die Studierenden Wissen und Fähigkeiten, Zusammenhänge zu werten und in der Schule zu vermitteln.
( 3) Im Bachelorstudium für das Fach Latein werden die Grundlagen der Literatur-, Kultur- und Sprachwissenschaft sowie der Fachdidaktik gelegt und die Sprachkenntnisse grundlegend erweitert.
( 4) Im Masterstudium werden die Kenntnisse der Literatur- und Kulturwissenschaft sowie der Fachdidaktik vertieft und die Sprachkenntnisse vervollkommnet. Außerdem werden für den Lehrerberuf relevante praktische Fähigkeiten entwickelt.
( 5) Wird das Erweiterungsstudium berufsbegleitend absolviert, wird eine Gebühr erhoben, die durch die Gebührenordnung der Universität Potsdam geregelt
wird.
II.
§ 15
§ 16
Zugangsvoraussetzungen
§ 17
Inhalt des Bachelorstudiums
§ 18
Bachelorarbeit
§ 19
Abschluss des Bachelorstudiums
III.
§ 20
§ 21
Masterstudium und Ergänzungsstudium Ziel des Masterstudiums Zugangsvoraussetzungen
§ 22 Inhalt des Masterstudiums
§ 23
§ 24
IV.
Masterarbeit
Abschluss des Masterstudiums
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 25 Ungültigkeit der Graduierung
§ 26 Übergangsbestimmungen
§ 27 In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
Anlage: Beschreibung der Module
§2
Gliederung des Studiums
( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstudium und einem darauf aufbauenden Masterstudium. Das Studium des Erweiterungsfachs ist auf der Stufe des Bachelorstudiums angesiedelt.
( 2) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich wie folgt:
1. Fach( einschließlich Fachdidaktik und berufsfeldbezogene Fachmodule) 90(-1) LP
2. Fach( einschließlich Fachdidaktik und berufsfeldbezogene Fachmodule)
Erziehungswissenschaften
1 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 6. Dezember 2004.
184
Bachelorarbeit
Insgesamt
70 LP
15 LP
6 LP
180 LP