( 2) Ein Thema für die Bachelorarbeit können alle Professorinnen/ Professoren und alle promovierten Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter im Bereich der Klassischen Philologie stellen. Die Vergabe des Themas erfolgt frühestens zu Beginn und spätestens zwei Monate vor dem Abschluss des Lehrveranstaltungszeitraums des Semesters. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen.
( 3) Die Bachelorarbeit ist mit Maschine geschrieben vorzulegen. Sie ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der benutzten Quellen und Hilfsmittel zu versehen und sollte den Umfang von 40 Seiten DIN A 4 nicht überschreiten. Die Passagen der Arbeit, die fremden Werken wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, müssen unter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein. Am Schluss der Arbeit hat die/ der Kandidat/ in zu versichern, dass sie/ er sie selbstständig verfasst sowie keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat.
( 4) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des§ 23 ( Masterarbeit) außer der Disputation analog.
§ 19 Abschluss des Bachelorstudiums
Die Bachelorprüfung im Fach gilt als bestanden, sobald alle Leistungspunkte gemäß§ 17 Abs. 3 bzw. 4 erbracht wurden. Die Graduierung gemäß§ 13 Abs. 1 erfolgt, sobald alle Leistungspunkte in allen Bereichen gemäß§ 2 Abs. 2 bzw. 3 sowie der Nachweis über eine Lehrveranstaltung Sprecherziehung erbracht wurden.
III.
Masterstudium und Ergänzungsstudium
§ 20 Ziel des Masterstudiums
Die Masterprüfung bildet einen zweiten berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums für das Lehramtsstudium im Fach Latein in einem auf dem Bachelorstudium aufbauenden Studiengang. Durch
die Masterprüfung wird festgestellt, ob der Kandidat/ die Kandidatin die Bereiche und Methoden des Faches Latein umfassend überblickt und sich in einem Schwerpunkt des Faches so spezialisiert hat, dass er/ sie mit der Anfertigung der Masterarbeit einen eigenen Forschungsbeitrag darin leisten kann. Der Masterabschluss qualifiziert für ein Lehramt.
§ 21 Zugangsvoraussetzungen
( 1) Bewerbungen auf Zulassung zum Masterstudiengang sind schriftlich beim Prüfungsausschuss einzureichen, der die Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens regelt und über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet.
( 2) Die Zulassung muss versagt werden, wenn die angemessenen Vorleistungen( in der Regel mindestens der Nachweis der Studienleistungen gemäß§ 17 dieser Ordnung) nicht erfüllt sind. Falls ein Nachholbedarf innerhalb der gesetzten Grenze vorliegt, kann der Prüfungsausschuss die Bewerberin/ den Bewerber unter entsprechenden Nachholauflagen zulassen.
( 3) Ablehnungsbescheide werden den Bewerberinnen/ Bewerbern vom Prüfungsausschuss schriftlich mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen mitgeteilt.
( 4) Sprachliche Voraussetzungen sind neben dem Latinum Griechischkenntnisse, die in der Regel durch das Graecum oder einen äquivalenten Abschluss nachgewiesen werden. Fehlen solche Kenntnisse zu Beginn des Masterstudiums, können sie in einem Propädeutikum an der Universität Potsdam erworben werden.
§ 22 Inhalt des Masterstudiums
( 1) Aus den in§ 17 Abs. 1 genannten Modulbereichen sind im Masterstudium des ersten und zweiten Faches für das Lehramt an Gymnasien folgende Module zu belegen:
Module( Modulnummern)
Leistungspunkte
Semesterwochenstunden
4 SWS
Sprachübungen 3( 520)
4 LP
6 SWS
Dichtung 2( 530) oder Prosa 2( 530)
10 LP
2 SWS
Exkursion( 640)
5 LP
Fachdidaktik 3( 610)
4 LP
Griechisch( 730)
2 SWS
2-4 SWS
2 LP
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